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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Kino.to von der Kripo beschlagnahmt, internationale Durchsuchungen und 13 Festnahmen

Tja, was soll man da noch Großartiges schreiben – ist ja das ”Thema des Tages“. Eine gute Übersicht relevanter Meldungen und Hinweise findet man bspw. auf dem lawblog und im Blog von Claus Frickemeier. Nun, jedenfalls camman hierbei wieder einmal sehen, wie schnell es manchmal, quasi Schlag auf Schlag, gehen kann – ich bin jedenfalls sehr gespannt, wo die Abzockangebote (wie Firstload von Valentin Fritzmann) künftig beworben werden.

Quelle : abzocknews.de

 

Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite

Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to. Bei Razzien in mehreren europäischen Ländern wurden 13 Personen verhaftet. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Hamburg – Die Polizei hat zum Schlag gegen kino.to ausgeholt: In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden haben Ermittler am Dienstag zahlreiche Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber des Verzeichnisses und angeschlossener Streaming-Dienste dingfest zu machen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) mit. Demnach haben in Deutschland zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, unterstützt von 17 Computerexperten.

 

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, seien 13 Personen verhaftet worden, zwölf in Deutschland und eine in Spanien. Insgesamt seien 14 Haftbefehle ausgestellt worden, nach einer Person werde derzeit gefahndet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Website, auf der widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkt waren, rund vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen siebenstellige Gewinne damit erzielt haben.

Quelle : spiegel.de

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Facebook wird wichtige Plattform für Nachrichten

nste, werden für die großen Nachrichten-Angebote im Web zunehmend zu einer wichtigen Traffic-Quelle. Das ergab eine Analyse durch das Pew Research Center.

Noch immer stammen die meisten Besucher, die über einen Link auf einer externen Seite zu einem der 25 größten News-Seiten der USA kommen, von Google. Rund 30 Prozent des Traffics auf einer Seite wird demnach von den verschiedenen Angeboten des Suchmaschinenkonzerns generiert.

Allerdings nimmt auch Facebook zunehmend eine wichtige Rolle ein. Das Social Network ist bereits bei fünf der 25 größten News-Seiten in den USA zweitwichtigste Traffic-Quelle. “War die Suche nach Nachrichten in dem Bereich der wichtigste Entwicklungszweig der letzten Dekade, ist der Austausch in der nächsten das Wichtigste”, heißt es in der Studie.

Bei der ‘Huffington Post’ ist der Anteil der Leser, die über Facebook zu der Seite kommen, aktuell mit 8 Prozent am höchsten. Etwas überrascht zeigten sich die Autoren der Studie darüber, dass Twitter eine relativ geringe Rolle spielt. Immerhin ist der Verweis auf weiterführende Angebote ein wesentlicher Bestandteil vieler Twitter-Feeds. Lediglich die ‘Los Angeles Times’ erhält mehr als ein Prozent ihrer Besucher über Twitter. 3,53 Prozent sind es hier.

Quelle : winfuture.de

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Facebook : Neue Spam-Welle erfasst Facebook

Abermals hat es eine Spam-Software geschafft, eine Vielzahl von Facebook-Mitgliedern in die Falle zu locken. Versprochen wird eine Liste, die Profil-Besucher anzeigt. Wer neugierig klickt, infiziert sich mit dem Wurm und verbreitet ihn unter den eigenen Kontakten.

Hamburg – Während die Facebook-Entwickler ständig neue Funktionen in das soziale Netzwerk einbinden, werden auch die Spam-Programmierer immer kreativer. Nun schwappt eine neue Spamwelle über Facebook hinweg. “Wow, jetzt kannst du sehen, wer sich dein Profil ansieht”, verspricht wieder einmal ein Facebook-Fake. Doch wie immer handelt es sich dabei nicht um eine offizielle Funktion, sondern um einen Wurm.

Wer sich damit infiziert, verteilt die nervigen Statusmeldungen selbst im Netz – ganz automatisch. Per Veranstaltungseinladung, auf Pinnwänden oder im Chatfenster wirbt der Wurm dann unter dem Profilbild des Infizierten für die Facebook-Funktion, die es gar nicht gibt. Die Spam-Meldung zeigt eine Tabelle mit Personen an, die angeblich am häufigsten das Nutzerprofil besucht haben sollen. Ein Trick, der lediglich die Neugier wecken soll.

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So funktioniert die Wurmkur

Wenn Sie von dem Wurm betroffen sind, löschen Sie zunächst alle Veranstaltungen und alle Meldungen, die das Programm unter Ihrem Namen verbreitet hat. Es empfiehlt sich außerdem, einen Virenscan auf ihrem Rechner durchzuführen, falls der Javascipt-Code für eine Infektion gesorgt haben sollte.

Update: Viele ähnliche Facebook-Würmer nisten sich auch noch an einer anderen Stelle im Profil ein, hier scheint das jedoch überwiegend nicht der Fall zu sein. Schaden kann eine Überprüfung nach diesem Schema jedoch in keinem Fall: Klicken Sie links oben auf “Profil bearbeiten”. Wählen Sie anschließend aus der Liste den Eintrag “Aktivitäten und Interessen”, klicken Sie in dem grauen Feld auf “Andere Seiten anzeigen”. Suchen Sie in der Liste nach der entsprechenden Spam-Software und, sollte sich dort ein entsprechender Eintrag finden, klicken Sie dahinter auf den Button mit der Aufschrift “Seite entfernen”.

