Schlagwort-Archive: Gemeinde

Zoff um ACTA – “User verfolgt wie Verbrecher”

Ein Abkommen über die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet, das ACTA, sorgt kurz vor seiner Ratifizierung nicht nur in Europa für heftigen Streit. Der Grünen-Abgeordnete Albrecht erklärt im Interview mit n-tv.de, wo exakt er die Gefahren sieht.

n-tv.de: In der Netzgemeinde rumort es wegen ACTA. Aber was ist das überhaupt?

Jan Philipp Albrecht: In Langform heißt es Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Das ist ein Abkommen, das zwischen den EU-Staaten und einigen Schwellenländern vereinbart wird zur stärkeren Durchsetzung des Schutzes des geistigen Eigentums. Insbesondere sollen hier Maßnahmen an den Grenzen, aber auch im Internet verschärft werden.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Christkind-Aktiv 2011

Christkind-Aktiv sorgt wieder für frohe Weihnachten!

Der Caritasausschuss unserer Pfarr-gemeinde möchte auch in diesem Jahr wieder dabei mithelfen, dass die Weihnachtsfreude auch bei den Menschen in unserer Stadt Wirklichkeit wird, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Aus diesem Grund packen einzelne Gemeindemitglieder, Gruppen, Verbände und alle, die helfen möchten, für bedürftige Familien und Einzelpersonen Weihnachtspakete.

Um die Bedürftigen sinnvoll zu beschenken, “erwerben” die Spende eine “Christkind Aktiv Karte”, auf der die Familiengröße und die Geschenkwünsche aufgeführt sind. Bedürftige Familien und Einzelpersonen und deren Geschenkwünsche wurden anonym über die die beteiligten Caritaseinrichtungen, über Kindergärten und Kontakte des Seelsorgeteams ermittelt.

Der Caritasausschuss hat die “Christkind Aktiv Karten” erstellt. Alle, die eine Karte “erwerben”, verpflichten sich damit, das entsprechende Geschenk zu packen. Die Pakete sollen dann am 22.12.2011 von 15.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrheim in Geldern abgegeben werden. Durch freiwillige Helfer werden diese Pakete an Heilig Abend an die Familien verteilt. Die Namen und Adressen der Bedürftigen und der “Paketpacker” bleiben anonym. Christkind-Karten sind ab sofort im Zentralen Pfarrbüro in Geldern erhältlich und werden in der Adventszeit auch vor und nach den Gottesdiensten in der Pfarrkirche angeboten.

Quelle: st-mariamagdalena-geldern.de

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Saarbrücken: Facebook-Party sorgte für Ärger

Ein 16-Jähriger aus dem saarländischen Heusweiler hat über Facebook eine Einladung zu einer Hausparty am Samstagabend veröffentlicht und dabei offenbar einen falschen Haken gesetzt und die ganze Netzgemeinde eingeladen.

Den Angaben der zuständigen Polizei sind diesem Aufruf den aktuellen Einschätzungen zufolge zwischen 1000 und 2000 Leute gefolgt. Die Partygäste trafen den Jugendlichen am Samstag allerdings gar nicht an, da dieser die Party wieder abgesagt hatte und mit seinen Eltern verreiste, berichtet ‘Focus Online’.

Eine Party auf der Straße ohne den Gastgeber hat die ersten eintreffenden Gäste gegen 21 Uhr scheinbar nicht gestört. Als die Polizei auf die Feier aufmerksam wurde, hat man sich kurzerhand dazu entschlossen, die Zufahrtstraße zum Wohngebiet im Ortsteil Numborn zu sperren.

Quelle : winfuture.de

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Kinderporno-Seiten: Koalition begräbt “Zensursula”-Gesetz

Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten sollen künftig nicht gesperrt, sondern gleich gelöscht werden – das entschied die Koalition und kippte damit endgültig das Gesetz ihrer schwarz-roten Vorgänger. Die Netzgemeinde hatte energisch gegen die alte Regelung pro-testiert.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Zahlreiche Saarländer haben in den vergangenen Tagen Post erhalten von „Urlaubsreisen Eva Grimmen” aus Bösel in Norddeutschland. In den Schreiben heißt es: „Sie haben tatsächlich gewonnen!” – und zwar angeblich 5000 Euro. Überreicht werden soll das Geld während einer kostenlosen Stadtrundfahrt in Luxemburg am 11. März. Doch Vorsicht: Nach übereinstimmenden Angaben mehrere Verbraucherzentralen in ganz Deutschland handelt es sich bei dem Unternehmen um eine „unseriöse Gewinnspielfirma”. Von einer Teilnahme an der Stadtrundfahrt wird abgeraten.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg führt „Urlaubsreisen Eva Grimmen” auf einer schwarzen Liste (www.vzhh.de/upload/rewrite/TexteRecht/GewinnspieleListe). Demzufolge wird die Firma als unseriös eingestuft, „weil nur eine Postfachadresse angegeben ist, zudem die Gewinnmitteilung ein Vorwand ist, die Empfänger auf eine Verkaufsveranstaltung („großes Weinfest”) zu locken und außerdem die Gewinnmitteilung nur aussagt, dass Sie gewonnen haben, aber nicht was”. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung in Bösel existiert dort nur ein Postfach, die Firma selbst habe in dem Ort keinen Sitz, …

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

[antiabzockenet]

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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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