Das Netz ist frei, unzensiert, kaum reglementiert? Das war einmal. Twitters Ankündigung, Tweets und Nutzer künftig auf Wunsch einzelner Länder gezielt zu sperren, ist nur ein weiterer Schritt: Im Netz schrumpfen die Freiräume, die Macht der Staaten wächst.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ein fehlender Computer schützt auch nicht vor einer Verurteilung wegen Filesharings. So sieht das jedenfalls das (berüchtigte) Amtsgericht München in seinem Urteil vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 142 C 2564/11.
Bereits in der Vergangenheit wurden die Namen von bekannten und weniger bekannten „Abmahnkanzleien“ dazu genutzt, scheinbar wahllos Abmahnungen wegen nicht näher bezeichneter Urheberrechtsverletzungen per E-Mail zu verschicken. Momentan versenden angeblich „Winterstein Rechtsanwälte“ E-Mails, in denen Verbraucher zur Abwendung weiterer gerichtlicher Schritte zur Zahlung von 50,00 € aufgefordert werden.
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar verstößt die Homepage des Bundestags gegen Datenschutz-Richtlinien. Dort und beim Kinderportal des Bundestags, Kuppelkucker.de, werde ein Tracking-Dienst eingesetzt. In beiden Fällen würden die Besucher in den Datenschutzhinweisen nicht darüber informiert, berichtet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Schaar habe deshalb eine Prüfung eingeleitet.
Facebooks Like-Button ist nicht nur deutschen Datenschützern suspekt: Auch in anderen Ländern prüfen Behörden und Politiker, was die Software des Unternehmens speichert. Können sie Facebook zähmen, wird dies das Internet verändern.
Grazer Kriminalisten ermitteln in einem Fall von großangelegtem Internetbetrug: Die Täter bieten über Online-Plattformen Fahrzeuge zum Kauf oder Wohnungen zur Miete an. Von den Kunden lassen sie sich das Geld im Voraus überweisen und tauchen dann unter.
Weltweit sammelt Facebook von Nutzern persönliche Daten und schickt sie in die US-Zentrale. Nur Schleswig-Holstein ist davon womöglich bald ausgenommen.
Der Streit um datenschutzrechtliche Bedenken zu Googles Web-Analysedienst Analytics scheint beendet zu sein. Nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der für Google zuständig zeichnet, ist für deutsche Webseitenbetreiber ein “beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich”.
Die Sozialdemokraten befürworten die Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat. Der Gesprächskreis “Netzpolitik und Digitale Gesellschaft” beim SPD-Parteivorstand hat einen “Musterantrag” vorgelegt, demzufolge IP-Adressen gespeichert werden dürfen.