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500 gefüllte Bewerbungsmappen im Internet verkauft

Ein privater Anbieter versteigerte über das Internetauktionshaus Ebay 500 gefüllte Bewerbungsmappen einschließlich Lebensläufen, Zeugnissen und privater Adressen. Der Käufer brachte die Dokumente zur Redaktion der Frankfurter Rundschau, die den Vorfall jetzt öffentlich machte.

Für zehn Euro ersteigerte am 16. Juli 2009 ein Schreibwarenhändler aus Paderborn bei Ebay 500 gebrauchte Bewerbungsmappen. Er staunte nicht schlecht als er das Paket öffnete. “Es war in fast jeder Mappe noch die komplette Bewerbung drin!”, sagte der Händler der Frankfurter Rundschau (FR). Er wollte die Unterlagen nicht aufbewahren und übergab der Zeitung eine Kiste voller Lebensläufe, Adressen, Zertifikate und sogar Gesundheitszeugnisse mit denen sich Menschen um einen Arbeitsplatz beworben hatten.

Die meisten Anschreiben der Bewerbungsunterlagen richteten sich nach Angaben der FR an den Geschäftsführer der Firma CSS Marketing aus Frankfurt. Dieser habe im Internet und in Zeitungsanzeigen Mitarbeiter für die Telekommunikationsabteilung seines Unternehmens gesucht. Für die angeblich 46 freien Vollzeit-Festanstellungen meldeten sich zahlreiche Bewerber, wie der große Stapel an Unterlagen zeigt. Inzwischen wurde die betreffende Firma anscheinend aufgelöst.

Bis zu 300.000 Euro Strafe

quelle : netzwelt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Inkassobüro setzt auf Dummfang

Bad Salzungen/Schmalkalden – Viele Leute in der Region haben dieser Tage ein Mahnschreiben erhalten, worin sie aufgefordert werden, eine noch offene Rechnung umgehend zu begleichen. Die angeblich ausstehende Summe von 49,90 Euro ist laut dieser Benachrichtigung mittlerweile durch Mahn-, Lastschrift- und Inkassokosten auf eine Gesamthöhe von 130,61 Euro angestiegen. “Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau. In den Schreiben, die flächendeckend von der Rhön bis zum Rennsteig in Briefkästen landeten, heißt es: “… unser Mandant (CC Profi) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung aus Ihrer Anmeldung zum Direkt Gewinn24 einzuziehen”. Die Adressaten sollen die 130,61 Euro “innerhalb der nächsten 7 Tage” auf das Konto einer “Kanzlei K. Strassburg” in Frankfurt/Main überweisen. Für den Fall, dass sie das nicht tun, wird ihnen unter anderem Zwangsvollstreckung, Pfändung ihrer Bezüge und ein Eintrag in Schuldnerverzeichnisse angedroht.

“Das Kuriose ist, dass niemand etwas mit diesem Gewinnspielunternehmen zu tun gehabt hat”, sagt Günter Pfaff. “Das Schreiben ist immer das gleiche, die Summe ist immer die gleiche – es unterscheiden sich lediglich die Aktenzeichen, die Kundennummer sowie Name und Adresse des Empfängers. Und dann liegt ein Gesprächsprotokoll von einem Telefonat bei, das beweisen soll, dass es einen telefonischen Vertragsabschluss gegeben hat. Dieses angeblich mitgeschriebene Gespräch ist frei erfunden.”

quelle : stz-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Abo-Abzocke im Internet

Die Abzocke mit vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten nimmt weiter zu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in diesem Jahr bereits 15.000 Anzeigen von Opfern registriert. 2008 waren es noch 6000.

Die Masche der Abzocker ist im Prinzip immer die gleiche: Sie locken ihre Opfer mit Internetseiten, die vermeintlich kostenlose Web-Angebote zur Verfügung stellen. Ob Hausaufgaben, Rezepte oder Virenschutz – es gibt fast kein Thema, das die Fallensteller noch nicht besetzt haben.

Dass die Gratis-Downloads gar nicht kostenlos sind, verschleiern die Betreiber. Hinweise finden sich meist nur versteckt im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft wird dem arglosen Nutzer auch vorgegaukelt, er befinde sich auf einer legalen und oft auch höchst offiziellen Seite. Pünktlich zur Urlaubszeit werden beispielsweise USA-Reisende, die der neuen Online-Meldepflicht nachkommen wollen, auf Seiten gelockt, wo für den kostenlosen Antrag satte 50 Dollar verlangt werden. Besonders beliebt bei den Abzockern sind auch Kinder und Jugendliche. Sie werden mit Hausaufgabenhilfe und Blümchenerotik geködert. Aktuell melden sich vermehrt Opfer, die auf www.mein-erstes-mal.net reingefallen sind.

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Musikdownload-Abmahnung genau prüfen, Verbraucherzentrale rät: Prüfen, verhandeln und vorbeugen!

Derzeit melden sich täglich Inhaber von Internetanschlüssen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die von Anwälten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und drei- bis vierstellige Rechnungen erhalten. Angeblich hätten die Betroffenen geschützte Musik- oder Filmdateien in so genannten Tauschbörsen zum Download angeboten. Sie sollen erklären, dass sie das festgestellte Verhalten künftig unterlassen und die hierdurch verursachten Kosten anerkennen – und zwar innerhalb einer extrem kurzen Frist von sieben Tagen.
Oft wissen die Abgemahnten nicht einmal, um welche Downloads oder Tauschbörsen es überhaupt geht. Meist dürften wohl die Kinder im Haushalt oder sogar Dritte unzulässig über ein ungesichertes W-Lan den Internetanschluss genutzt haben, so dass anschließend über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausgemacht und angeschrieben wurde.

“Der unentgeltliche Tausch herunter geladener urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der nutzungsberechtigten Künstler oder Musikverlage auf einschlägigen Plattformen verstößt tatsächlich gegen das Urheberrecht”, klärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf. Er weiß aus seinen Beratungen, dass die Betroffenen oft völlig unbewusst in diese Lage kommen – doch eine bundesweite Aktion der Verbraucherzentralen gegen diese Kriminalisierung privater Internetnutzer blieb erfolglos. Da bleibt es nur ein kleiner Trost, dass laut Wilschke der Anschlussinhaber nur dann verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt habe: “Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man daher nicht ohne genaue Prüfung der konkreten Umstände abgeben.”

Da den Verbrauchern hier in der Regel auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien gegenüber stehen und die Rechtsprechung bei diesem neuen Thema noch sehr unausgewogen ist, sollten Betroffene dringend Expertenrat in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale kann derzeit lediglich in Frankfurt (Oder) eine Beratung anbieten, und auch die ist häufig ausgebucht; auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte für Verbraucher gibt es kaum in der Region.

quelle : Verbraucherzentrale Brandenburg, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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