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„Sie haben gewonnen!” falsche Gewinnzusagen sind einklagbar

„Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Gewinn!” oder “Sie haben gewonnen! – 25000 Euro in Bar!”
wer hat sie nicht schon mal bekommen, diese zahlreichen und lästigen Gewinnschreiben, die Tag für Tag zuerst in den Briefkästen liegen und häufig direkt danach wieder im Mülleimer landen.

Meistens jedenfalls. Doch es gibt leider auch immer wieder Fälle, in denen Leute auf die betrügerischen Gewinnversprechen dubioser Unternehmen reinfallen und in der Regel am Ende leer ausgehen. Doch muss man sich denn so etwas auch immer gefallen lassen? Grundsätzlich nicht, da die Rechtslage normalerweise eindeutig ist:

quelle Video : antiabzock.tv

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