Schlagwort-Archive: Filmindustrie

Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

Mit der Ermittlungsaktion gegen Kino.to konnte die Filmbranche das derzeit größte deutschsprachige Link- bzw. Streamingportal für Filme vom Netz nehmen, doch es war beileibe nicht das einzige. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Seiten standen Gewehr bei Fuß, um die hunderttausenden täglichen Nutzer mit ihren vergleichbaren Streaming- bzw. Link-Diensten mit urheberrechtlich nicht lizenzierten Filmkopien zu beglücken.

Seit Kurzem sind auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.

Quelle : heise.de

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Telekabel Wien: Kino.to seit Mitternacht gesperrt

Die von einem Wiener Gericht vorläufig angeordnete Sperre der Linksammlung kino.to im Netz von Telekabel Wien ist seit Mitternacht aktiv. ergangen Andere Netze des Telekabel-Eigentümers UPC Austria sind nicht betroffen. Die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien war zwar schon vergangene Woche ergangen. Der Kläger, ein von der Filmindustrie finanzierter Verein für Anti-Piraterie (VAP), hat die erforderliche Sicherheitsleistung von 50.000 Euro aber erst Ende dieser Woche bei Gericht hinterlegt.

 

Quelle: heise.de

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Internet: User müssen für illegale Downloads zu viel zahlen

Verbraucherschützer haben festgestellt, dass die Zahl der Abmahnungen illegaler Downloads im Internet ansteigt. Es habe sich ein Geschäftsfeld entwickelt, mit dem man gutes Geld verdienen könne. Sie warnen: Manche Forderung ist überhöht oder ungerechtfertigt.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to für UPC-Kunden gesperrt

Der österreichische Internet-Provider UPC ist gerichtlich dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugriff auf die Streaming-Plattform kino.to zu sperren. Das teilte der Verein für Antipiraterie (VAP) mit. Er ist Ende 2010 zusammen mit Filmproduzenten aus Österreich und Deutschland gegen UPC vor das Handelsgericht Wien gezogen und hat dort nun eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Klage stützt der VAP nach eigenen Angaben auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht genannte Unterlassungspflicht der Provider.

Quelle : heise.de

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Urheberrecht: Filmbranche hilflos gegen Piratenseiten wie Kino.to

Neue Zahlen belegen: Das Angebot an illegalen Filmen steigt sprunghaft. Die Branche findet kein Mittel gegen Plattformen wie Kino.to.

Gegensätzlicher könnte die Entwicklung kaum sein. Während die Zahl der illegalen Musikdownloads seit 2005 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist, explodiert die der angebotenen Filme. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im vergangenen Jahr rund 526.000 deutschsprachige Filmdateien ausgemacht, die im Internet feilgeboten wurden. Ein Plus von 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

quelle : welt.de

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Filmindustrie kann The Pirate Bay nicht stoppen

Nur einen Tag nach der erzwungenen Abschaltung durch den deutschen Provider CB3Rob ist die Torrent-Suchmaschine wieder online. Der Traffic läuft jetzt über einen ukrainischen ISP. Hilfe kam von der schwedischen Piratenpartei.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay dauerhaft vom Netz zu nehmen. Nachdem die Interessenvertretung der US-Filmindustrie beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider CB3Rob erwirkt hatte, musste dieser die Torrent-Suchmaschine am gestrigen Montag abschalten. Seit heute ist The Pirate Bay aber schon wieder online – dank Unterstützung der schwedischen Piratenpartei.

quelle :  zdnet.de

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Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.

…..

Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …

Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. …

Quelle und vollständiger Bericht: zeit-online

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel-online

[antiabzockenet]

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Filmindustrie fordert Maßnahmen gegen Verlinkung illegaler Streaming-Seiten

Vertreter der Filmindustrie haben sich in den Reigen der Befürworter von Web-Sperren eingereiht. Die “Gatekeeper” in Gestalt der Provider sollten den Zugang zu umstrittenen Webangeboten mit Links zu Videostreams aktueller Kinofilme wie Kino.to blockieren, forderte Max Wiedemann, Produzent der deutschen Komödie “Männerherzen”, auf dem Forum zu “Prävention und Aufklärung” der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin am heutigen Dienstag. Dies sei “technisch kein Problem”, betonte der Erfolgsunternehmer unter großem Beifall der versammelten Branchenvertreter. Die einzige Möglichkeit, der Download-Plage Herr zu werden, sei es, “nicht die Konsumenten zu bestrafen, sondern die Hehler”.

Der Internetindustrie und ihrer Abwehrhaltung bei Zugangsblockaden warf Wiedemann vor, “Nebelkerzen” zu werfen, um “wirksame Mittel” gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu vermeiden. Die Nutzer dürften “gar nicht erst in Versuchung” geführt werden, sich illegal kopierte und nicht zur Verbreitung freigegebene Filme übers Internet anzuschauen.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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