Was macht man, wenn der juristische Wind rauher und die konspirative Luft dünner wird? Richtig: man setzt ein trauriges, würdevolles Gesicht auf, wirft sich in den schwarzen Anzug samt Zylinder und lässt durch Hilfsarbeiter in einer Nacht- und Nebelaktion schnellstmöglich Firmengräber ausheben.
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Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 23/11) vom 12.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
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