Schlagwort-Archive: Gesetz

Twitter nach erneutem Angriff aus dem Netz offline

Der Micro-Blogging-Service Twitter wurde am gestrigen Dienstag erneut von einem Angriff aus dem Internet außer Gefecht gesetzt. Anders als in der letzten Woche war der Ausfall jedoch nur von relativ kurzer Dauer.

Über sein Status-Blog ließ Twitter die Nutzer lediglich wissen, dass man an der Wiederherstellung der Verfügbarkeit arbeite. Später hieß es dann, dass es sich offenbar um eine neue Attacke gegen den Dienst gehandelt habe. Derzeit analysieren die Betreiber Traffic-Daten, um heraus zu finden, um was für einen Angriff es sich handelte.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Lücke in WordPress ermöglicht Aussperren des Admins

Mit der 2.8-Serie haben die Entwickler kein Glück gehabt, erst vor kurzem wurde ein Sicherheitsrelease veröffentlicht und jetzt ist schon wieder eine weitere, allerdings nicht schwerwiegende, Lücke bekannt geworden.

Mit dieser Lücke ist es möglich, das Administratorpasswort unbefugt zurück zu setzten.

Damit kann sich der Administrator nicht mehr mit seinem alten Passwort einloggen. Das ist zwar nicht direkt sicherheitsrelevant, aber denoch sehr ärgerlich. Immerhin wird das neue Passwort dem Administrator automatisch per E-Mail zugesandt.

Durch die Lücke genügt es aber, das PHP-Modul wp-login.php aufzurufen und den Key-Parameter statt mit einem einzelnen Wert mit einem Array zu füllen, um das Kennwort des WordPress-Admins unbefugt zu löschen.

Es gibt einen Fix für diese Lücke, basierend auf WordPress 2.8.3. Einfach diese diese [1] “Datei” herunterladen und mit der enthaltenen wp-login.php die existierende wp-login.php im Wurzelverzeichnis von WordPress ersetzen.

In diesem Zusammenhang unbedingt lesenswert ist Sergejs Beitrag: „Sicherheit in WordPress: 10 Schritte zum Schutz des Admin-Bereichs“.

quelle : wordpress-deutschland.org

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Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

“Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren.

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Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:

* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
* Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
* Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles – zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.

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quelle: bmj.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Kaspersky veröffentlicht Details zur Botnetz-Schattenwirtschaft

Ein neuer Artikel des Virenanalysten Yuri Namestnikov von Kaspersky, russischer Anbieter von Virenschutzsoftware, fasst den derzeitigen Stand in Sachen Botnetze zusammen. Er erläutert, wie Computer infiziert und zu Zombienetzen zusammengeschlossen werden und für welche Zwecke man die so entstandenen Botnetze einsetzt.

Im Detail sind es Denial-of-Service-Angriffe, Diebstahl von Bank- und Identitätsdaten, Phishing, Versand von Spam et cetera, mit denen der moderne Kriminelle Geld verdienen kann. Allein 780 Millionen Dollar wurden im vergangenen Jahr mit Spam umgesetzt. Mit der für diese Straftaten erforderlichen Infrastruktur lässt sich ebenfalls Geld verdienen, etwa mit der Vermietung der Botnetze.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Nummern von Gewinnanrufern gesperrt.

Die Bundesnetzagentur hat auf die jüngste Welle telefonischer Gewinnversprechen reagiert. Bereits kurz nachdem bei ihr die ersten Beschwerden über unverlangte Gewinnanrufen eingegangen sind, wurde eine Reihe von Nummern gesperrt.

Bisher wurde die Abschaltung von 16 Service-Rufnummern aus dem 0900-Bereich angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur gegenüber deren Eignern Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen. Das teilte die Behörde heute in Bonn mit.

Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei “der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro”, heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine 0900er-Rufnummer zu wählen.

Diese Gewinnanrufe verstoßen regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen 0900er-Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.

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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs

Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine “vollständige Verhinderung” einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine “technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen”. Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden “abschließend zu prüfen”. Dies läge auch daran, dass die “Bedarfsträgern” unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die “Massenbeschwerde” in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto “Freiheit statt Angst” finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

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