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TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd.

Laut dem Forum Computerbetrug.de versendet nun eine firma namens MB Direct Phone Ltd. REchungen die den Rechungen der TRC Telemedia sehr sehr aehnlich sind, so heisst es woertlich bei computerbetrug :

Alter Wein in neuen Schläuchen.

Seit neustem werden die Forderungen nicht mehr durch die TRC sondern eine Firma MB Direct Phone Ltd, ebenfalls wie TRC in Belize ansässig und mit Postfach in Petersberg geltend gemacht. Das Design der Rechnungen ist nahezu identisch wie bei der TRC. Die von MB Direct Phone abgerechneten Rufnummern sind:

040 809053790-99
069-509594890-99
0711 8946037-41
069-25472052-96
040-42236140-49
0511-93622990-99

Als Hinweis für Neueinsteiger. Bisher hat noch kein einziger Anbieter der mit gleichem/ähnlichem Geschäftsmodell tätig ist jemals einen Verbraucher verklagt. Ausser blöden Briefen mit absurden Drohungen und Mondgebühren kam bisher -zumindest in den letzten 10 Jahren- nix.

quelle : http://forum.computerbetrug.de, Hier klicken um zu dem Post und Thema zu gelangen.

Wir empfehlen die nummern falls diese bei ihnen Anruft weder zurueck zu rufen noch anzunehmen, Beschwerden kann man bei der Bundesnetzagentur einreichen .

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Abo-Abzocke im Internet

Die Abzocke mit vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten nimmt weiter zu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in diesem Jahr bereits 15.000 Anzeigen von Opfern registriert. 2008 waren es noch 6000.

Die Masche der Abzocker ist im Prinzip immer die gleiche: Sie locken ihre Opfer mit Internetseiten, die vermeintlich kostenlose Web-Angebote zur Verfügung stellen. Ob Hausaufgaben, Rezepte oder Virenschutz – es gibt fast kein Thema, das die Fallensteller noch nicht besetzt haben.

Dass die Gratis-Downloads gar nicht kostenlos sind, verschleiern die Betreiber. Hinweise finden sich meist nur versteckt im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft wird dem arglosen Nutzer auch vorgegaukelt, er befinde sich auf einer legalen und oft auch höchst offiziellen Seite. Pünktlich zur Urlaubszeit werden beispielsweise USA-Reisende, die der neuen Online-Meldepflicht nachkommen wollen, auf Seiten gelockt, wo für den kostenlosen Antrag satte 50 Dollar verlangt werden. Besonders beliebt bei den Abzockern sind auch Kinder und Jugendliche. Sie werden mit Hausaufgabenhilfe und Blümchenerotik geködert. Aktuell melden sich vermehrt Opfer, die auf www.mein-erstes-mal.net reingefallen sind.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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ZDF WISO – Die dreiste SMS-Abzocke der Mobile Gateway Poland

Vorsicht vor unbekannten SMS auf dem Handy. Betrüger versuchen teure Abos unter zuschieben ..

Die Masche:
Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet:

“Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.”

.. wer darauf antwortet, bekommt eine weitete SMS, mit dem Hinweis das man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen hat:

“Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 € usw. ”

.. egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht – es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden:

“Antworten Sie zum direkten Download des
Fotos/Videos jetzt mit Ihren NAMEN + PLZ .
Nach Antwort startet der Download automatisch. ”

Betroffene sollten auf garkeinen Fall bezahlen, auch nicht wenn Sie Mahnungen von der Inkasso-Firma “Euroliquid oHG” bekommen, sondern erstatten Sie Strafanzeige und informieren Sie dringend die Bundesnetzagentur, damit diese die Rufnummern abschalten kann! Die Adresse dafür lautet:

Bundesnetzagentur
Schütt 13
D- 67433 Neustadt
Telefon : 0291 – 9955-206
Telefax : 06321 – 934-111
Rufnummernmissbrauch@bnetza.de

quelle : AntiAbzockTV, Hier klicken um den Channel aufzurufen.

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Online-Downloaden.de: Neues Abzock-Portal

Nachdem Opendownload.de und ähnliche Seiten sich leider offenbar immer noch rentieren, ist nun ein weiterer Anbieter auf den Zug aufgesprungen: Bei Online-Downloaden.de werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.

Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut: Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen – doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist. Da derartige Web-“Dienste” traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden. Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.

Michael Bardenhagen, der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.

Die Verbraucher Zentrale raet opfernder Seiten, wie z.b. Online-Downloaden.de , sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren.

Hilfe finden sie in den Jeweilen Verbraucher Zentralen.

www.verbraucherzentrale.de

quelle : chip.de, Hier geht es zum Artikel.

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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Unseriöse Nebenjobs im Internet

Wer im Internet nach Nebenjobs sucht, wird schnell fündig. Aber leider: Fast immer sind sie unseriös. Fast immer wird erst “Vorauskasse” verlangt, bevor es ans Verdienen geht. Und mit dem Verdienst klappt es dann nicht.

Wir haben einige Angebote geprüft und in der folgenden Liste dargestellt. Woran Sie ein unseriöses Verdienstangebot erkennen, lesen Sie hier.

Häufig treffen Sie bei Angeboten im Internet auf sog. Network-Marketing-Konzepte. Hier wird mit bombastischen Worthülsen für “ein neues Konzept” geworben, das angeblich  “seit vielen Jahren erfolgreich” ist, viele bereits zum Millionär gemacht hat und vermeintlich phantastische Zuwachsraten verspricht. Lassen Sie sich nicht von solchen Versprechungen blenden. Im Kern geht es darum, dass Sie in Ihrem Bekannten-, Verwandten- oder Freundeskreis Produkte verkaufen sollen – Nahrungsergänzungsmittel, Säfte, Kosmetika, Matratzen, Versicherungen, Telefonverträge oder Rabattsysteme. Wenn Sie dann noch zusätzlich aufgefordert werden, weitere Untervertreter anzuwerben, von deren Umsatz Sie – quasi ohne Arbeit! – profitieren, und wenn diese ihrerseits wieder Unter-Unter-Vertreter anwerben sollen, so sind Sie schnell in ein Schneeballsystem verstrickt. Richtig teuer wird es für Sie, wenn Sie vorab Waren kaufen (“Selbstbestellerbasis”) oder kostenpflichtige Kurse besuchen sollen oder gar gleich Bares auf den Tisch legen müssen, um in das Vertriebssystem einsteigen zu dürfen.

Noch ein Hinweis: Das Internet ist flüchtig. Web-Anbieter, die heute aktiv sind, können morgen schon wieder verschwunden oder unter einem neuen Namen aufgetaucht sein. Achten Sie daher eher auf die “Masche” als auf den “Namen”!

quelle : Verbraucherschutz Hamburg, Hier klicken um den Artikel und die LISTE einzusehen.

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