Die spanische Regierung will härter gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen vorgehen und hat aus diesem Grund einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Eine Sperre von Webseiten ist dabei nur mit einer richterlichen Anordnung möglich.
Vier Tage soll der zuständige Richter sodann Zeit haben, um über eine mögliche Sperre von bestimmten Webangeboten zu entscheiden. Mit den zugehörigen Entscheidungen soll eine “Kommission für geistiges Eigentum” im Kulturministerium beauftragt werden. Diese Kommission aus Experten für Urheberrecht und Internet soll Beschwerden in diesem Zusammenhang entgegennehmen und jede eingehende Anzeige prüfen, teilte ‘Futurezone’ mit.
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