Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11) hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gefällt. Das AG hat im Wege eines Teilanerkenntnis- und Schlussversäumnisurteil am 17.11.2011 entschieden:
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Per Fax erhielt ein Unternehmen im Bereich Lauenau heute Morgen eine Aufforderung, angeblich gespeicherte Daten zu überprüfen und ein ausgefülltes Formblatt per Freiumschlag zurück zu senden. Absender war ein “Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“. Beim genauen Durchlesen der 2 Seiten stellte sich heraus, dass das Unternehmen seinen Sitz in Lissabon hat, wenn denn die Firma überhaupt existiert.
Quelle: Presseportal.de / Zum Artikel
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