Schlagwort-Archive: Betroffene

Premium Content GmbH: Von wegen gerichtliches Mahnverfahren

Die Premium Content GmbH will mit ihrer Seite my-downloads.de nochmal Kasse machen. Die Firma verschickt jetzt Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”. Betroffene können trotzdem gelassen bleiben.

Die Betreiber von my-downloads.de haben die nächste Stufe des Inkasso-Stalkings gestartet. Internetnutzer, die auf der Seite my-downloads.de im Glauben an kostenlose Software ihre Daten angegeben haben, erhalten von der Premium Content GmbH Briefe mit dem Titel “Gerichtliches Mahnverfahren”.

Auf vier Seiten werfen die Absender in ihren Briefen mit Paragrafen um sich, zitieren ihnen genehme Gerichtsurteile, drohen – zumindest indirekt – mit einem negativen Schufa-Eintrag und geben auch sonst ziemlich viel heiße Luft von sich.

So behauptet die Premium Content GmbH doch allen Ernstes, man habe “zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung” eine IP-Adresse gespeichert. Dabei sollte mittlerweile wirklich jeder das Märchen von der IP-Adresse kennen – und wissen, dass IP-Adressen eben nicht dazu taugen, einen Vertragsschluss zu beweisen.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Internet-Alarm soll Kartendatendiebstahl verhindern

Microsoft hat in Kooperation mit diversen amerikanischen Banken und Unternehmen eine neue Sicherheitsinitiative namens Internet Fraud Alert vorgestellt, mit dem der Diebstahl von persönlichen Daten bekämpft werden soll.

Stoßen Sicherheitsexperten im Internet auf gestohlene Kreditkartendaten oder andere offensichtlich illegal erlangte Nutzerdaten, können über das Internet Fraud Alert System schnell Behörden, Banken und Online-Händler informiert werden, so dass Kriminelle keinen Missbrauch der Daten betreiben können.

Werden Kreditkartendaten entdeckt, die online verkauft oder anderweitig verbreitet werden, werden sofort Firmen, Banken und die betroffenen Verbraucher informiert, so dass sie schnellstens reagieren können. Ähnliche Ansätze gab es schon früher, doch diese fanden keine derart breite Unterstützung.

quelle : winfuture.de

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Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen

Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !

RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum?

quelle und vollstaendiger Artikel : kanzlei-thomas-meier.de

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Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirkt

Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirktBetroffene, die von Antassia GmbH – Betreiberin von top-of-software.de – E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige “Informationen” enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen:
Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:

1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).

2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.

3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.

[abzocknews.de]

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Datenschutzbeauftragter warnt vor Missbrauch bei Handy-Ortung

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat dringend vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, “die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären”, sagte Schaar. “Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden.”

Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy-Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. “Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.”

quelle : heise.de

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