Auch unter der Rubrik “Anwendungen und Web-Seiten” kann sich Schadsoftware verbergen. Klicken Sie in diesem Fall auf “Konto”, um die “Privatsphäre-Einstellungen” zu öffnen. Überprüfen Sie unter der Rubrik “Anwendungen und Webseiten”, ob eine verdächtige Anwendung installiert ist. Sollten Sie eine solche Software in der Liste entdecken, genügt ein Klick auf das kleine Kreuz, um das Programm zu entfernen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : spiegel.de

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Hunderttausende gehackter Webseiten sollten Scareware verbreiten

Kriminelle haben über eine automatisierte SQL-Injection-Attacke hunderttausende von Webseiten manipuliert und dabei Links zu Domains mit Scareware eingebettet. Besucher einer infizierten Webseiten bekamen dann unter Umständen eine weitere Seite zu Gesicht, in der ein vorgeblicher Viren-Scanner eine Infektion des Systems vorgaukelte.

Unklar ist allerdings, in wievielen Fällen es den Kriminellen gelang, die Links so einzubauen, dass sie auch wirklich funktionierten. Durch die relativ ungezielte SQL-Injection-Attacke auf Inhaltsdatenbanken von Content-Management-Systemen gelangten die Links in vielen Fällen in Felder, in denen sie bei der Darstellung überhaupt nicht interpretiert und damit auch nicht abgerufen werden – beispielsweise im Titel einer Seite. Die URLs fanden sich nach Angaben von Websense auch in einige URLs zu itunes-Podcasts, die ihren Weg dorthin eventuell über manipulierte RSS-Feeds des jeweiligen Anbieters fanden. Auch dort lief der Angriff offenbar jedoch ins Leere, weil der Browser die injizierten Links nicht interpretierte.

quelle : heise.de

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Klick-Diebstahl für mehr Werbebanner-Traffic

Betrüger haben offensichtlich eine neue Variante des Klick-Diebstahls in die Tat umgesetzt. Einem Bericht des Wall Street Journals zufolge leiten Unbekannte Betreiber von Pornosites ihre Besucher zu Werbebannern seriöser Unternehmen weiter und kassieren bei jedem Klick mit. Die Besucher selbst bekämen davon nichts mit. Die Masche laufe bereits seit Monaten.

Quelle : heise.de

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Datenschützer empfehlen Piwik zur Webanalyse

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht im frei verfügbaren Webtracking-Werkzeug Piwik eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten zur Webanalyse. Allerdings sollen beim Einsatz bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Die Datenschützer loben an der Open-Source-Software allgemein, dass sie im Unterschied zu vielen gehosteten Produkten zur Verfolgung der Besucher von Webseiten die dafür herangezogenen Daten nicht extern und bei Dritten verarbeitet, sondern auf dem Server des Betreibers selbst.

Eine Prüfung (PDF-Datei) des Programms habe ergeben, dass es bei Einhaltung einiger Rahmenbedingungen datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Das ULD betont, dass die abgegebene positive Beurteilung des Produktes im Rahmen der Nutzungsanalyse nicht einer Zertifizierung im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Gütesiegels gleichkomme. Bisher gebe es keine derart geprüften Werkzeuge zum Webtracking.

Quelle : heise.de

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Das Schwarze Schaf im März 2011 : routenplaner-service.de

Der schnellste Weg zum Abo

Anbieter: routenplaner-service.de

Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Für viele Autofahrer, die nicht über ein Navigationsgerät verfügen, sind Routenplaner eine gute Möglichkeit, sich vor Fahrtantritt die kürzeste oder schnellste Strecke berechnen und anzeigen zu lassen. Wer jedoch glaubt, dass dieser Dienst immer kostenlos ist, wird auf der Website routenplaner-service.de enttäuscht. Wie Verbraucher berichteten, gaben sie auf der Startseite die gewünschte Route ein, klickten auf den Button „Route berechnen“ und gelangten anschließend zu einem Anmeldeformular, in dem sie ihre persönlichen Daten eingeben mussten. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie schließlich ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen und genau dies ist der Hauptkritikpunkt. Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Der Hinweis auf die Gebühren für das Abo befindet sich erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten, zu der man gelangt, nachdem man bereits seine Route eingegeben hat. Die Kostenangaben stehen rechts neben dem Anmeldeformular und da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebt, sind sie leicht zu übersehen. Zudem wird direkt über dem Hinweis eine Verlosung von Navigationsgeräten angekündigt, wodurch sich manche Besucher der Seite eventuell auch von dem Kostenhinweis ablenken lassen oder vielleicht auch denken, dass die Eingabe ihrer Daten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gedacht ist. Insgesamt ist fraglich, ob der Betreiber der Seite der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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BSI ist mit Anti-Botnet-Initiative zufrieden

Nach dem eco-Verband zeigt sich auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit der Anti-Botnet-Initiative Botfrei zufrieden. Nach Angaben von BSI-Chef Michael Hange verzeichnete die Website bisher 763.000 Besucher, von denen sich 400.000 die De-Cleaner-Software besorgten. Außerdem wurden 145.000 Benachrichtigungen an verschiedene Betreiber verschickt. Sollte der Trend anhalten, so könnten die Botnetze nach Hange in zwei Jahren auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Derzeit sind nach Schätzungen des BSI 350.000 bis 500.000 Rechner in Deutschland mit Bot-Malware infiziert.

Quelle : heise.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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