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Facebook: Achtung Chatvirus wieder mit neuer URL und Masche unterwegs

Wir berichteten schon einmal ueber den Chatvirus der bei Facebook die runde machte und den BKA Virus verteilte “Facebook: Warnung vor Chatvirus mit dem Titel: “omfg loloqp”” und “Facebook: “Bist du das?? ahahahaha” Virus ist zurueck“, nun scheint es wieder los zu gehen mit neuer URL natuerlich :

 

 

 

 

 

Es gibt nun auch schon Anleitungen wie man alle Dateien und eintraege finden und bereinigen kann, aber man sollte hier bei den Anleitungen auch das kleingedruckte lesen, das hier eher Geraten wird den PC neu aufzusetzen um wirklich auf Nummer sicher zu gehen das der Virus vollstaendig vom System entfernt wurde.

Wir Empfehlen auch den Vorgang des Neu aufsetzten des Systems da man nie weiss wo er sich ggf. noch eingeschrieben hat welche luecken er dann noch nach dem entfernt nach Anleitung aktiv nutzt und ob ggf. nicht irgend welche Daten noch ausgelesen werden, auch wenn das neu Aufsetzten des Systems etwas Zeit mit sich bringt, ist diese Arbeit es sicher Wert um mit einem wieder sicherem PC zu Arbeiten und nicht im Nachhinein noch boese Ueberraschungen zu erleben, dieses Empfehlen auch mehre Computer Service und Sicherheitsfirmen.

Um beim naechsten mal nicht so viel Arbeit beim neu aufsetzten zu verschwenden kann man nach dem erfolgreichen neu Aufsetzten und installieren seiner Gewohnten Programmen auch ein IMAGE des Systems anlegen um somit sich naechste mal einiges an Arbeit zu ersparen.

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Computervirus mit BKA-Logo: Polizei warnt vor Interneterpressern

Bundeskriminalamt und Bundespolizei warnen vor einem Computervirus, mit dem Internetnutzer erpresst werden. Betroffene sollen Geld wegen angeblicher Terror-Mails zahlen, ansonsten werde ihre Festplatte gelöscht.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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BKA darf keine Sperrlisten an ISPs herausgeben

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf derzeit noch keine Sperrlisten an die Internet-Provider liefern – auch wenn diese die Verträge über die Sperrung kinderpornographischer Inhalte unterzeichnet haben.

Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor. Ein Kunde des der Vodafone-Tochter Arcor hatte gegen die Übermittlung der Listen geklagt. Das Gericht schloss sich seiner Argumentation mit der kürzlich ergangenen Entscheidung an.

“Nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute”, so das Verwaltungsgericht.

Daher müsse davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage für die Einsführung der Sperrlisten nicht besteht.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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