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Von den Inkasso-Tricks darf man sich nicht bluffen lassen

Dabei ist etwa das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zugelassenen Inkassodienste der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.

Quelle : berlinonline.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Liste mit Abofallen erschienen

Auf die immer größer werdende Anzahl von eingehenden Beschwerden über so genannte Abofallen im Internet hat nun die Verbraucherzentrale Hamburg reagiert und eine Übersicht mit derartigen Webseiten veröffentlicht.

In dieser besagten Liste wird unter anderem aufgeführt, welche Webseiten in der letzten Zeit durch unklare oder versteckte Preisangaben aufgefallen sind. Zudem wird in der Übersicht festgehalten, auf welche Anwälte und Inkassodienste die Betreiber der Abofallen zurückgreifen. Um möglichst schnell eine Hilfestellung in diesen Fällen bekommen zu können, werden auch Kontaktadressen angeboten.

Das Geschäft mit den Abofallen im Netz wird als wechselhaft angesehen. Immerhin werden fast täglich neue Webseiten gestartet, auf denen unterschiedliche kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten werden, an die ein Abo-Modell gebunden ist. Aus diesem Grund wird allen Nutzern ein Blick in das Impressum empfohlen. An dieser Stelle lässt sich herausfinden, welche Firmen hinter den jeweiligen Angeboten stecken.
quelle :  winfuture.de

Auch hier finden Sie eine liste von domain Adressen die Sie sich als PDF Datei Herunterladen koennen, diese finden Sie direkt im Blog unter : Produkte aus dem Hause vampirboard oder direkter Download HIER.
Die liste wird staendig erweitert und geupdatet.

Vorschlaege bzw. Meldungen neuer Domains und Webseiten koennen sie gerne ueber das Kontaktformular einreichen. :mail:

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