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Rückgewinnungshilfeverfahren für Opfer von Adressbuchbetrügern

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Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung vom 22.08.2011

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 26518/08

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3332 Js 26518/08, gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz, Axxxxxstraße x, 551xx Mainz,

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin/Polen, Axxxxxx Straße xxx, 552xx Erbes-Büdesheim,

sowie

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen, xxxxstraße xxx, 554xx Ockenheim,

Tracy Lewis Mazza, *XX.0X.1982 in Mainz, Mxxxxx Straße XXX, 554xx Bxxxxx,

Timo BRANDT, *xx.xx.1979 in Alzey, xxxxxxgasse x, 552xx Lonsheim

wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund dinglicher Arreste des Amtsgerichts Mainz Vermögenswerte gesichert.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Anfang 2008 bis zum 23.06.2010 als Verantwortliche verschiedener Unternehmen bzw. als Mitglieder der Bande in zeitlichem Zusammenhang zu tatsächlich erfolgten Handelsregistereintragungen an zahlreiche Unternehmen rechnungsähnliche Angebote versandt zu haben. Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die Rechnung für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden. Die Beschuldigten versandten Schreiben unter Verwendung folgender Firmen:

  • AGV-Verwaltung GmbH,
  • AGZ- Allgemeine Gewerbe Verwaltung e.K
  • DGV-Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K.,
  • DRV-Verwaltung GmbH,
  • PGR-Verwaltung GmbH,
  • PGV-Verwaltung GmbH,
  • ZRV-Verwaltung GmbH,

Die Staatsanwaltschaft Mainz führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlung zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch diese Straftaten Geschädigten durch.

1) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1485/11, vom 19.05.2011,

gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert

  1. Guthaben des Kontos Nr. 5360014889, TARGOBANK AG & Co KGaA, Duisburg,
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5520687480, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 9612831650, Wüstenrot Bank AG, Ludwigsburg
  1. Guthaben des Kontos Nr. 7117043, Sparda-Bank Südwest eG, Mainz

2) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1479/11, vom 19.05.2011,

gegen

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin / Polen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 379401300, comdirect bank AG, Quickborn
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5405278210, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 140 265 430, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden
  1. Sicherungshypothek im Grundbuch von Stromberg (Hunsrück), Gemarkung Stromberg (Hunsrück) , Blatt 3651, Flur 6, Flurstück-Nr. 51/1, 52, 66/1, derzeit im Höchstbetrag von insgesamt 352.192,86 EUR

3) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 78.444,80 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1482/11, vom 19.05.2011,

gegen

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 1339959015, Mainzer Volksbank eG, Mainz
  1. Guthaben des Sparkontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

4) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 7.844,48 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1480/11, vom 19.05.2011,

gegen

Tracy Lewis MAZZA, *xx.xx.1982 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 10 539 665 5, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 36 967 578 1, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben des Kontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

5) Aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 5.833,39 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1483/11, vom 19.05.2011,

gegen

Timo BRANDT, *xx.xx.1979 in Alzey,

wurde durch den Beschuldigten ein Geldbetrag in Höhe von 5.833,36 EUR hinterlegt.

Ziel des Rückgewinnungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherte Vermögenswerte zu ermöglichen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Darüber hinaus bedarf Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g ‚StPO). Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Rechtsanwalt erörtern.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich:“ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Via 2 : Abzocknews.de

 

 

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Specials – Christian Müller

Wie die Allgemeine-Zeitung berichtet, findet derzeit der Betrugsprozess um Christian Müller statt, welcher zunächst mit Abofallen (1, 2, 3) und später mit Branchenbüchern aktiv war (1, 2). Mehr dazu finden Sie in diesem Special um: “Christian Müller

 

Quelle: Abzocknews.de

 

 

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Branchenbuchauskunft.net – Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz

Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die Rechnung für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden.

