Der schnellste Weg zum Abo
Anbieter: routenplaner-service.de
Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Für viele Autofahrer, die nicht über ein Navigationsgerät verfügen, sind Routenplaner eine gute Möglichkeit, sich vor Fahrtantritt die kürzeste oder schnellste Strecke berechnen und anzeigen zu lassen. Wer jedoch glaubt, dass dieser Dienst immer kostenlos ist, wird auf der Website routenplaner-service.de enttäuscht. Wie Verbraucher berichteten, gaben sie auf der Startseite die gewünschte Route ein, klickten auf den Button „Route berechnen“ und gelangten anschließend zu einem Anmeldeformular, in dem sie ihre persönlichen Daten eingeben mussten. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie schließlich ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen und genau dies ist der Hauptkritikpunkt. Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Der Hinweis auf die Gebühren für das Abo befindet sich erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten, zu der man gelangt, nachdem man bereits seine Route eingegeben hat. Die Kostenangaben stehen rechts neben dem Anmeldeformular und da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebt, sind sie leicht zu übersehen. Zudem wird direkt über dem Hinweis eine Verlosung von Navigationsgeräten angekündigt, wodurch sich manche Besucher der Seite eventuell auch von dem Kostenhinweis ablenken lassen oder vielleicht auch denken, dass die Eingabe ihrer Daten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gedacht ist. Insgesamt ist fraglich, ob der Betreiber der Seite der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt.
Quelle : das-schwarze-schaf.com
[download id=”1″]
Beiträge die Sie auch interessieren Könnten: