Schlagwort-Archive: Beiträge

Mobbing für Fortgeschrittene mit Facebook-Gruppen

Facebook hat eine Sicherheitslücke, über die Mitglieder des sozialen Netzwerks unter fremden Namen Beiträge veröffentlichen können. Damit ein Facebook-Mitglied einen Beitrag unter dem Namen eines anderen veröffentlichen kann, müssen beide auf der Plattform “befreundet” sein.

Zudem müssen beide Mitglied einer Gruppe sein – aber dafür kann der Angreifer ja sorgen, wenn beide Facebook-Freunde sind: Er kann einfach eine Gruppe einrichten und das Opfer als Mitglied hinzufügen. Das Opfer enthält nur eine Benachrichtigung darüber, zur Gruppe hinzugefügt worden zu sein. Gefragt wird es aber nicht. Auch kann sich ein Facebook-Mitglied nicht grundsätzlich dagegen wehren, zu Gruppen hinzugefügt zu werden.

Quelle : heise.de

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Ratenzahlung: Kunden können von Versicherern Geld zurückfordern

Sieg für Verbraucher: Einem Urteil zufolge haben Versicherer die Kosten für Verträge mit monatlichen Beiträgen nicht korrekt ausgewiesen. Viele Kunden könnten nun zuviel bezahlte Zinsen zurückverlangen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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“Private Krankenversicherung” Mit Billig-Tarif in der Kosten-Falle

Selbständige und Gutverdiener haben die Wahl, gesetzlich oder privat krankenversichert zu sein. Die Angebote für Privatversicherte klingen verlockend. Auf den ersten Blick sieht es sogar so aus, als bekäme man mehr Leistung zum günstigeren Preis. Doch die Billigtarife sind mit Vorsicht zu genießen.

Gibt man in eine Suchmaschine im Internet “Krankenversicherung” ein, hagelt es Anzeigen – vorzugsweise von Versicherungsvermittlern und Marketinggesellschaften, die im besten Fall eine private Krankenversicherung (PKV) vermitteln möchten oder einfach nur Adressdaten sammeln. Mit Beiträgen wird da so sehr gegeizt, dass selbst einem gesetzlich Versicherten ganz schwindelig werden kann.

“Private KV ab 38,74 Euro monatlich” heißt es da, oder “Selbständig ab 59 Euro – Top Privat-Krankenversicherung”. Kein einziger Beitragssatz über 59 Euro monatlich ist weit und breit zu sehen. Das Wörtchen “ab” ist da allerdings Programm, denn für solche Beiträge ist man weder gut abgesichert noch wird man zum Patienten erster Klasse. Selbst ein gesunder 20-jähriger Mann ist zu solchen Dumpingpreisen kaum versicherbar.

Quelle : n-tv.de

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Rufschädigung im Netz-Kein Zugriff auf die Nutzerdaten

Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.

Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen – etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).

Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.

Quelle : n-tv.de

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