Schlagwort-Archive: Gewinn

n-tv Ratgeber Steuern & Recht – Über „Untergeschobene Verträge am Telefon” ( Video )

In dieser n-tv Sendung „Ratgeber Steuern & Recht” ging es am 12.November 2007 über eines der Hauptprobleme am Telefon, nämlich um das Thema: Telefonwerbung im Zusammenhang mit ungewollte und untergeschobene Verträge; die obwohl unerwünschte Telefonwerbung verboten ist, trotzdem gültig sind.

Zwar ist die Sendung schon über zwei Jahre alt, doch das Problem ist; obwohl es mehrfach zuletzt erst im August 2009 bei der „Gesetzesänderung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung” zur Änderung vorgeschlagen wurde, erneut nicht vom Gesetzgeber umgesetzt worden.

[Ratgeber Steuern & Recht – Alle 14 Tage © N-TV]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Schutz der digitalen Intimsphäre : Computer-Chaoten tagen

Der Chaos Computer Club (CCC) will seinen Kampf gegen den Abbau der Privatsphäre verstärken. “Man könnte den Eindruck gewinnen, das einzige, was zwischen uns und dem Überwachungsstaat steht, sind die technische Inkompetenz der Überwacher und das Bundesverfassungsgericht”, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger bei der Jahrestagung des Vereins in Berlin. Diese Entwicklung müsse man zurückrollen. Rieger forderte ein Recht auf freie Kommunikation und eine “digitale Intimsphäre”.

Bei der 26. Auflage des Kongresses legt der CCC dieses Jahr einen Schwerpunkt auf Netzpolitik – in den Vorträgen geht es beispielsweise um die Sperrung illegaler Inhalte, Netzneutralität und den so genannten Hackerparagrafen, der den Umgang mit Hacker-Software unter Strafe stellt. Zur Diskussion stehen auch das Urheberrecht und die Diskussionen um das Mitmach-Lexikon Wikipedia.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Ratgeber Recht – Belästigende und dreiste Werbeanrufe durch Gewinnspielfirmen ( Video )

Unseriöse Firmen richten sich offenbar gezielt an ältere Menschen, die sich diesen Angriffen der Telefonwerber nicht immer widersetzen können ..

Vielleicht war es ein „Ja am Telefon, vielleicht ein Kreuzchen auf einer Postkarte. Was letztendlich dazu führte, dass Ruth Müller (Name geändert) Opfer einer Flut von Anrufen und Postwurfsendungen wurde, weiß sie heute nicht mehr. Unseriöse Firmen haben es jedenfalls geschafft, sie in den Bankrott zu treiben, denn alle wollten von der Dame nur eines: ihre Bankdaten.

Mehrmals am Tag klingelte ihr Telefon. Frau Müller weiß, dass sie bei ungebetenen Anrufen weder zuhören noch Antworten geben sollte. Sie weiß, dass keiner der Anrufer ihr einen versprochenen Gewinn auszahlt, sondern eher Geld von ihrem Konto abbucht. Trotzdem kann sich die 80-Jährige kaum gegen die Dreistigkeit wehren. Sobald sie aufgelegt hat, klingelt es erneut. Dabei wird sie regelrecht bedroht und auch beschimpft.

[Ratgeber Recht – Samstags, 1 x im Monat © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Warnung vor Online-Adventskalendern für Kinder

Seit über 100 Jahren erfreuen Adventskalender Kinder, neuerdings auch im Internet. Hinter den Online-Türchen verbergen sich allerdings oft keine guten Ratschläge oder Süßigkeiten, sondern Gewinnspiele.

Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen wie Play-Station 3 und PC-Spielen angelockt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Dutzend Internet-Adventskalender für Kinder, unter anderem jene von Bravo, Micky Maus, Polly Pocket und Wendy, unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und was mit ihren Angaben geschieht.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reicht es für eine Gewinnbenachrichtigung völlig aus, nach der E-Mail-Adresse und unter Umständen einem Kennwort zu fragen. Doch häufig, so das Ergebnis der Stichprobe, nutzen Firmen die Unerfahrenheit und Spielfreude von Kindern aus, um an mehr personenbezogenen Daten zu gelangen.