Quelle: eBundesanzeiger.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

via2: Abzocknews.de

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Adressbuchbetrüger mit neuer Firma auf Kundenfang

Was zu dem damaligen Zeitpunkt noch nach den ersten Versuchen eines Nachwuchsabzock-ers aussah, änderte sich sehr schnell. Nur ein halbes Jahr später war Christian Müller mit einer eigenen Firma in der Branche der Adressbuch- und Offertenbetrüger aktiv. Auch das seit Januar neue Unternehmen MMV Müller Marketing Verlags GmbH des zwielichtigen Herrn Müller dient dem Zweck des Anzeigenbetrugs.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Akte 09 – Über die Internetabzocke Proben-Register.net ( video )

Die Internetseite “Proben-Register.net” ist im AKTE-Forum ein echter Aufreger ..

Fast 80.000 Mal wurde die Diskussion bei akte.net angeklickt – häufig von Betroffenen. Sie haben sich im Netz nach Gratis-Proben, wie zum Beispiel von Shampoos oder Tierfutter umgesehen und sind dabei in die Falle getappt ..

Die Opfer berichten übereinstimmend, keine Preisangabe gesehen zu haben. Umso größer die Überraschung: Mitte Februar erhalten sie Rechnungen für ein angeblich abgeschlossenes Abo in Höhe von 96 Euro. Alles nur ein Missverständnis oder handfeste Abocke?

AKTE-Reporter suchen die Hintermänner und sprechen mit den Verantwortlichen ..

[Akte 09 – Dienstags 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Neues zu den Abzockereien des Christian Müller und der “Deutsche Gewerbe Verwaltung e. K.”

Nach den TV-Berichten von Sat1-Akte 09 zur “Deutsche Gewerbe Verwaltung e. K.” und zur “Conexx-Services e. K.” ist es verdächtig ruhig um Herrn Christian Müller geworden. Wer nach Neuigkeiten und Meldungen zur “Deutsche Gewerbe Verwaltung” sucht, wird nicht sehr viel finden, was aber wohl damit zusammenhängt, dass man jetzt unter der “DMS Deutsche Marketing Service GmbH” aktiv ist – Doch das ist noch nicht alles.

So leitet die bereits bekannte Domain der “Deutsche Gewerbe Verwaltung” unter deutsche-gewerbe-verwaltung.de heute auf die Inhalte von branchenbuchauskunft.net:

Laut Impressum von branchenauskunft.net zeichnet sich auch hier Herr Christian Müller verantwortlich, jedoch jetzt für eine DMS Deutsche Marketing Service GmbH:

quelle : abzocknews.de, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Der Herausgeber der “branchenbuchauskunft” ist die:

DMS Deutsche Marketing Service GmbH

Geschäftsadresse:
Friedrichstraße 171
10117 Berlin

Firmensitz:
Im Wiesengrund 11
55286 Sulzheim

Gesellschafter u. Geschäftsführer:
Christian Müller

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Tel.: 01805-012896
Fax: 01805-012897
(0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf.
abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

E-Mail: info@branchenbuchauskunft.net
Internet: www.branchenbuchauskunft.net

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Deutsche Gewerbeverwaltung DGV (Video) von Christian Müller, Akte 09 Bericht vom 05.05.09

Ein altbekannter Abzocker wurde bei Akte 09 am 05.05.09 wieder erwaehnt es handelt sich wieder um Christian Müller ( 22 j) der sich nach Abofallen im Namen der InfoService Ltd., Taeuschung im Namen der Conexx Services und jetzt auch im klassischen Adressbuchschwindel mit der DGV, Deutsche Gewerbeverwaltung versucht.

Die vorwuehrfe ueber Beschwerden gegen Deutsche Gewerbeverwaltung DGV weisst Herr Mueller zurueck, den man koennte jederzeit sich an deren Support wenden, wie man sieht im Video eine endlose Warteschleife wo noch mal glatt mit abkassiert wird, – Eine glatte Luege. Tatsache ist es, dass Herr Christian Mueller sogar diverse Betreiber von Foren- und Blogs schriftlich unter Androhung von rechtlichen Schritten dazu aufgefordert hat, “kritische Berichterstattungen sofort zu loeschen“.

quelle : abzocknews.de

Zum Video “HIER”

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