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WISO – Über überdurchschnittlich teure Abschleppgebühren ( Video )

Das Parken Dritter auf privaten Grundstücken ist generell nicht erlaubt. Jeder Eigentümer hat das Recht sein Grundstück räumem lassen.

Aber wie weit darf der Eigentümer überhaupt dabei gehen und wie viel darf das Abschleppen kosten?

Ein Fall für WISO ermittelt ..

[ZDF WISO – Montags 19.25 Uhr © ZDF]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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NDR Markt – Abzocke am Telefon: TRC Telemedia / Allinkasso ( Video )

Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..

Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.

Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:

Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.

Verhaltenstipps für Betroffene:

Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Mega-Downloads.net – Macht Interview mit einem Insider Kalletaler Pferde(händler) scheu?

In einem aufschlussreichen Interview mit Gomopa.net hat ein Insider jetzt umfassend über die internen Strukturen rund um Herrn Frank Babenhauserheide berichtet, welcher in enger Zusammenarbeit mit den Herren Dr. Robert Fritzmann und Valentin Fritzmann agiert. Unter dem Titel “Die Operationszentrale der Internetmafia” erhält man umfassende Informationen, sensible Einblicke und eine Übersicht der Reichweiten.

Auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Hannover wird sich für diesen Bericht sicherlich sehr interessieren – Ergänzend dazu folgende Publikationen auf Abzocknews.de:

12.07.09: Betreiberwechsel bei Firstload

25.06.09: Softwaresammler.de – Der Nachfolger von Opendownload.de?

16.06.09: ZDF-WISO über die Abzocke auf Antivirus-Security.net & Kino.to (Video)

19.05.09: Über abcload.de der Professionell Internet Service Ltd.

15.04.09: Proinkasso GmbH fordert für Gesichtsanalyse.com

14.03.09: ZDF-WISO über die Abzocke der Global Online Holding (Video)

10.03.09: Das Phänomen Opendownload.de der Content Services Ltd.

10.03.09: Keine Anmeldung mehr auf Seiten der Global Online Holding  möglich

07.02.09: Abzocke-Reloaded: Nachbarschaft24.net der Netsolutions Trading FZE

14.01.09: Änderungen im Geflecht um Mega-Downloads.net

04.12.08: Was haben Opendownload.de und Mega-Downloads.net gemeinsam?

27.11.08: Akte 08 über die Abzocke von Mega-Downloads.net (Teil 1 + 2)

Wie sich die Netzwerke über Jahre hinweg ausweiten konnten und wie alles seinen Anfang hatte finden Sie auch ausführlich in einem Dossier auf Antiabzockenet.Blogspot.com.

Hier nochmals der Kontakt zur Staatsanwaltschaft Hannover, wenn auch Sie Rechnungen der L & H GmbH für Mega-Downloads.net erhalten haben sollten:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09

Da der Server von Gomopa.net bereits wenige Stunden nach einer Publikation um Valentin Fritzmann unter massiven DDoS-Angriffen stand, teile ich Ihnen hiermit, rein vorsorglich, die Domain zu meiner Ausweichseite mit: Abzocknews.Blogspot.com – Schließlich hat man ja auch so seine Erfahrungen mit DDoS-Angriffen gemacht.

quelle und Recherchen :  abzocknews.de, hier klicken um zum Artikel zu kommen.

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Internet-Mobbing an Schulen (Videos)

Wie schon mal bei Akte 09 berichtet wurde und gestern am 29.06.2009 bei Akte Schicksal, wird es immer schwieriger seine Kinder zu schuetzen, den auch sie leiden oft Qualen durch das Internet, Stichwort Schueler VZ , Mein VZ und sonstige “Soziale Netzwerke” ( “Social Networks” ), Mobbing haelt dort oft Einzug, wie auch Drohungen, blosstellungen, Pornografisches Material etc.

Auf Schueler VZ steht dann in deren AGB so etwas nettes :

Wenn Du also jünger als zwölf (12) Jahre, kein Schüler bzw. keine Schülerin, oder wenn Du mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, mußt Du von einer Anmeldung absehen. Das gleiche gilt für den Fall, daß Du die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der von Dir angegebenen persönlichen Daten nicht in vollem Umfang verstehst.

Weiter geht es in den AGB dann so :

3.4 Der Betreiber beachtet selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, insbesondere die Vorschriften des Jugendmedienschutz-staatsvertrages (JMStV).

3.5 Soweit Nutzer auf fremde Internetseiten weiterführende Links auf schülerVZ einstellen sollten, werden diese vom Betreiber unter Umständen verfolgt und auf deren Inhalt überprüft. Sofern die fremden verlinkten Internetseiten rechtswidriges und/oder jugendgefährdenes Material jedweder Art, insbesondere im Sinne des § 4 JMStV enthalten, werden die betreffenden Links vom Betreiber gelöscht.

Nur von entfernen oder vorbeugen von Pornografischen Materials ist leider da gar nichts zu sehen, alleine was es dort fuer Gruppen namen gibt, ist mehr als bedenklich.
Fuer Eltern ist es hier Wichtig mit seinen Sproesslingen zu Reden und darueber zu Diskutieren, was auf solchen Social Networks zu finden ist, aber auch generell im Netz.

Was passieren kann etc. sieht man in den etwas aelteren Akte 09 Videos

Teil 2.

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