Schlagwort-Archive: Internet

Urteil: Drossel-Internettarif braucht klare Kennzeichnung

Wo eine Drossel drinsteckt, muss sie auch klar und deutlich draufstehen: Das entschied das Landgericht München bei einer Klage gegen Kabel Deutschland.

Eine Klausel im Kleingedruckten reicht nicht aus: Sieht ein Internettarif das Drosseln der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen vor, muss darauf prominent hingewiesen werden. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Kabel Deutschland entschieden (Az.: 37 O 1267/14)

Quelle und vollstaendiger Artikel :   Heise.de/ Zum Artikel

 

 

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Microsoft und Adobe bereiten Patchday vor

Beide Firmen haben kritische Updates für den nächsten Dienstag angemeldet. Microsoft stopft Lücken im Internet Explorer, in Windows, Office und in SharePoint. Adobe will Acrobat und Reader X und XI flicken.

 

Quelle : heise.de / Zum vollstaendigen Artikel

 

 

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Zero-Day-Lücke in Internet Explorer: Microsoft patcht außerplanmäßig – auch Windows XP

Eine schwere Lücke in Microsofts Webbrowser Internet Explorer von Version 6 bis 11 wird aktiv ausgenutzt: Microsoft sieht sich zu einen Patch außer der Reihe veranlasst. Auch das eigentlich nicht mehr unterstützte Windows XP wird berücksichtigt.

Quelle und vollstaendiger Artikel : heise.de / Zum Artikel

 

 

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Internet Explorer: Microsoft warnt vor Zero-Day-Exploit

Das Sicherheitsunternehmen FireEye hat einen Zero-Day-Exploit gefunden, der alle Internet Explorer seit Version 6 betrifft und bereits angegriffen wird. Microsoft verspricht eine Überprüfung und Abhilfe.

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

 

 

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Kostenfallen im Internet: Gericht verbietet neue Masche

LG Leipzig vom 26.07.2013 (08 O 3495/12)
Das Landgericht Leipzig hat der der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das Angebot nur für gewerbliche Unternehmen gelten solle, wie der Betreiber der Seite behauptet hatte.

Quelle und Vollstaendiger Bericht :  vzbv.de / Zum Artikel

 

 

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Gericht korrigiert Entscheidung: Trotz Wende in der Redtube-Affäre: Die Betroffenen sind die Dummen

Die „Redtube“-Affäre findet einfach keine Ruhe: Mit dem jüngsten Eingeständnis entschuldigte sich das Kölner Landgericht auf seine Weise. Ob es den Abgemahnten etwas nutzt, bleibt fraglich. Sie drohen, der große Verlierer des dubiosen Falls zu werden.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel :  focus.de/Zum Artikel

 

 

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Mehrere Millionen E-Mail-Konten durch Botnetze geknackt

Internetnutzer sollten auf den Webseiten des BSI dringend prüfen, ob ihre E-Mail-Adressen und dazugehörige Passwörter von Botnetzen abgegriffen wurden. Betroffen sind mehrere Millionen E-Mail-Adressen.

 

Quelle und Vollstaendiger Bericht :  Heise.de / zum Artikel

 

Hier geht es zur Test Seite :  sicherheitstest.bsi.de

 

 

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Neues in Redtube Sache – The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsführer (Videos)

Wie auf der Webseite von kowabit.de berichtet wird, ist The Archive AG (die vermeintliche Rechteinhaberin der abgemahnten Filme im Redtube Verfahren) umgezogen und zwar von Bassersdorf nach 8484 Weisslingen, in die Grabenwiese 10. Der Sitz der Firma befindet sich also nach wie vor in der Schweiz.

Die Firma hat aber noch etwas anderes verändert: Der bisherige Direktor Philipp Wiik ist aus der Firma ausgeschieden. Der neue Direktor ist ein beninischer Staatsangehöriger namens namens Djengue Nounagnon Sedjro Crespin.

 

Quelle und Vollstaendiger Bericht :  wbs-law.de /Hier geht es zum Artikel

Hier noch einmal interessante Videos zu der Sache von wbs-law :

 

 

 

 

 
 

 

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Nebeneinkünfte: BA will Hartz-IV-Empfängern online nachspüren

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will Nebeneinkünften von Hartz-IV-Empfängern im Netz nachspüren. Zudem soll der Datenabgleich mit anderen Behörden ausgeweitet werden, berichtet die “Bild”-Zeitung.

Quelle: t-online.de / Zum vollstaendigen Artikel

 

 

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Kein “grenzenloses Surfen” ohne P2P bei Vodafone

Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Landgericht Düsseldorf hatte am 19. Juli 2013 in einem Urteil (38 O 45/13) festgestellt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte den Telekommunikationskonzern, die Werbung zu unterlassen.

Quelle und vollstaendiger Artikel : golem.de /Zum Artikel

 

 

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