Schlagwort-Archive: Bundesverband

Telefonwerbung: Firmen ignorieren aktuelles Gesetz

Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.

Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus – immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.

quelle : winfuture.de

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Verbraucherschützer fordern mehr Staat im Internet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.

“Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können”, sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung ‘Financial Times Deutschland’.

Quelle : winfuture.de

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VZBV: Großinvestor soll Facebook disziplinieren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut heftige Kritik am Social Networks Facebook geübt. Der Verband hat sich außerdem an den Großinvestor Goldman Sachs gewandt und diesen aufgefordert, Einfluss zu nehmen.

“Das Unternehmen missachtet beharrlich die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzbestimmungen. Facebook macht was es will, statt sich an Recht und Gesetz zu halten”, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Im November 2010 hatten die Verbraucherschützer bereits Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Ein konsequentes Vorgehen forderte der VZV auch von der Bundesregierung. “Es ist unerklärlich, warum Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nicht längst das im Datenschutz national Mögliche auf den Weg gebracht hat”, so Billen. Zudem müsse die Bundesregierung vor allem auf die USA einwirken, international verbindliche Daten- und Verbraucherschutzstandards einzuführen und deren Durchsetzung zu gewährleisten.

Quelle : winfuture.de

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LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich

Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.

Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Verbraucherschützer fordern schnelle Abhilfe gegen Telefonabzocke

Die Verbraucherzentralen fordern von der Bundesregierung eine schnelle Regelung gegen illegale Werbeanrufe. Die Telefongesellschaften trieben das Geld für Leistungen wie etwa Gewinnspiel-Abonnements derzeit automatisch ein, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Solche Abrechnungen sollten künftig nur nach vorheriger Zustimmung der Kunden möglich sein. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen, sagte Billen.

quelle : heise.de

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Abzock-Klauseln bei Klarmobil – Geld zurück für Prepaid-Kunden

Mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig.” lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt – mit Erfolg.

Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)

Klarmobil, das mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig” wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.

Quelle : n-tv.de

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Computerspiele zu Weihnachten? Deutsche greifen ungezügelt zu

Im Land der Dichter und Denker entdecken immer mehr Menschen die Lust am Spielen. Konsumforscher gehen davon, dass in diesen Tagen mehr als fünf Millionen Bundesbürger ernstlich darüber nachdenken, ihren Liebsten ein Computerspiel unter der Weihnachtsbaum zu legen. Ausgeben wollen sie dafür in diesem Jahr mehr als 400 Mio. Euro.

Produkte aus dem Bereich der elektronischen Unterhaltung dürften sich in diesem Jahr im deutschen Einzelhandel erneut als wichtiger Umsatzbringer erweisen. Angesichts der weiten Verbreitung von PCs und Spielkonsolen in deutschen Haushalten werden Spiele als Weihnachtsgeschenk offenbar immer beliebter. Konsumforschern zufolge wollen in diesem Jahr mehr als 10 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 65 Jahren ein Videospiel zu Weihnachten verschenken. Aus der Sicht des Einzelhandels entspricht das einer Zahl von 5,5 Millionen Kunden.

Die Angaben basieren auf einer Befragung unter 4000 Bundesbürgern, die von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) e.V. durchgeführt wurde. Ähnliche Zahlen hatte vor kurzem der IT-Branchenverband Bitkom vorgelegt.

Quelle : n-tv.de

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Verbraucherschutz: Wirtschaft soll Aufklärung bezahlen

Die neu gegründete Deutsche Stiftung Verbraucherschutz bekommt jetzt erstmals Geld aus der Wirtschaft. Die Bank ING-Diba spendet 500 000 Euro. Ministerin Aigner sieht ein “wichtiges Signal”.

„Wir profitieren von aufgeklärten Verbrauchern“, sagte ING-Diba-Sprecher Thomas Bieler dem Tagesspiegel. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte die Wirtschaft auf, dem Beispiel der Bank zu folgen. „Das ist ein wichtiges Signal für die gesamte Wirtschaft in Deutschland“, sagte die Ministerin dem Tagesspiegel. Am Donnerstag soll die Stiftung in Berlin erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Die Stiftung hat die Aufgabe, die Information der Verbraucher und den Verbraucherschutz zu fördern. Sie wurde im Juli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegründet und soll Aktivitäten des VZBV, der Verbraucherzentralen und anderer Verbraucherschutzorganisationen finanzieren.

Quelle : tagesspiegel.de

via abzocknews.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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