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Der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank hat Ärger mit Betrügern

Der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank hat Ärger mit BetrügernDer Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank ist selbst Opfer von Betrügern. Unbekannte nutzen den Briefkopf Tanks für gefälschte Rechnungen. Geld kassieren die Trittbrettfahrer damit nicht. Ihnen genügt es offenbar, Olaf Tank damit eins auszuwischen.
Quelle: Neue-OZ.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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PIN-Prüfung im EMV-Verfahren bei EC-und Kreditkarten ausgehebelt

Britische Forscher der University of Cambridge haben einen Weg beschrieben (“Chip and PIN is Broken“, PDF), mit der sich das EMV-Verfahren bei EC- und Kreditkarten aushebeln lässt, sodass Karten scheinbar beliebige PINs akzeptieren. Damit steht der Bankenbranche nach dem EC-Karten-Debakel Anfang des Jahres weiterer Ärger ins Haus – und es entstehen berechtigte Zweifel an den Sicherheit des gesamten Systems. Die neuen Erkenntnisse könnten viele Betrugsfälle erklären, in denen gestohlene Karten für Einkäufe in Geschäften benutzt wurden, obwohl das EMV-Terminal die Eingabe einer PIN erfordert. Viele Opfer behaupten Stein und Bein, die PIN nirgendwo notiert und nicht weitergegeben zu haben. Es soll sogar Fälle gegeben haben, bei denen die Mitteilung über die PIN noch verschlossen im Schrank lag – das Opfer die PIN also selbst gar nicht kannte.

Das EMV-Verfahren (benannt nach Eurocard, Mastercard und Visa) soll die Karten vor dem illegalen Kopieren etwa mittels Skimming schützen und den bisher üblichen Magnetstreifen ersetzen. Das EMV-Verfahren bedient sich kryptografischer Methoden, mit der ein Kartenterminal die Echtheit einer Karte verifizieren und mit ihr kommunizieren kann.

quelle :  heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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verbraucherzentrale : Drohbriefe von RA Michalak oder die Kunst unberechtigte Forderungen einzutreiben

Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.

Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).

Auch die Hinweise, “mehrere” Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt.

quelle : verbraucherzentrale Schleswig – Holstein, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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