Im August vergangenen Jahres sorgte eine Abmahnwelle der Revolutive Systems GmbH (vormals: Binary Services GmbH) für Aufsehen.
Quelle und vollständiger Bericht: e-recht24.de
Im August vergangenen Jahres sorgte eine Abmahnwelle der Revolutive Systems GmbH (vormals: Binary Services GmbH) für Aufsehen.
Quelle und vollständiger Bericht: e-recht24.de
Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, hat auf Anfrage von ZEIT ONLINE durch einen Anwalt erklären lassen, dass die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen in zwei Verfahren vor dem Landgericht Regensburg festgestellt worden sei. In beiden Verfahren laufe die Berufung, weshalb weitere Fragen nicht beantwortet werden könnten.
Quelle und vollständiger Bericht: zeit.de
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Es war abzusehen, dass auch die Betreiber gewerblicher Social-Media-Auftritte von Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Impressums-Angaben betroffen sein würden. Besonders Facebook-Auftritte bieten hier einige Angriffsflächen. Die soweit ersichtlich erste größere Abmahnwelle hat nun die Firma Binary Services GmbH aus Regenstauf ins Rollen gebracht.
Quelle: heise.de /Zum vollstaendigen Artikel
Hier droht wohl die nächste Abmahnwelle: Die Informationspflichten für Unternehmen gelten auch für die kommerzielle Darstellung der Firma in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook – die werden hier allerdings nur selten erfüllt. Dabei unterliegen die Unternehmen auch hier den entsprechenden Anforderungen, die sich aus dem Telemediengesetz für die Präsentation im Internet ergeben.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Letzte Woche hat die Staatsanwaltschaft Dresden zum großen Schlag gegen kino.to ausgeholt. Einige mutmaßliche Betreiber wurden verhaftet, die Domain gesperrt. Bevor die Seite endgültig vom Netz ging war auf kino.to eine Warnung der Kriminalpolizei zu lesen. Nun haben die Betreiber des (legalen) Kino-Portals cineastentreff.de das Land Sachsen abgemahnt.
Quelle: Telemedicus.info / Zum Artikel
Und wieder gibt es eine abstruse Abmahnung: Nach den Abmahnungen des Facebook-Like-Buttons steht nun eine Abmahnung im Raum, weil jemand in seinem Impressum die Inhalte nicht als HTML sondern als Grafik hinterlegt hat. Die “Barrierefreiheit” wäre damit in Frage gestellt und das ganz soll angeblich abmahnfähig sein.
quelle : ferner-alsdorf.de