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Bitte keine Werbung! Spam-Klage erfolgreich

Wer ein Unternehmen auffordert, auf Werbemails zu verzichten, muss nicht hinnehmen, dass danach weitere Mails im Postfach landen. Nach einem nun veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine “unzumutbare Belästigung”, deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)

Im verhandelten Fall hatte ein Arzt auf eine Werbemail einer Firma geantwortet, die ihm anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. In seiner Mail forderte der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gelesen bei : abzocknews.de

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