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Starcraft 2 : Patch 1.1.0 ist verfuegbar

Der neue Patch 1.1.0 da, der sehr viele kleine Änderungen beinhaltet neben den bereits diskutierten Balanceänderungen, die keine weiteren Überraschungen liefert.

Allgemein

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Die Hotkey-Layouts "US-Standard" und "US-Standard für Linkshänder" stehen nun in allen Sprachversionen zur Verfügung. Diese sollten sich aber von den entsprechenden deutschen Belegungen nicht unterscheiden.
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Eine neue Uhr wurde hinzugefügt. Spieler können nun sofort sehen, wie lange sie sich schon in der aktuellen Mission oder im aktuellen Match befinden. Diese Option kann im Gameplay-Optionsmenü ein- oder ausgeschaltet werden.
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Eine neue Option für schnelles Speichern wurde der Einzelspieler-Kampagne hinzugefügt. Spielern können ihren Missionsfortschritt nun schnell und einfach durch Drücken von Strg+Q speichern.
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Eine neue Systemanzeige wurde hinzugefügt. Spieler können nun ihre Ortszeit und FPS einsehen, indem Sie im Spiel mit dem Mauszeiger über die Schaltfläche "Menü (F10)" in der oberen linken Ecke des Bildschirms fahren. Laptop-Benutzer können dort ebenfalls die Stärke des WLAN-Signals und den Ladezustand des Akkus einsehen.
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Sicht, die von frisch gestorbenen Einheiten gewährt wird, entfernt nicht länger den Nebel des Krieges. Einheiten, die dadurch aufgedeckt werden, sind nicht anvisierbar.
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(Nur für Mac) Dateien und Einstellungen von StarCraft II wurden aus dem Ordner "Dokumente" in den Ordner "Anwendungsunterstützung" verschoben.
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Unterstützung für NVIDIA® 3D Vision™ wurde hinzugefügt. Um StarCraft II: Wings of Liberty in 3D auf Ihrem PC oder Notebook zu erleben, benötigen Sie 3D Vision. Besuchen Sie für weitere Informationen www.nvidia.com/Starcraft3D (Seite auf Englisch).

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PROTOSS
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Berserker
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Die Bauzeit wurde von 33 auf 38 erhöht.
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Die Abklingzeit im Warptor wurde von 23 auf 28 erhöht.

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TERRANER
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Schwerer Kreuzer
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Der Schaden gegen Bodenziele wurde von 10 auf 8 verringert.
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Bunker
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Die Bauzeit wurde von 30 auf 35 erhöht.
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Rächer
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Die Bauzeit wurde von 40 auf 45 erhöht.
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Belagerungspanzer
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Der Schaden im Belagerungsmodus wurde von 50 auf 35 (+15 gegen Gepanzert) geändert.
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Die Schadenserhöhung durch Upgrades wurde von +5 auf +3 (+2 gegen Gepanzert) geändert.

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ZERG
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Ultralisk
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Die Fähigkeit "Rammen" wurde entfernt. Ultralisken setzen nun ihren normalen Angriff gegen Gebäude ein.
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Der Schaden wurde von 15 (+25 gegen Gepanzert) auf 15 (+20 gegen Gepanzert) verringert.

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Karten
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Wüstenoase
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Es wurden zerstörbare Felsen hinzugefügt, um die erste Expansion leichter verteidigen zu können.
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Das Gebiet der zentralen Xel'Naga-Feldwarte wurde verkleinert.

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Es wurden neue Vorraussetzungstypen hinzugefügt: Ungerade Zahl, Division, Modulus, Multiplikation.
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Es wurde eine Chancenfeld zu den Effektdaten hinzugefügt.
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Es wurde Unterstützung für den Regler-Dialogkontrolltyp hinzugefügt.
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Es wurde ein Auslöser hinzugefügt, um von einer Einheit aus Schaden zuzufügen.
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Es wurde eine Antwort auf ein Auslöserereignis hinzugefügt, um die Höhe einer Spieler- oder Einheiten-Eigenschaftsveränderungen zur Verfügung zu stellen.
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Es wurde ein Auslöserereignis hinzugefügt, wenn ein Effekt ausgeführt wird.
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Neu Funktionen des Auslöser-Editors:
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"Statuswerte für Gespräch (Daten) speichern" (Aktion).
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"Statuswerte für Gespräch (Daten) laden" (Aktion).
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"Spieler in Team" (Gibt die Spielergruppe im Zusammenhang mit den Teams in der Spiellobby aus).
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"Besitzer von Einheit wechselt" (Ereignis).
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"Besitzer von Einheit - Alt" (Gibt die Spieler-ID als Antwort auf "Besitzer von Einheit wechselt" aus).
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"Besitzer von Einheit - Neu" (Gibt die Spieler-ID als Antwort auf "Besitzer von Einheit wechselt" aus).
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Die Einheiteneigenschaften EP, Stufe und Belohung können nun über Auslöser modifiziert werden.
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Datenbanken speichern nun EP, erlernte Fähigkeiten und Gegenstände oder stellen diese wieder her.
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Das Nachrichtenfenster enthält jetzt Zeitstempel für alle Nachrichten.
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Ein Akteurereignis wird jetzt ausgelöst, wenn eine Rakete ihr Ziel nicht treffen kann.
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Wenn ein Dokument mit nur vom Battle.net abhängigen Abhängigkeiten geladen wird, wird man nun aufgefordert, sich einzuloggen und die Abhängigkeitsdaten runterzuladen, anstatt dass das Laden fehlschlägt.
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Spielvarianten nutzen nun automatisch die Standardvariante "Standard" (Melee) für neue Karten, ohne dass eine manuelle Generierung nötig ist. Dies wird sich jedoch nicht auf Karten auswirken, die vor diesem Patch erstellt wurden.
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Die Spielvariante "Benutzerdefiniert" wird nun nicht länger automatisch eingeschlossen, wenn andere Nichtstandardvarianten definiert sind.
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Bei Heileffekten wurde die maximale Regenerationsrate der Vitalwerte erhöht.

