Schlagwort-Archive: Inkassostelle

Aus der Collector Dienstleistungen GmbH wird die Aequatio Dienstleistungen GmbH

Auch das Konglomerat um Frank Babenhauserheide beteiligt sich am aktuellen Trend der Inkasso-Neugründungen bzw. der Umbenennung von einschlägig bekannten Dienstleistern im Rahmen des Inkassounwesens zum Einzug von unberechtigten Forderungen aus Abo- und Vertragsfallen. So wurde aus der bisherigen Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG nun die Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG:

 

Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6588

Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG

Historie
1.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG 1.) Herford
2.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG 2.) Herford
3.) Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG 3.) Herford

Man darf gespannt sein, für wen man jetzt aktiv wird…

quelle : abzocknews.de

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WP Web- und Internet-Payment GmbH – der “Nachfolger” der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Nachdem es zuletzt sehr ruhig um die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH geworden ist, ist nun eine aktuelle Veränderung dem Handelsregister zu entnehmen. Demnach hat Faustus Eberle seinen ehemaligen Geschäftsführer Udo Polzin ausgetauscht und die Firma umbenennen lassen in WP Web- und Internet-Payment GmbH.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Zweifelhafte Inkasso-Rechnungen nicht begleichen Verbraucherzentrale warnt vor Zahlung an Germania Inkasso

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg häufen sich derzeit Nachfragen zu Rechnungen der “Germania Inkasso Dezernat AG”. Betroffene können sich durchweg nicht an ihre angebliche telefonische Anmeldung für das Gewinnspiel EuroWin erinnern, für die sie nun über 100 Euro zahlen sollen – im Falle der
Nichtzahlung wird gedroht mit “Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, … Eintragung in die entsprechenden Schuldberverzeichnisse”. Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt rät: “Wer keinen Vertrag geschlossen hat, kann gegenüber der Inkassostelle Berlin widersprechen und sollte auf keinen Fall zahlen!” In Betracht käme stattdessen sogar eine Anzeige wegen
Betrugsverdachts.

quelle : vzb.de

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WDR Servicezeit – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:

Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.

[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH” aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak” eingetrieben.]

„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”

Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.

[WDR Servicezeit – Werktags, 18.20 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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WISO – Über Testcars.de der „IS Internet Service AG” ( Video )

In der Sendung “ZDF WISO” wurde am 29.01.2007 über die Internetabzocke der “IS Internet Service AG” vormals “Xentria AG” mit der Abzockseite Testcars.de berichtet.

[ZDF WISO – Montags, 19.25 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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