Schlagwort-Archive: Frist

Bundesregierung: Vorerst keine Websperren

Nach dem Bundesjustizministerium hat inzwischen auch das Innenressort die Forderung aus der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der sofortigen Einführung von Blockaden für Kinderporno-Webseiten zurückgewiesen. Von einem zeitlich befristeten “Nichtanwendungs-Erlass” für Teile des Zugangserschwerungsgesetzes könne keine Rede sein, betonte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online. Das Gesetz selbst schreibe zunächst den Grundsatz “Löschen statt Sperren” vor. Die Aufnahme in eine zentrale Filterliste und die damit verknüpfte Sperrung sei nur zulässig, wenn andere Maßnahmen, durch die ein Angebot gelöscht werden soll, nicht Erfolg versprechend seien.

Belastbare Aussagen zu den Erfolgen der laufenden Löschanstrengungen ließen sich erst treffen, wenn die Bundesregierung den Evaluierungsbericht vorgelegt habe, erklärte der Sprecher weiter. Die Frage, wann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierungsjahr abläuft, werde derzeit noch mit dem Justizressort besprochen.

Quelle : heise.de

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Verbraucherschutz: Wie lange ist eigentlich ein Gutschein gültig?

Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken. Doch kaum jemand kennt die strikten gesetzlichen Regelungen, die beim Einlösen zu beachten sind.

Ob Kochkurs, Ferrari fahren, Schnitzen mit der Kettensäge oder ein Fotoshooting für Muttis Katze: Gutscheine waren dieses Weihnachtsfest ein Renner. Viele verschwinden aber erst einmal in der Schublade. Wer einen alten Gutschein wiederfindet, sollte ihn nicht gleich wegwerfen, rät Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er muss nicht automatisch verfallen sein – selbst wenn die Frist schon abgelaufen ist. Häufig können sich Kunden noch Geld zurückholen.

Quelle : welt.de

via abzocknews.de

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Kündigungsrecht: So wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen dabei allerdings ein paar Bedingungen beachten. So klappt der Kassenwechsel.

Grundsätzlich können Sie Ihre Kasse jederzeit verlassen – wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monate Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden. Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er sie rechtzeitig ummeldet.

Quelle und vollstaendiger Bericht : stern.de

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Millionenbetrug mit falschen Gewinndiensten: Prozess in Essen beginnt

Wegen Millionenbetrugs mit angeblichen Gewinnspieldiensten wie Win-Express, Extrawin.tv und Eurowin 24 müssen sich von Montag an ein Mann und eine Frau in Essen vor Gericht verantworten.

Die beiden Beschuldigten sollen 2009 und 2010 gemeinsam mit Komplizen rund 70.000 Menschen um bis zu sechs Millionen Euro betrogen haben.

Der Anklage zufolge hatte sich der Mann über Kontakte in der Call-Center-Branche Adressdaten – vor allem ältere Kundendaten von Lotteriegesellschaften – besorgt. Die potenziellen Opfer ließ er dann von Callcentern anrufen. Die Callcenter-Beschäftigten mussten den Angerufenen gegenüber behaupten, sie hätten an einem zunächst kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen und dabei die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb müssten für mindestens drei Monate einen Betrag von – je nach Produkt – 89 Euro (Win-Express, Deutscher Vorteilsclub 49), 95,70 Euro (Extrawin.tv) oder 149,70 Euro (Eurowin 24) bezahlen.

Quelle : computerbetrug.de

via arcadewelten.eu/phpBB2

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Wenn Mieter Ärger machen-Warnschuss muss sein

Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss er zunächst abgemahnt werden. Erst wenn er sein Verhalten nach dem Warnschuss nicht ändert, kann die Kündigung folgen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Aktenzeichen: 3 C 22/10).

Eine einmalige Verfehlung reicht demnach nicht für den Rausschmiss, der Mieter muss den Hausfrieden nachhaltig stören. Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos. Sie begründete das mit Zwischenfällen, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Immer Ärger mit den Pfandbons:Wegen 6 Euro rausgeworfen

Ein Berliner Kassierer kämpft um seinen Job: Der Mann soll gehen, weil er angeblich Pfandbons unterschlagen hat. Vor Gericht kann er den Verdacht nicht ausräumen. Das weckt Erinnerungen an den Fall “Emmely”.

