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Weiteres Rätselraten um ELENA

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen “sehr viele Mehrkosten” entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.

ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.

quelle : heise.de

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Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert Abschaffung von ELENA

Das Urteil der Bundesverfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf andere Gesetze wie ELENA. Eine zentrale Datenbank mit anlassunabhängiger Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig. Rund 14.000 Bürger haben sich einer Verfassungsklage angeschlossen.

Die heute in Stuttgart zu Ende gegangene 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten weitere Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand stellen. Das fordern die Datenschützer in einer Entschließung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht strahle über den eigentlichen Entscheidungsgegenstand hinaus, heißt es darin. Sie müsse auch in anderen Bereichen, etwa bei der diskutierten Speicherung der Daten von Flugpassagieren oder bei der Konzeption von Mautsystemen beachtet werden.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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