Schlagwort-Archive: Hanau

StA ermittelt wegen Abzocke von Telefonkunden

Die Staatsanwaltschaft Hanau ermittelt gegen eine Berliner Firma, die bundesweit Telefonkunden abgezockt haben soll. Das bestätigten die Behörde der dpa. Die Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt warnt vor dem Anbieter und rät Betroffenen, Strafanzeige zu erstatten.

Quelle: MaerkischeAllgemeine.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Proinkasso GmbH/Deutsche Telekom AG: Mehr als 10.000 Audiofiles mit sensiblen persönlichen Daten frei im Internet abrufbar

Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, zum Teil auch Telefonnummern – welche Daten hätten Sie denn gern?

Die ehemals in Hanau ansässige, mittlerweile nach Neu-Isenburg umgezogene Proinkasso GmbH und ihr Geschäftsführer Stefan Straßburg sind bundesweit seit längerem berüchtigt als Geldeintreiber für dubiose Forderungen, darunter der sog. Gewinnspielmafia. Die Proinkasso GmbH verweist derzeit in ihren Mahnschreiben im Auftrag dubioser Gewinnspieleintragungsdienste – offenbar zur Erzeugung eines besonders hohen Zahlungsdrucks

quelle : kanzlei-richter

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Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
  • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
  • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

[antiabzockenet]

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Inkassobüro setzt auf Dummfang

Bad Salzungen/Schmalkalden – Viele Leute in der Region haben dieser Tage ein Mahnschreiben erhalten, worin sie aufgefordert werden, eine noch offene Rechnung umgehend zu begleichen. Die angeblich ausstehende Summe von 49,90 Euro ist laut dieser Benachrichtigung mittlerweile durch Mahn-, Lastschrift- und Inkassokosten auf eine Gesamthöhe von 130,61 Euro angestiegen. “Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau. In den Schreiben, die flächendeckend von der Rhön bis zum Rennsteig in Briefkästen landeten, heißt es: “… unser Mandant (CC Profi) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung aus Ihrer Anmeldung zum Direkt Gewinn24 einzuziehen”. Die Adressaten sollen die 130,61 Euro “innerhalb der nächsten 7 Tage” auf das Konto einer “Kanzlei K. Strassburg” in Frankfurt/Main überweisen. Für den Fall, dass sie das nicht tun, wird ihnen unter anderem Zwangsvollstreckung, Pfändung ihrer Bezüge und ein Eintrag in Schuldnerverzeichnisse angedroht.

“Das Kuriose ist, dass niemand etwas mit diesem Gewinnspielunternehmen zu tun gehabt hat”, sagt Günter Pfaff. “Das Schreiben ist immer das gleiche, die Summe ist immer die gleiche – es unterscheiden sich lediglich die Aktenzeichen, die Kundennummer sowie Name und Adresse des Empfängers. Und dann liegt ein Gesprächsprotokoll von einem Telefonat bei, das beweisen soll, dass es einen telefonischen Vertragsabschluss gegeben hat. Dieses angeblich mitgeschriebene Gespräch ist frei erfunden.”

quelle : stz-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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MDR um 12 – Inkassogeschäfte der Proinkasso mit Internetabzocke ( Video )

Wer gern im Internet surft, sollte aufpassen, wo er hinklickt. Denn das kann manchmal teuer werden.

Bei den Verbraucherzentralen bekommt man Tipps, wie man gegen Abzocke vorgehen kann ..

[MDR um 12 – Montags – Freitags, 11.45 Uhr © MDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Erneute Mahnwelle von Proinkasso, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.08.2009
Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Vermeintliche Tondatei dient Inkassobüro als Druckmittel, Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Auch in diesen Tagen beschweren sich wieder zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH aus Hanau bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie schon vor einem Monat gibt das Inkassobüro vor, für einen Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 130,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Straßburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Das unseriöse Treiben der Firma beschäftigt mittlerweile auch die Hanauer Staatsanwaltschaft, bei der täglich Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer eingehen. Auch das städtische Technologie- und Existenzgründerzentrum in Hanau, in dessen Räumen das Inkassobüro sitzt, hat das Mietverhältnis inzwischen fristlos gekündigt.

Mit den derzeitigen Mahnschreiben will das Inkassobüro Verbraucher erneut unter Druck setzen, in dem sie vorgeben, dass mit einer aufgezeichneten Tondatei der Nachweis eines telefonischen Vertragsabschlusses belegt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”.

quelle : Verbraucherzentrale Saschsen-Anhalt, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Bonner Verbraucherzentrale warnt: Vorsicht bei Proinkasso

Die Verbraucherzentrale Bonn warnt Verbraucher, die einen Brief von dem Inkassounternehmen Proinkasso aus Hanau bekommen. Das Unternehmen fordert dazu auf, einen Betrag in Höhe von 133,61 Euro innerhalb einer Woche zu überweisen. “Davon raten wir auf jeden Fall ab”, sagt Susanne Bauer-Jautz von der Verbraucherzentrale. Es handele sich nicht um eine seriöse Firma.

Am Montag seien innerhalb von zwei Stunden fünf Anfragen von Verbrauchern eingetroffen.

quelle : General-Anzeiger-Bonn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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