Schlagwort-Archive: Gericht

Firma kassiert mit Sex-Hotline ab ( TRC Telemedia )

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor einem dubiosen Telefon-Anbieter, der mit Rechnungsbetrug Kasse machen will. Wie die NDR 1 Welle Nord am Dienstag berichtete, gab es im Raum Segeberg vermehrt Beschwerden über die Firma TRC Telemedia. Sie stellt ahnungslosen Kunden Gebühren für die angebliche Nutzung einer Sex-Hotline in Rechnung.
Dabei gehe das Unternehmen immer nach der gleichen Masche vor: Es erschleicht sich Telefonnummern und Adressen, die von Mitarbeitern wahllos angerufen werden. Nach dem ersten Klingeln wird wieder aufgelegt. Wenn der Angerufene dann aus Neugier die im Display angezeigte Nummer zurückruft, landet er bei einer erotischen Telefonansage. Wenig später kommt eine Rechnung ins Haus, oft über eine Summe bis zu 75 Euro.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen dringend davon ab, die Rechnungen zu bezahlen. Das Unternehmen drohe zwar mit Pfändungen und Gerichtsverfahren, habe aber noch nie einen Prozess angestrengt. Betroffene sollten sich an die Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale wenden.

quelle: ndr.de, HIER klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung

Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei) zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine “Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind”, schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein “nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden”.

Der CCC zieht das Fazit: “Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung.” Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Falsches Geburtsdatum: Gericht verbietet Drohung mit Betrugsanzeige

Betreiber von Webseiten dürfen in ihren Rechnungen nicht behaupten, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums bei der Anmeldung ein Betrugsdelikt darstelle. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Das Landgericht Mannheim bestätigte diese Auffassung jetzt. “Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht”, heißt es in seinem Urteil (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08)

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen

Share

Landgericht Berlin dreht Abmahner den Geldhahn zu

Wir wollen Ihnen nicht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vorenthalten, welches scharfe Worte für einen Abmahner gefunden hat, der äußerst dreist gegen Mitbewerber vorging. Die Entscheidung freut alle, die gegen den Rechtsmissbrauch von Abmahnungen kämpfen, ärgert aber all jene, die mit massenhaften Abmahnungen ihre schlecht laufenden Kanzleien und Shops finanzieren müssen.
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 30. April 2009 (Az: 96 O 60/09) einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit der Begründung abgewiesen, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches rechtsmissbräuchlich geltend gemacht wurde.

Quelle : shopbetreiber-blog.de , Hier klicken zum Vollen Artikel

gefunden bei Abzocknews.de

Share

Wiso vom 25.05.09 über gerichtliche Mahnbescheide von Katja Günther (Video)

Unter dem Titel “Mahnbescheid von Internet-Abzockern” berichtete das ZDF in der Sendung Wiso vom 25.05.09 über die unseriösen Methoden der Online Content Ltd. und der Anwältin Katja Günther. In dem Beitrag ging es u.a. auch um einen Mahnbescheid, den deutschlands dreisteste (Ab-)Mahnerin einem Opfer zustellen ließ.

quelle : abzocknews.de

Share

Akte 09 vom 12.05.09 über die Stadtsparkasse München vs. Katja Günther vor Gericht (Video)

Schon seit geraumer Zeit moechte sich Sparkasse München von Anwaeltin Katja Guenther, Forderungsanwaeltin für Abzocker, trennen und ihr kein Konto mehr zur Verfuegung stellen. Sat1 – Akte war vor Ort und berichtete von Katja Guenthers Niederlage, welche in Begleitung eines ganz besonderen ”Schirmherren” war.

Pressemitteilung der Stadtsparkasse Muenchen:

Das Landgericht München 1 hat gestern die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09).

“Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen“, so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Verschiedene Medien berichteten bereits vom Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin, die bei der Stadtsparkasse München ein so genanntes Anderkonto, also ein Konto für Ansprüche Dritter, geführt hat. Günther trieb mit Mahnungen Geldbeträge für verschiedene Anbieter von angeblich im Internet zustande gekommenen Verträgen für “Nutzlos-Inhalte” im Web ein.

Für die Stadtsparkasse München war das Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin bei der Kontoeröffnung in keiner Weise ersichtlich gewesen. Nach Hinweisen von Betroffenen und Geprellten hat die Stadtsparkasse die Konten sofort gekündigt, um den Missbrauch der Konten zur Schädigung weiterer Internetnutzer zu verhindern. Gegen die Kontokündigung erwirkte die Anwältin zwei gerichtliche Verfügungen, durch die die Stadtsparkasse München gezwungen wurde, die Konten mehrere Monate aufrecht zu erhalten. Diese Verfügungen wurden nunmehr aufgehoben und die Klage der Anwältin abgewiesen.

quelle : Stadtsparkasse-München.de und abzocknews

Share