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Illegale Videoplattform: kino.to-Betreiber kontrollierten weitere Filmportale

Razzien, gesperrte Konten, beschlagnahmte Luxusautos – die Ermittlungen gegen die Betreiber von kino.to weiten sich aus. Jetzt sind die Fahnder erneut fündig geworden: Nach SPIEGEL-Informationen kontrollierten die kino.to-Bosse weitere Filmportale. Als Kopf der Bande gilt ein gelernter Bodenleger.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Internet: Drei.to geht aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen offline

Nach Kino.to ist mit Drei.to nun eine weitere Website mit illegalen Angeboten offline. Die Betreiber der Seite, auf der diverse Raubkopien angeboten worden, nahmen das Portal aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung vom Netz.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to-Nutzer befürchten strafrechtliche Konsequenzen

So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: “Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.” An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?

Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der “Grauzone Streaming“.

Quelle : heise.de

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Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

Mit der Ermittlungsaktion gegen Kino.to konnte die Filmbranche das derzeit größte deutschsprachige Link- bzw. Streamingportal für Filme vom Netz nehmen, doch es war beileibe nicht das einzige. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Seiten standen Gewehr bei Fuß, um die hunderttausenden täglichen Nutzer mit ihren vergleichbaren Streaming- bzw. Link-Diensten mit urheberrechtlich nicht lizenzierten Filmkopien zu beglücken.

Seit Kurzem sind auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.

Quelle : heise.de

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Kino.to: Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.

“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat”, sagte er.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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Urheberrecht: Filmbranche hilflos gegen Piratenseiten wie Kino.to

Neue Zahlen belegen: Das Angebot an illegalen Filmen steigt sprunghaft. Die Branche findet kein Mittel gegen Plattformen wie Kino.to.

Gegensätzlicher könnte die Entwicklung kaum sein. Während die Zahl der illegalen Musikdownloads seit 2005 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist, explodiert die der angebotenen Filme. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im vergangenen Jahr rund 526.000 deutschsprachige Filmdateien ausgemacht, die im Internet feilgeboten wurden. Ein Plus von 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

quelle : welt.de

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Filmindustrie fordert Maßnahmen gegen Verlinkung illegaler Streaming-Seiten

Vertreter der Filmindustrie haben sich in den Reigen der Befürworter von Web-Sperren eingereiht. Die “Gatekeeper” in Gestalt der Provider sollten den Zugang zu umstrittenen Webangeboten mit Links zu Videostreams aktueller Kinofilme wie Kino.to blockieren, forderte Max Wiedemann, Produzent der deutschen Komödie “Männerherzen”, auf dem Forum zu “Prävention und Aufklärung” der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin am heutigen Dienstag. Dies sei “technisch kein Problem”, betonte der Erfolgsunternehmer unter großem Beifall der versammelten Branchenvertreter. Die einzige Möglichkeit, der Download-Plage Herr zu werden, sei es, “nicht die Konsumenten zu bestrafen, sondern die Hehler”.

Der Internetindustrie und ihrer Abwehrhaltung bei Zugangsblockaden warf Wiedemann vor, “Nebelkerzen” zu werfen, um “wirksame Mittel” gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu vermeiden. Die Nutzer dürften “gar nicht erst in Versuchung” geführt werden, sich illegal kopierte und nicht zur Verbreitung freigegebene Filme übers Internet anzuschauen.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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GVU warnt vor gefälschter Filesharing-Abmahnung

Wer einen Brief bekommt, der dem Adressaten illegale Downloads bescheinigt und zur Unkosten-Erstattung auffordert, sollte genau auf den Absender schauen. Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., kurz GVU, mitteilt, greift gerade eine “dubiose Firma” auf diese Masche zurück.

Der GVU zufolge erhalten Verbraucher bundesweit Post von einer sogenannten “net-secure”, die vorgibt, den Empfänger beim illegalen Dateien-Download aus dem Internet erwischt zu haben. “Diesen Vorgang habe net-secure über einen längeren Zeitraum zur Beweissicherung aufgezeichnet”, zitiert die Gesellschaft das Schreiben des wenig vertrauenswürdigen Absenders. Gleichzeitig verlangt dieser 167,20 Euro, die die entstandenen Unkosten decken sollen.

quelle : onlinekosten.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

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