Kurz vor dem Jahreswechsel wurde im Forum von Computerbetrug bekannt, dass Mahnungen für die Abzockseite mix-download.com verschickt wurden. Als Absender ist in den Mahnemails die Firma First Level Communication Ltd. angegeben. Da aber die im Geschäftsverkehr vorgeschriebenen Pflichtangaben wie beispielsweise Amtsgericht und Handelsregister-Nummer fehlen, dürften die Empfänger schon aus diesem formalen Grund diese Emails als betrügerisch und Spam einstufen.
Interssant an den Mahnungen ist die Angabe der Bankverbindung. Als Kontoinhaber wird eine Collect Billing genannt. Dabei handelt es sich wohl um eine neue Firma mit der Bezeichnung CBS Collect Billing Solutions GmbH. Im Handelsregister ist seit Mitte Dezember 2009 auch eine Eintragung zu diesem Unternehmen vorhanden.
Die Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de dürfen bei zahlungsunwilligen “Kunden” keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Das hat das Amtsgericht Halle festgestellt.
Outlets.de macht seit gut zwei Monaten vielen Menschen zu schaffen. Die Seite wirbt mit Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf und Shopping – und einem riesengroßen Button “Jetzt anmelden”.
Viele Internetnutzer trugen und tragen bei outlets.de offensichtlich ihre Daten an – und bekommen wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Schließlich hätten sie angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Das wiederum glauben etliche Betroffene nicht – sie fühlen sich getäuscht und abgezockt.
Auch Verbraucherschützer sehen in outlets.de eine typische Abofalle im Internet. Die Hinweise auf die Kosten finden sich bei outlets.de nämlich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt etwa Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er riet Opfern von outlets.de, die Rechnungen der IContent GmbH in Frankfurt “keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.
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Nachbarschaft24.net sorgt plötzlich wieder für Wirbel. Mit fragwürdigen Methoden wird versucht, Opfer noch einmal zur Bezahlung zu bringen – obwohl Juristen keine Zahlungspflicht sehen. Opfer können deshalb ruhig bleiben.
Nachbarschaft24.net hatte das erste Mal 2007 bei vielen Internetnutzern für Verunsicherung gesorgt. Damals hatten etliche Verbraucher Werbemails bekommen mit der Behauptung, ein Nachbar habe ihnen eine Nachricht oder Einladung geschickt. Man solle doch die Seite nachbarschaft24.net besuchen. Dort wurde man dann aufgefordert seine Daten und seine Mail-Adresse einzugeben. Wer auf den Trick hereinfiel und per Klick auch noch die AGB bestätigte, landete in der Kostenfalle. Denn wenig verschickte eine ominöse Netsolutioin FZE mit Postfachadresse in Dubai dicke Rechnung. Schließlich habe man ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, so die Behauptung.
Wieviele Menschen auf die Masche hereinfielen, ist bis heute nicht ganz geklärt. Es dürften zehntausende gewesen sein. In den Verbraucherschutzforen und -Zentralen stapelten sich jedenfalls die Beschwerden und Meldungen verunsicherter Rechnungsempfänger.
Dann war plötzlich Schluss mit den Rechnungen, Mahnungen und Inkassobriefen. Kein Wunder: Nachbarschaft24 hatte sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige eingefangen.
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Aber das ist längst noch nicht alles. Wie schon in den Vorjahren können Sie sich nämlich auch heuer darauf verlassen, dass bei der Adventskalender-Falle die angebliche Kostenpflicht vorbildlich verschleichert wird.
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bei der whios abfrage auf die Seite erblickt man folgende angaben :
die Beiden neuen Domains haben wir schon im Malware_dialerdomains Filter fuer Adblock Plus ergaenzt, und wird wie gewollt blockiert, zu finden ist der Filter unter “Produkte aus dem Hause vampirboard”
Laut dem Forum Computerbetrug.de versendet nun eine firma namens MB Direct Phone Ltd. REchungen die den Rechungen der TRC Telemedia sehr sehr aehnlich sind, so heisst es woertlich bei computerbetrug :
Alter Wein in neuen Schläuchen.
