Schlagwort-Archive: Drohungen

Verbraucherberatung: Neue Masche der Abzocker

Mit kopierten Urteilen, mit Klagedrohungen würden die Verbraucher erschreckt. „Dass jetzt so massiv gedroht wird, hat eine neue Qualität. Die fahren harte Bandagen auf, um den Leuten etwa mit Klageentwürfen Angst zu machen“, sagt Lersch und empfiehlt: Erst einmal Ruhe bewahren und nicht sofort zahlen. Sondern sich lieber zuvor beraten lassen.

quelle : derwesten.de

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test warnt vor anmaßenden Drohschreiben der Premium Content GmbH

test warnt vor anmaßenden Drohschreiben der Premium Content GmbHEs ist schon dreist genug, Internetnutzern Abofallen zu stellen. Ein Beispiel ist da www.my-downloads.de. Viele test-Leser, die hineingetappt sind, aber unseren Rat befolgt und trotz wiederholter Inkassodrohungen nicht gezahlt haben, erhalten nun auch freche Briefe: „Gerichtliches Mahnverfahren“ steht obendrüber. Es folgen vier Seiten mit teils falschen rechtlichen Ausführungen. So taugt das Speichern einer IP-Adresse keineswegs […] [abzocknews.de]

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Achtung : Windows-Versionen verlieren ihren Update-Schutz

Seit Juli 2010 gibt es keine Sicherheits-Updates mehr für Windows XP mit Service Pack 2. Auch Vista ist ohne Service Pack nicht mehr geschützt.

Laden Sie das Service Pack 3 für Windows XP herunter und starten Sie mit einem Doppelklick die Installation. Es folgen Klicks auf Ausführen und Weiter.

Falls Sie unsicher sind, welches Service Pack auf Ihrem Rechner eingerichtet ist, öffnen Sie das Startmenü von Windows und geben „winver“ in das Suchfeld ein (XP-Nutzer klicken vorher auf „Ausführen …“). Daraufhin öffnet sich ein Fenster, in dem Windows das installierte SP anzeigt. Besitzen Sie Windows XP mit SP2 und niedriger oder Vista ohne Service Pack, müssen Sie dringend nachbessern.

Seit 13. Juli: Keine Updates mehr!

Microsoft stoppt die offizielle Unterstützung dieser Betriebssysteme – der Aktualisierungsdienst „Windows Update“ stopft also keine Sicherheitslücken mehr, Ihr PC ist nur unzureichend geschützt. Der Ausweg: Richten Sie das SP3 (für Windows XP) oder das SP2 (für Vista) ein, damit Ihr Betriebssystem wieder Aktualisierungen erhält und vor Bedrohungen sicher ist. Wie das funktioniert, erklärt Computer Bild Schritt für Schritt.

quelle : welt.de

via : pc-service-overmann.eu

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Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen

Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”.
Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag – ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft – geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt.
Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.

Wichtig zu wissen:

  • Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.

  • Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.

  • Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.

  • Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann …hier heruntergeladen werden.

  • Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

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    Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

    Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

    Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

    wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

    Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

    Zu Proinkasso ist festzuhalten:

    • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
    • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
    • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
    • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
    • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

    Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

    • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
    • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
    • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
    • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
    • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
    • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

    Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

    [antiabzockenet]

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    F-Secure: Die Gefahrenquellen im kommenden Jahr

    In der letzten Woche haben die Experten von Trend Micro ihre Prognose über die bevorstehenden Internet-Bedrohungen veröffentlicht. Nun hat sich auch der finnische Sicherheitsdienstleister ‘F-Secure‘ zu diesem Thema geäußert.

    Eine große Gefahrenquelle im Internet wird die Fußball-Weltmeisterschaft im Juni 2010 in Südafrika darstellen, teilte F-Secure mit. Im Hinblick auf die Weltmeisterschaft gehen die Experten von einem markanten Anstieg der Bedrohungen aus. Dazu gehören unter anderem Trojaner und Spam, aber auch gefälschte Ticket-Shops und DDoS-Angriffe.

    quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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    Trend Micro sagt Internet-Bedrohungen voraus

    Trend Micro hat seinen jährlichen ‘Future Threat Report‘ herausgegeben und geht darin auf bevorstehende Internet-Bedrohungen ein. Zu den angesprochenen Themen gehört unter anderem das Cloud-Computing.

    Unternehmen können mit der Cloud-Computing-Technologie zwar Kosten sparen, aber auch zu einem bevorzugten Ziel von Angreifern werden, teilte Trend Micro mit. Der Ausfall des Sidekick-Dienstes von Microsoft habe erst kürzlich unter Beweis gestellt, welchen Gefahren mit der Cloud verbunden sind.

    quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
    07.12.2009
    Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
    Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
    In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

    Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
    Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
    Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
    Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
    Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

    Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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    nachbarschaft24: Dubiose Drohungen sollen neues Geld bringen

    Nachbarschaft24.net sorgt plötzlich wieder für Wirbel. Mit fragwürdigen Methoden wird versucht, Opfer noch einmal zur Bezahlung zu bringen – obwohl Juristen keine Zahlungspflicht sehen. Opfer können deshalb ruhig bleiben.

    Nachbarschaft24.net hatte das erste Mal 2007 bei vielen Internetnutzern für Verunsicherung gesorgt. Damals hatten etliche Verbraucher Werbemails bekommen mit der Behauptung, ein Nachbar habe ihnen eine Nachricht oder Einladung geschickt. Man solle doch die Seite nachbarschaft24.net besuchen. Dort wurde man dann aufgefordert seine Daten und seine Mail-Adresse einzugeben. Wer auf den Trick hereinfiel und per Klick auch noch die AGB bestätigte, landete in der Kostenfalle. Denn wenig verschickte eine ominöse Netsolutioin FZE mit Postfachadresse in Dubai dicke Rechnung. Schließlich habe man ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, so die Behauptung.

    Wieviele Menschen auf die Masche hereinfielen, ist bis heute nicht ganz geklärt. Es dürften zehntausende gewesen sein. In den Verbraucherschutzforen und -Zentralen stapelten sich jedenfalls die Beschwerden und Meldungen verunsicherter Rechnungsempfänger.

    Dann war plötzlich Schluss mit den Rechnungen, Mahnungen und Inkassobriefen. Kein Wunder: Nachbarschaft24 hatte sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige eingefangen.

    quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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