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Win-finder und kein Ende – jetzt buchen auch Arcor/Vodafone über die Telefonrechnung ab

Wir berichteten bereits mehrfach über die neue Abzocke der “Dienste” www.win-finder.com und www.windienst.net. Zum Erbeuten der abgezockten Beträge schaltete die Bande die Telomax GmbH Frankfurt ein. Diese wiederum kam zu der Kohle über die Telefonrechnungen der Deutschen Telekom.

Quelle : the-new-boo.blogspot.com

via abzocknews.de

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0137-Lockanrufe: Trio muss sich vor Gericht verantworten

Wegen massenhaften Lockanrufen mit 0137-Nummern an Weihnachten 2006 müssen sich demnächst zwei Männer und eine Frau vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Die beiden angeklagten Männer sollen an Weihnachten 2006 per Computer mehrere Millionen Telefonnummern so angewählt haben, dass nur ein kurzes Klingeln zu hören war. Als “Anruf in Abwesenheit” bekamen die betroffenen Telefonbesitzer eine teure 0137-Nummer eingeblendet. Viele Betroffene dachten an einen Weihnachtsanruf von Bekannten oder Verwandten, riefen die eingeblendete Nummer an – und landeten lediglich bei einem Zählcomputer. Dafür fielen mindestens 98 Cent pro Anruf an.

Insgesamt hätten die Verantwortlichen der Ping-Anrufe so wohl mehrere hunderttausend Euro kassiert – wäre alles glatt gegangen. Stattdessen schaltete sich der Netzbetreiber Arcor ein, bei dem die 0137-Nummern angemietet waren. Nach massenhaften Beschwerden von Verbrauchern verweigerte das Unternehmen die Auszahlung der Beute. Zudem sperrte die Bundesnetzagentur die missbrauchten 0137-Nummern und verbot das Inkasso.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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BKA darf keine Sperrlisten an ISPs herausgeben

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf derzeit noch keine Sperrlisten an die Internet-Provider liefern – auch wenn diese die Verträge über die Sperrung kinderpornographischer Inhalte unterzeichnet haben.

Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor. Ein Kunde des der Vodafone-Tochter Arcor hatte gegen die Übermittlung der Listen geklagt. Das Gericht schloss sich seiner Argumentation mit der kürzlich ergangenen Entscheidung an.

“Nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute”, so das Verwaltungsgericht.

Daher müsse davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage für die Einsführung der Sperrlisten nicht besteht.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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