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Facebook : “Gefällt-mir”-Button: Urteil wurde offiziell bestätigt

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.

Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen “Gefällt-mir”-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.

Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, “die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen”.

Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.

Quelle : winfuture.de

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“Gefällt mir”-Button von Facebook verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Unter den Juristen ist der “Gefällt mir”-Button von Facebook bereits seit einiger Zeit umstritten. Kritisiert werden dabei potentielle Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes. Denn nicht nur bei Aktivieren dieses Knopfes, sondern bereits beim Aufruf der dieses Angebot enthaltenen Seite werden potenziell personenbezogene Daten an Facebook übertragen. Nunmehr hatte sich das Landgericht Berlin als vermutlich erstes deutsches Gericht mit dieser Problematik zu beschäftigen. Mit Beschluss vom 14. März 2011 lehnte das Landgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nutzung eines “Gefällt mir”-Buttons ab (Az.: 91 O 25/11).

Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de

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Urteil: “Like”-Button ist kein Wettbewerbsverstoß

Das ‘Landesgericht Berlin’ hat die Beschwerde eines Online-Händlers offiziell zurückgewiesen, bei der es um die Einbindung des “Gefällt mir”-Knopfs von Facebook auf anderen Webseiten geht. Hierbei handelt es sich um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die besagte Entscheidung hat das zuständige Gericht aus Berlin am heutigen Mittwoch offiziell bekannt gegeben. Ein konkurrierender Online-Händler hatte diese besagte Beschwerde im Vorfeld mit Antrag auf Unterlassung eingereicht.

Quelle : winfuture.de

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“Gefällt mir” Guttenberg-Gruppe wächst rasant

Die Guttenberg-Fans sammeln sich bei Facebook. Eine neue Gruppe zählt bereits mehr als 245.000 Mitglieder.

Karl-Theodor zu Guttenberg kann nach seinem Rücktritt zumindest auf die “Freunde” beim Online-Netzwerk Facebook zählen. Bis Dienstagabend gewann die Facebook-Gruppe “Wir wollen Guttenberg zurück” mehr als 245.000 Unterstützer und wuchs weiter.

Schon auf dem Höhepunkt der Plagiatsvorwürfe gegen den damals noch nicht zurückgetretenen Verteidigungsminister vor einer Woche hatten sich seine Fans bei Facebook gruppiert. Die Gruppe “Gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg” kam trotz des etwas sperrigen Namens innerhalb weniger Tage auf 336.600 Mitglieder. Sie war vor knapp zwei Wochen ins Leben gerufen worden.

Quelle : n-tv.de

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