Schlagwort-Archive: BGH

BGH-Urteil könnte Softwarepatente erleichtern

Die Piratenpartei argumentiert: “Zwar wird die Patentierbarkeit von Software eingeschränkt, aber diese Einschränkung ist ein Papiertiger.” Laut Urteil muss Software einen technischer Beitrag leisten. Einzelne Codezeilen sind nicht patentfähig.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt die Gegner von Softwarepatenten befürchten, dass Software in Deutschland prinzipiell als patentierbar angesehen wird. Hintergrund des BGH-Beschlusses Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010 ist ein Streit zwischen Siemens und dem Deutschen Patent- und Markenamt.

quelle : zdnet.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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BGH-Urteil zum Unterschied zwischen Auslesen und Ausspähen von Daten

BGH-Urteil zum Unterschied zwischen Auslesen und Ausspähen von DatenDer Tatbestand des Ausspähens von Daten ist nicht erfüllt, wenn die auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten bloß ausgelesen werden. Entscheidend ist, ob eine Zugangssicherung überwunden werden muss.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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BGH: Händler muss Preissuche zuerst aktualisieren

Online-Händler, die ihre Produkte über eine Preissuchmaschine bewerben, müssen Preisänderungen zuerst auf dieser bekannt geben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Es genügt demnach nicht, den Preis im eigenen Online-Shop anzupassen und parallel an die Suchmaschine zu übermitteln. Die neuen Angaben dürfen auf der eigenen Seite erst dann veröffentlicht werden, wenn der aktuell korrekte Preis auch in den Ergebnislisten der Produktsuche angezeigt wird

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Spielehersteller

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit einer Klage gegen das Lizenzierungsmodell eines US-Spieleherstellers beim Bundesgerichtshof (BGH) abgeblitzt. Die Verbraucherschützer halten das Lizenzierungsmodell, bei dem online heruntergeladene Spiele dauerhaft an ein bestimmtes Benutzerkonto gebunden sind, für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Dieser könne das erworbene Spiel dann nicht verschenken oder weiterverkaufen. “Der Kunde zahlt und muss dann die gleichen Rechte haben, wie er sie beim Kauf einer CD oder DVD im Geschäft hätte”, erklärte eine Sprecherin gegenüber dpa den Standpunkt der Verbraucherschützer.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit und Medienarchive

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wegweisenden Urteil am Dienstag die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. Online-Medien können danach nicht generell verpflichtet werden, in ihren Archiven abgelegte Berichte über ein Kapitalverbrechen mit namentlicher Nennung der Verurteilten zu löschen, wenn es sich bei der Tat um ein “zeitgeschichtliches Ereignis” handelt und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht überlagert.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Im Zweifel für den Gesetzesbrecher

Die Frage ist schon fast philosophisch: Darf ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten, den das Gesetz gar nicht erlaubt? Ja, sagt der Bundesgerichtshof – allerdings gibt es Einschränkungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückabwicklung von sittenwidrigen Geschäften im Versandhandel erlaubt. Dies gilt etwa für den Kauf von Radarwarngeräten, deren Benutzung in Deutschland verboten ist, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Dem Urteil zufolge haben Kunden beim Versandhandel ein Widerrufsrecht, das unabhängig davon gilt, ob der Vertrag wirksam zustande kam (BGH Az.: VIII ZR 318/08).

quelle : focus.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber : abzocknews.de

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BGH bekräftigt Verantwortung von Foren-Betreibern

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. “Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen”, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. “Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden”, betont Smid aber.

“Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen”, fuhr er fort. Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. “Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.”

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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