Dass man mit Minimalangaben an einem Gewinnspiel teilnehmen kann, bestätigten lediglich zwei der untersuchten Kalender (Pombaer.de und Wendy.de). Bei den zehn anderen Kandidaten müssen Kinder zusätzlich mindestens Vor- und Zuname sowie ihre Anschrift angeben. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

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Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW: Die meisten Kinderadventskalender ermuntern die Teilnehmer zu einer unkritischen Weitergabe ihrer Daten. Auf diese Weise werden die jungen Nutzer verführt, möglichst viel von sich preiszugeben.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Lokalzeit – Abgezockt, die neue Masche bei Kaffeefahrten ( Video )

Viele Bürger staunten besonders in letzter Zeit nicht schlecht über die Post in ihrem Briefkasten. Darin lag eine Einladung, der Firma Dr. Lehmann & Partner, zu einem Termin bei denen ihnen ein Lottogewinn von rund 1.000 Euro ausgezahlt werden sollte. Doch die meisten davon hatten noch nie zuvor in ihrem Leben Lotto gespielt gehabt.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

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AKTE 09 – „Gefälschte Gutscheine und Wucherpreise” das Geschäft der Kaffeefahrten ( Video )

Am 07.04.2009 berichtete die Sendung „AKTE 09″ über die Masche mit den vermeintlich wertvollen Gutscheinen, mit denen immer wieder Menschen auf Kaffeefahrten gelockt werden. Einlösen kann man diese angeblich bei namhaften Unternehmen wie z.B. Media-Markt, Saturn, IKEA, C&A oder OBI.

Nur: Diese Unternehmen wissen davon gar nichts! Und wehren sich jetzt dagegen, dass mit ihrem guten Namen auf Kaffeefahrten gelockt wird.

Exklusiv packt ein Insider für Akte aus:
Und berichtet, was die vermeintlichen Wundermittel wirklich kosten und für wie viel Geld sie dann auf den Verkaufsveranstaltungen angeboten werden.

AKTE 09 über das Millionengeschäft Kaffeefahrt!

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © Sat1]

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ZDF Hallo Deutschland – Verkäufer einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des Gewinns verurteilt ( video )

Mit falschen Gewinnversprechen wurden schon so manche auf dubiose Kaffeefahrten gelockt. Jetzt hat sich ein Teilnehmer zur Wehr gesetzt und fordert seinen versprochenen Gewinn ein.

Theoretisch lassen sich die versprochenen Leistungen einklagen, denn das BGB sieht einen solchen Rechtsanspruch vor. Die Durchsetzung erweist sich in der Praxis allerdings als schwierig, weil sich die Versender von Gewinnschreiben nicht zu erkennen geben und mit Postfächern und falschen Adressen ihre Identität verschleiern.

Doch jetzt hat das Landgericht Gießen in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09 vom 30.09.2009) den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns verurteilt. Bereits in einer vorherigen Verhandlung, die am 02.09.2009 stattfand, habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die zugesagten Gewinne hafte.

Der Kläger, ein Mann aus dem hessischen Mücke, bekam Recht und erhalte nun die versprochenen 8000 Euro. Dessen Rechtsanwalt Eike Erdel, der sich auf Kaffeefahrten und Gewinnversprechen spezialisiert hat; teilte auf seiner homepage, unter „rechtsanwalt-erdel.de” in einer Pressemitteilung mit, das dieses Urteil eine weit reichende Bedeutung hat, denn künftig könnte jeder unter Berufung auf das Urteil von dem Verkäufer bei einer Kaffeefahrt die Auszahlung des versprochenen Gewinns aus dem Einladungsschreiben verlangen.

Der Jurist aus Homberg kommt zu dem Schluss „dass die Verbraucherschützer und die Polizei fast regelmäßig den Rat erteilten, das man solche Gewinnschreiben wegwerfen sollte. Dieser Rat ist falsch und bedeutet, dass Sie Ihr Geld in den Papierkorb werfen sollen. Es besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und solche Ansprüche können durchaus durchsetzbar sein. Wenn Sie ein solches Gewinnschreiben mit Einladung zu einer Ausflugsfahrt erhalten haben und den versprochenen Gewinn durchsetzen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.” (Rechtsanwalt Eike Erdel – rechtsanwalt-erdel.de)

(Die Videobeschreibung basiert auf der Grundlage von eigenen Erkenntnissen bzw. Recherchen. Deshalb kann Sie zwar, wenn auch nur teilweise, – muss aber nicht unbedinkt auch in allen Punkten die Meinung der Produktionsfirma wiedergeben.)

[Hallo Deutschland – Werktags, 17.15 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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PlusMinus – Trotz neue Gesetze: Telefonterror geht weiter, sogar mit Gewaltandrohungen ( Video )

Wer kennt sie nicht, diese nervigen Werbeanrufe? Am anderen Ende der Leitung melden sich aufdringliche Callcenter-Mitarbeiter, die etwas verkaufen wollen. Siegfried B. kann davon ein Lied singen, seit Juni 2009 bekommt seine Familie in der Regel mindestens zehn Anrufe pro Tag.

