Schlagwort-Archive: Internetseite

Abzocke per Post

Auf der Internetseite www.gewerbeauskunft-zentrale.de wird der Tischler neben vielen anderen Unternehmern aufgeführt. Nutzer der Internetseite sollen dort die Möglichkeit haben, gezielt nach Gewerbetreibenden in ihrer Umgebung zu suchen.

Quelle: Westfaelische-Nachrichten.de / Zum Artikel

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Inkasso-Mafia schlägt wieder zu

Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.

Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Wenige Klicks, viel Ärger: Internetabzocke boomt

Oft geht es ganz schnell: Um den heimischen Computer vor Viren zu schützen, wird beim Internetsuchdienst Google nach einem kostenlosen Programm gesucht. Das wird prompt auf einer der angezeigten Internetseiten gefunden.

Quelle: Nw-news.de / Zum Artikel

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“Internet-Leihe” am Rand der Legalität

Auf der Internetseite kino.to sind Blockbuster zu sehen, ohne das Verbraucher dafür Geld zahlen müssen. Als Stream laufen dort aktuelle Kinofilme wie “Thor” oder “Scream 4″. Das Portal ist genauso beliebt wie umstritten. Einig sind sich Juristen lediglich darin, dass das Angebot illegal ist.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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Vorsicht vor DHL-Mails

Es ergeht eine aktuelle Warnung vor Pishingmails, die den Eindruck hinterlassen wollen, es ginge um eine offizielle Aktion von “DHL” . Opfer dieser Ausspäherei landen auf packetstation.biz – diese Internetseite ist eine 1zu1-Kopie der offiziellen DHL-Homepage, nur dass die hier zu bestätigenden Daten nicht in der DHL-Buchhaltung landen sondern bei einem Zugangsdatensammler.

Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel

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Auch Minderjährige haften für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website

Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7000 Euro Schadenersatz und mehr als 2000 Euro Abmahnkosten zu zahlen, so der Bundesge-richtshof.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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Neue Internetseite informiert über Abofallen: www.vorsicht-im-netz.de gestartet

Vermeintlich kostenlose Internetangebote haben schon viele Verbraucher in die Abofalle tappen lassen. Die neue Internetseite www.vorsicht-im-netz.de soll Nutzern helfen Kostenfallen im Internet zu erkennen.

Quelle : vzbv.de

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Handoo, handy-tester.net: Lockangebot mit Abofalle

Derzeit sind rechtlich äußerst fragwürdige E-Mails von der Firma Handoo im Umlauf, die den Adressaten ein kostenloses iPhone 4 oder ein vergleichbares Smartphone versprechen. Hier-für fordern die Betreiber auf, sich auf der Internetseite Handy-Tester.net zu registrieren.

Quelle : chip.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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