Seit neustem werden die Forderungen nicht mehr durch die TRC sondern eine Firma MB Direct Phone Ltd, ebenfalls wie TRC in Belize ansässig und mit Postfach in Petersberg geltend gemacht. Das Design der Rechnungen ist nahezu identisch wie bei der TRC. Die von MB Direct Phone abgerechneten Rufnummern sind:
Als Hinweis für Neueinsteiger. Bisher hat noch kein einziger Anbieter der mit gleichem/ähnlichem Geschäftsmodell tätig ist jemals einen Verbraucher verklagt. Ausser blöden Briefen mit absurden Drohungen und Mondgebühren kam bisher -zumindest in den letzten 10 Jahren- nix.
Wir empfehlen die nummern falls diese bei ihnen Anruft weder zurueck zu rufen noch anzunehmen, Beschwerden kann man bei der Bundesnetzagentur einreichen .
Foto-Klau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Das zeigt einmal mehr ein Gerichtsurteil. Das Landgericht Düsseldorf entschied jetzt, dass ein Foto-Dieb gleich doppelten Schadensersatz zahlen muss, wenn er ein fremdes Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet.
In dem Fall hatte eine Firma ein Foto eines Konkurrenz-Unternehmens “gestohlen” und damit im Internet Werbung gemacht – “natürlich” ohne den Mitbewerber zu fragen oder zu nennen. Die bestohlene Firma reichte Schadensersatz-Klage gegen den Bilder-Dieb ein – und gewann.
Das Landgericht Duesseldorf (Urteil vom 01.04.2009 – Az.: 12 O 277/08) sprach der klagenden Firma einen Schadensersatz von 2800 Euro für das Bild zu – und einen Aufschlag von weiteren 2800 Euro. Das Unternehmen, das das Bild gestohlen und unerlaubterweise verwendet hatte, muss also insgesamt 5600 Euro bezahlen.
Die Richter begründeten den 100-Prozent-Aufschlag damit, dass der Bilder-Dieb den Namen des Foto-Eigentümers bei der Veröffentlichung nicht genannt hatte. Dies rechtfertige den doppelten Verletzterzuschlag.
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Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) – eine Art Landes-Verbraucherzentrale veroeffentlich die Top Ten der meist eingegangenen Beschwerden ueber dubiose Webseiten , exakt 7353 Beschwerdefaelle wurden 2008 bei Ihnen gemeldet .
Die Namen duerften auch deutschen Verbrauchern bestens bekannt sein. Denn wie der ORF berichtet, handelt es sich um folgende Webseiten:
* 418 www.magolino.de Magolino GmbH
* 354 www.opendownload.de Content Services Ltd
* 260 www.pixtronic.de Yamino Promotions GmbH
* 195 mega-downloads.net Load House FZE (früher Easy IT-Solutions)
* 150 www.nachbarschaft24.net Netsolutions Trading FZE
* 144 www.p2p-heute.com Redcio OHG (früher Gebr. Schmidtlein)
* 136 www.genealogie.de Go Web Ltd. (früher Ahnenforschung Ltd.)
* 134 www.technikmonster.de Yamino Promotions GmbH
* 131 www.routenplaner-server.com Go Web Ltd.
* 111 www.geburtstags-infos.de Go Web Ltd.
* 103 www.gedichte-server.com Go Web Ltd.
Im abgeschlossenen ersten Quartal 2009 stieg die Anzahl der beim oesterreichischen Internet Ombudsmann gemeldeten Probleme sprunghaft an. Im Maerz 2009 wurden erstmals in der zehnjaehrigen Geschichte der Streitschlichtungsstelle mehr als 1000 Beschwerden innerhalb eines einzigen Monats eingereicht. Im gesamten ersten Quartal waren es 2.757 Beschwerden (1. Quartal 2008: 1.716 Beschwerden).
Bei uns in Deutschland wird es sicher nicht anders aussehen, hier wird auch immer mit neuen Methoden oder auch mit alten Methoden aber neuen Webseiten namen versucht den leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen , was leider auch sehr oft erfolg hat , da die meisten aus angst die Mahnungen sofort bezahlen ohne sich Gedanken zu machen ob diese Vorderung auch wirklich Richtig ist . Leider schaut im Moment die Justiz etc. noch machtlos zu , obwohl auch schon Ministerpraesident Horst Seehofer (CSU) im Maerz 2008 angekündigt, den Abofallen im Internet eine Ende zu setzen; passiert ist seitdem aber leider immer noch nichts.
Daher kann man nur auf seinen Verstand setzten und auf einige Filter und sehr sehr vorsichtig vorgehen um die Chance ein abzock opfer zu werden zu verringern, ganz ausschliessen kann man es leider nicht :-/