Auch sogar gedroht habe man ihm und gesagt: “..das man Leute in “schwarzen Lederjacken mit Baseballschlägern” vorbeischicken wolle, dann werde er schon sehen, “was Sache ist”. Aber ob so oder so, auch wenn es auf die nette Art zugeht, wollen die Anrufer immer dasselbe – nämlich Geld.

– Verbraucherschützer fordern schärfere Regeln:

Wäre das neue Gesetz zur Telefonwerbung schärfer, müsste das alles nicht sein. Es habe zwar Verbesserungen gebracht, wie Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt, aber eine wesentliche Forderung der Verbraucherschützer sei leider nicht umgesetzt worden: Nämlich das Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung wirksam sind.

[PlusMinus – Dienstags, 21.50 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Abzock-Falle: Gewinnspiel-Clubs im Internet

Hohe Geldgewinne, schnelle Autos, aktuelle Technik und exklusive Fernreisen – täglich locken Gewinnspiel-Clubs im Internet mit attraktiven Preisen. Viele Nutzer machen mit in der Hoffnung, ohne eigene Mühe attraktive Preise zu gewinnen. Dass sie dabei in eine regelrechte Abzockfalle tappen, zeigt COMPUTER BILD in der Ausgabe 22/2009 (Erscheinungsdatum: 12. Oktober 2009).

Das Prinzip der Clubs: Sie veranstalten selbst keine Preisausschreiben, sondern versprechen, die Adressen der Kunden automatisch bei Hunderten von Gewinnspielen einzutragen. Das kostet bei den Anbietern bis zu 156 Euro pro Jahr. Denn wer sich anmeldet, schließt einen Vertrag mit Mindestlaufzeit ab – meistens gleich für zwei Jahre. Der Einsatz ist jedoch eine komplette Fehlinvestition. So lautet das COMPUTER BILD-Fazit nach einem Testzeitraum von neun Monaten und der Anmeldung bei fünf Gewinnspielclubs. Das Testergebnis für jeden der Anbieter: „ungenügend“.

Gewinne, die keine sind
Die Redaktion verbuchte innerhalb der gesamten Testphase lediglich einen einzigen „Gewinn“: Über den Anbieter WinWin gab es einen wertlosen Gutschein für vergünstigte Zeitschriften-Abos und Einkaufsrabatte mit hohem Mindestbestellwert.

Quelle : computerbild.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Markt – Unerlaubte Telefonwerbung geht munter weiter, trotz neue Gesetze ( Video )

Trotz eines neuen Gesetzes beklagen Verbraucher weiterhin nervige Werbeanrufe. Und obwohl diese sogenannte Kaltakquise verboten ist, sind Verträge, die dadurch zustande kommen, trotzdem gültig.

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Seit dem 4. August will die Bundesregierung Verbraucher vor solchen Erfahrungen besser schützen – mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.

Nach dem neuen Recht:

* gilt die Androhung einer Geldbuße von bis zu 50.000 € beim Verstoß gegen das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung

* gilt ein Verbot von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer, um die Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 €

* bekommen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher mehr Mög­lich­kei­ten, Ver­trä­ge zu wi­der­ru­fen

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Verbraucherschützern ging diese Verschärfung von Anfang an nicht weit genug. „Telefonwerbung ist ein Riesenproblem. Betroffene werden stark belästigt und es werden ihnen Verträge untergeschoben, so Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Unsere Forderung war deshalb auch, dass Verträge der Schriftform bedürfen, nur so wird das Prozedere der Firmen so aufwendig, dass es sich nicht mehr lohnt. Doch genau diese Forderung erfüllte der Gesetzgeber nicht.

Andere Werbefirmen umgehen den sogenannten Cold Call (Kaltakquise) sogar, indem sie vermehrt Postkarten mit einer angeblich persönlichen Notiz versenden. Oft soll der Verbraucher dann eine kostenlose Hotline anrufen. Tatsächlich entstehen ihm dann zunächst keine Kosten – aber nun ist er es, der den Werber angerufen hat. Das Verbot unerwünschter Werbeanrufe wird somit ausgehebelt.

Verbraucherschützer warnen daher weiterhin grundsätzlich davor, Konto- und andere persönliche Daten am Telefon herauszugeben. Bei Werbeanrufen sollte man sich Namen und Firma des Anrufers sowie den Gesprächsinhalt notieren. Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer beziehungsweise ohne Einverständnis können der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese haben dann die Möglichkeit, unseriöse Firmen abzumahnen und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

[Markt – Montags, 21.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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