Erneut ist ein Berliner Kassierer nach jahrelanger Tätigkeit wegen einiger Euro gekündigt worden. Das Arbeitsgericht hat die fristlose Entlassung wegen des Betrugs mit Pfandbons nun bestätigt. (Az.: 1 Ca 5421/10) Der Mann arbeitete seit 17 Jahren als Verkäufer und Kassierer. Er soll Pfandbons ausgestellt und das Geld dafür selber kassiert haben. Dabei ging es um 2,00 und 4,06
Euro.

Quelle : n-tv.de

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Das Schwarze Schaf im Oktober 2010 : planet-hardware.eu

Das Schwarze Schaf im Oktober 2010

Faule Ausreden statt pünktlicher Lieferung

Anbieter: planet-hardware.eu

Vorgang: Unzuverlässigkeit, lange Lieferzeiten oder aber gar keine Lieferung und dazu faule Ausreden des Shop-Betreibers – diese Kritikpunkte, die laut Verbrauchermeldungen auf den Online-Shop planet-hardware.eu zutreffen, veranlassten die Markenschutzexperten von OpSec Security, ihn mit dem Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Oktober auszuzeichnen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Qualität zum kleinen Preis – mit diesem Slogan wirbt der Online-Shop planet-hardware.eu auf seiner Website. Dies ist jedoch nur dann ein schönes Versprechen, wenn der Kunde seine im Voraus bezahlte Ware auch tatsächlich erhält. Dies scheint aber in vielen Fällen nicht der Fall zu sein. So berichtete ein betroffener Verbraucher in diesem Monat an OpSec, dass er bereits im Juli ein Handy auf der Plattform bestellt und das Geld auch umgehend per Kreditkarte bezahlt habe. Als Lieferzeit wurden drei bis sieben Tage angegeben. Daraufhin erhielt er wenige Tage später die Nachricht, dass sich die Lieferung verzögere und erst nach zehn Tagen einträfe. Nachdem diese Frist verstrichen war und der Kunde noch einmal länger warten sollte, stornierte er die Bestellung, doch trotz Mitteilung seiner Bankverbindung wartet er bis heute auf die Rückerstattung seines Geldes. Auch in verschiedenen Online-Foren tauschen sich betroffene Kunden über diesen Online-Shop aus bzw. berichten von ihren negativen Erfahrungen. Diese betreffen ebenfalls die langen Lieferzeiten und die Hinhaltetaktiken – d.h. Kunden erhalten E-Mails, in denen ihnen vorgegaukelt wird, dass sich die Lieferung lediglich verzögern würde. Zudem werden dort auch die Probleme bei der Stornierung geschildert. Wie in dem beschriebenen Fall scheint eine Stornierung zunächst zwar möglich zu sein, jedoch erfolgt – wie etlichen Forenberichten zu entnehmen ist – anschließend keine Zurücküberweisung des Geldes.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor

Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre “Allgemeinen Lesitungsbedingungen” (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen.

Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. Man kann also in diesen Fällen jederzeit – sogar noch in einem Gerichtsverfahren – widerrufen.

quelle und voller Bericht : kanzlei-thomas-meier.de

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185.000 Unterschriften gegen Waffen und Killerspiele

Mehr als 185.000 Unterschriften gegen tödliche Sportwaffen und Killerspiele hat das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden an Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt übergeben. Am Jahrestag der Verabschiedung des verschärften Waffenrechts im Bundestag plädierte das Bündnis am Freitag in Berlin für weitere Änderungen. Es fordert das Verbot großkalibriger Sportwaffen sowie die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Zudem will die Initiative “Keine Mordwaffen als Sportwaffen!” alle tödlichen Waffen im Schießsport verbieten lassen. Dazu will sie fristgemäß bis Ende Juli 2010 gegen das neue Waffengesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Für ein Waffenverbot votierten 100.000 Unterstützer, für das Verbot von Gewaltspielen gegen Menschen oder menschenähnliche Figuren 85.000.

quelle : heise.de

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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