Schlagwort-Archive: Bezahlung

Remove Fake Antivirus 1.85 – Scareware-Reinigung

Die Entwickler von Remove Fake Antivirus haben ein Werkzeug auf den Weg gebracht, mit dem sich zahlreiche so genannte Scareware-Schadprogramme von Systemen mit Windows-Betriebssystemen entfernen lassen.

Nach einer Infektion mit Scareware gibt diese Art der Schadprogramme vor, zahlreiche Infektionen auf den jeweiligen Systemen gefunden zu haben. Zugleich wird angepriesen, dass diese Anwendung gegen eine entsprechende Bezahlung für Abhilfe sorgen kann.

Quelle : winfuture.de/Zum Artikel

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Kino.to: Bewährungsstrafe für aktivsten Uploader

Gestern fiel ein weiteres Urteil im Fall Kino.to. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Dennis B. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Dennis B. war nach den Erkenntnissen der Ermittler der aktivste Uploader bei Kino.to. Ihm warf die Anklage vor, gegen Bezahlung insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte auf mehrere Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei handelte es sich zum größten Teil um TV-Serien, im geringen Umfang aber auch um Kinofilme.

Für diese Tätigkeit habe der Angeklagte in der Zeit vom Juli 2009 bis Juni 2011 insgesamt 12.714 Euro erhalten. Gemessen an der großen Zahl der Einzelstraftaten, betonte der Generalstaatsanwalt, habe er mit 10 Cent pro Upload sehr wenig verdient. Der erzielte Gewinn sei sogar von jeder legalen Rechteverwertung meilenweit entfernt. Dennis B. sei somit im Grunde genommen Lohnarbeiter gewesen, während der Hauptadministrator jährlich im sechststelligen und der eigentliche Betreiber sogar im Millionenbereich verdient habe. Auch der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als “Wasserträger” im System Kino.to.

Via winfuture.de

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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