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Gericht: “Schwarz-Surfen” ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen “Vergehens” angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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