Schlagwort-Archive: Haftstrafe

Kino.to-Chef Dirk B. mit umfassendem Geständnis

Dirk B., der Hauptangeklagte im Prozess gegen das Streamingportal Kino.to, hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und erklärt, dass er die Taten bereue. Dadurch soll das Strafmaß vermindert werden, statt der maximal möglichen Haftstrafe von 15 Jahren könnte B. nun mit fünf Jahren davonkommen.

Quelle: winfuture.de /Zum Artikel

 

 

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Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.

Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

 

Quelle : heise.de

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Kino.to: Bewährungsstrafe für aktivsten Uploader

Gestern fiel ein weiteres Urteil im Fall Kino.to. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Dennis B. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Dennis B. war nach den Erkenntnissen der Ermittler der aktivste Uploader bei Kino.to. Ihm warf die Anklage vor, gegen Bezahlung insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte auf mehrere Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei handelte es sich zum größten Teil um TV-Serien, im geringen Umfang aber auch um Kinofilme.

Für diese Tätigkeit habe der Angeklagte in der Zeit vom Juli 2009 bis Juni 2011 insgesamt 12.714 Euro erhalten. Gemessen an der großen Zahl der Einzelstraftaten, betonte der Generalstaatsanwalt, habe er mit 10 Cent pro Upload sehr wenig verdient. Der erzielte Gewinn sei sogar von jeder legalen Rechteverwertung meilenweit entfernt. Dennis B. sei somit im Grunde genommen Lohnarbeiter gewesen, während der Hauptadministrator jährlich im sechststelligen und der eigentliche Betreiber sogar im Millionenbereich verdient habe. Auch der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als “Wasserträger” im System Kino.to.

Via winfuture.de

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