Schlagwort-Archive: Gewinne

ZDF Hallo Deutschland – Verkäufer einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des Gewinns verurteilt ( video )

Mit falschen Gewinnversprechen wurden schon so manche auf dubiose Kaffeefahrten gelockt. Jetzt hat sich ein Teilnehmer zur Wehr gesetzt und fordert seinen versprochenen Gewinn ein.

Theoretisch lassen sich die versprochenen Leistungen einklagen, denn das BGB sieht einen solchen Rechtsanspruch vor. Die Durchsetzung erweist sich in der Praxis allerdings als schwierig, weil sich die Versender von Gewinnschreiben nicht zu erkennen geben und mit Postfächern und falschen Adressen ihre Identität verschleiern.

Doch jetzt hat das Landgericht Gießen in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09 vom 30.09.2009) den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns verurteilt. Bereits in einer vorherigen Verhandlung, die am 02.09.2009 stattfand, habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die zugesagten Gewinne hafte.

Der Kläger, ein Mann aus dem hessischen Mücke, bekam Recht und erhalte nun die versprochenen 8000 Euro. Dessen Rechtsanwalt Eike Erdel, der sich auf Kaffeefahrten und Gewinnversprechen spezialisiert hat; teilte auf seiner homepage, unter „rechtsanwalt-erdel.de” in einer Pressemitteilung mit, das dieses Urteil eine weit reichende Bedeutung hat, denn künftig könnte jeder unter Berufung auf das Urteil von dem Verkäufer bei einer Kaffeefahrt die Auszahlung des versprochenen Gewinns aus dem Einladungsschreiben verlangen.

Der Jurist aus Homberg kommt zu dem Schluss „dass die Verbraucherschützer und die Polizei fast regelmäßig den Rat erteilten, das man solche Gewinnschreiben wegwerfen sollte. Dieser Rat ist falsch und bedeutet, dass Sie Ihr Geld in den Papierkorb werfen sollen. Es besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und solche Ansprüche können durchaus durchsetzbar sein. Wenn Sie ein solches Gewinnschreiben mit Einladung zu einer Ausflugsfahrt erhalten haben und den versprochenen Gewinn durchsetzen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.” (Rechtsanwalt Eike Erdel – rechtsanwalt-erdel.de)

(Die Videobeschreibung basiert auf der Grundlage von eigenen Erkenntnissen bzw. Recherchen. Deshalb kann Sie zwar, wenn auch nur teilweise, – muss aber nicht unbedinkt auch in allen Punkten die Meinung der Produktionsfirma wiedergeben.)

[Hallo Deutschland – Werktags, 17.15 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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PlusMinus – Trotz neue Gesetze: Telefonterror geht weiter, sogar mit Gewaltandrohungen ( Video )

Wer kennt sie nicht, diese nervigen Werbeanrufe? Am anderen Ende der Leitung melden sich aufdringliche Callcenter-Mitarbeiter, die etwas verkaufen wollen. Siegfried B. kann davon ein Lied singen, seit Juni 2009 bekommt seine Familie in der Regel mindestens zehn Anrufe pro Tag.

Auch sogar gedroht habe man ihm und gesagt: “..das man Leute in “schwarzen Lederjacken mit Baseballschlägern” vorbeischicken wolle, dann werde er schon sehen, “was Sache ist”. Aber ob so oder so, auch wenn es auf die nette Art zugeht, wollen die Anrufer immer dasselbe – nämlich Geld.

– Verbraucherschützer fordern schärfere Regeln:

Wäre das neue Gesetz zur Telefonwerbung schärfer, müsste das alles nicht sein. Es habe zwar Verbesserungen gebracht, wie Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt, aber eine wesentliche Forderung der Verbraucherschützer sei leider nicht umgesetzt worden: Nämlich das Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung wirksam sind.

[PlusMinus – Dienstags, 21.50 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Abzock-Falle: Gewinnspiel-Clubs im Internet

Hohe Geldgewinne, schnelle Autos, aktuelle Technik und exklusive Fernreisen – täglich locken Gewinnspiel-Clubs im Internet mit attraktiven Preisen. Viele Nutzer machen mit in der Hoffnung, ohne eigene Mühe attraktive Preise zu gewinnen. Dass sie dabei in eine regelrechte Abzockfalle tappen, zeigt COMPUTER BILD in der Ausgabe 22/2009 (Erscheinungsdatum: 12. Oktober 2009).

Das Prinzip der Clubs: Sie veranstalten selbst keine Preisausschreiben, sondern versprechen, die Adressen der Kunden automatisch bei Hunderten von Gewinnspielen einzutragen. Das kostet bei den Anbietern bis zu 156 Euro pro Jahr. Denn wer sich anmeldet, schließt einen Vertrag mit Mindestlaufzeit ab – meistens gleich für zwei Jahre. Der Einsatz ist jedoch eine komplette Fehlinvestition. So lautet das COMPUTER BILD-Fazit nach einem Testzeitraum von neun Monaten und der Anmeldung bei fünf Gewinnspielclubs. Das Testergebnis für jeden der Anbieter: „ungenügend“.

Gewinne, die keine sind
Die Redaktion verbuchte innerhalb der gesamten Testphase lediglich einen einzigen „Gewinn“: Über den Anbieter WinWin gab es einen wertlosen Gutschein für vergünstigte Zeitschriften-Abos und Einkaufsrabatte mit hohem Mindestbestellwert.

Quelle : computerbild.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Markt – Unerlaubte Telefonwerbung geht munter weiter, trotz neue Gesetze ( Video )

Trotz eines neuen Gesetzes beklagen Verbraucher weiterhin nervige Werbeanrufe. Und obwohl diese sogenannte Kaltakquise verboten ist, sind Verträge, die dadurch zustande kommen, trotzdem gültig.

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Seit dem 4. August will die Bundesregierung Verbraucher vor solchen Erfahrungen besser schützen – mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.

Nach dem neuen Recht:

* gilt die Androhung einer Geldbuße von bis zu 50.000 € beim Verstoß gegen das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung

* gilt ein Verbot von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer, um die Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 €

* bekommen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher mehr Mög­lich­kei­ten, Ver­trä­ge zu wi­der­ru­fen

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Verbraucherschützern ging diese Verschärfung von Anfang an nicht weit genug. „Telefonwerbung ist ein Riesenproblem. Betroffene werden stark belästigt und es werden ihnen Verträge untergeschoben, so Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Unsere Forderung war deshalb auch, dass Verträge der Schriftform bedürfen, nur so wird das Prozedere der Firmen so aufwendig, dass es sich nicht mehr lohnt. Doch genau diese Forderung erfüllte der Gesetzgeber nicht.

Andere Werbefirmen umgehen den sogenannten Cold Call (Kaltakquise) sogar, indem sie vermehrt Postkarten mit einer angeblich persönlichen Notiz versenden. Oft soll der Verbraucher dann eine kostenlose Hotline anrufen. Tatsächlich entstehen ihm dann zunächst keine Kosten – aber nun ist er es, der den Werber angerufen hat. Das Verbot unerwünschter Werbeanrufe wird somit ausgehebelt.

Verbraucherschützer warnen daher weiterhin grundsätzlich davor, Konto- und andere persönliche Daten am Telefon herauszugeben. Bei Werbeanrufen sollte man sich Namen und Firma des Anrufers sowie den Gesprächsinhalt notieren. Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer beziehungsweise ohne Einverständnis können der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese haben dann die Möglichkeit, unseriöse Firmen abzumahnen und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

[Markt – Montags, 21.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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