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Battle.net
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Chat-Fenster verschwinden nicht länger, wenn man ein Mehrspielerspiel oder eine Kampagnenmission verlässt.
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Es wurde ein Fehler behoben, bei dem Spieler noch immer Benachrichtigungen erhielten, obwohl ihr Status auf DND stand.

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Eigene Spiele
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Die Standardspezies in der Spiellobby ist nun wie beabsichtigt "Zufall".
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Spieler können die Lobby und somit die Spiele nun auf 1vs5 einstellen.
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Die Funktionalität der Suche nach Karten wurde verbessert.
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Lobby-Hosts erhalten nun eine Benachrichtigung, wenn eingeladene Spieler eine Einladung ablehnen.
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Die Lobbys eigener Spieler merken sich nun die Einstellung des Spielmodus.
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Es wurde ein Problem behoben, bei dem die Einstellung auf "Benutzerdefiniert" die Teams standardmäßig in 5vs3 einteilte.
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Es wurde ein Fehler behoben, wobei benutzererstellte Karten nicht aus der Kartenvorschau heraus gemeldet werden konnten.

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Gameplay
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Allgemein
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Wenn eine Einheit einen Transporter betritt, werden Raketen mit dieser Einheit als Ziel nicht länger ähnliche Einheiten in der Umgebung anvisieren.
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Gebäude, die während des Baus Schaden erleiden zählen nicht länger zu den verlorenen Gebäuden.
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Es wurde ein Fehler behoben, bei dem bauende Einheiten, die darauf warteten, dass andere Einheiten ihr Bauzielgebiet verlassen, Einheiten blockierten, die versuchten, eben dieses Gebiet zu verlassen.
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Es wurde ein Fehler mit der Überprüfung der Inventarfallreichweite behoben.
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Es wurde ein Fehler behoben, der unter bestimmten Umständen das Erteilen eines Befehls erlaubte, welcher nicht im Befehlsfeld auftauchte.
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Interface
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Warteschlangen-Tooltips zeigen jetzt Informationen darüber an, was gerade geschieht.
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Es wurde ein Fehler behoben, bei dem die Schaltfläche "Zurück" Spieler nicht immer ordnungsgemäß in die Punkteübersicht zurückbrachte.
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Terraner
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Space-Marines, die in mehreren Kasernen ausgebildet werden, bevorzugen nun Kasernen mit Reaktoren gegenüber Kasernen mit Tech-Labor oder ohne Anbau.
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WBFs betreten nun die nächstgelegene Kommandozentrale, wenn mehrere in Reichweite sind.
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Zerg
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Kriecher verschwindet nun ordnungsgemäß, wenn von der K.I. gesteuerte Brutstätten, Baue oder Schwarmstöcke zerstört werden.

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Editor von StarCraft II
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Das Ereignis "Spieler verlässt Spiel" wird nun ausgelöst, wenn ein Spieler das Spiel verlässt oder besiegt wird oder gewinnt.
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Der Fortschrittsbalken im Ladebildschirm funktioniert nun, wenn der Ladebildschirmtyp "Standard" (Melee) verwendet wird.
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"Dokument testen" funktioniert nun ordnungsgemäß bei Karten mit nur vom Battle.net abhängigen Abhängigkeiten.
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Die Veröffentlichung einer neuen Datei mit der Einstellung einer großen Revision setzt die Version des Dokuments nun ordnungsgemäß auf 1.0.
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Der Veröffentlichungsdialog speichert nun ordnungsgemäß die Einstellung von "Echten Namen anzeigen" aus vorangegangenen Veröffentlichungen.
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Die Dateivorschau zeigt nun den echten Namen des Autors an, wenn diese Option während der Veröffentlichung eingestellt war.
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Das Importierungsmodul ermöglicht nun den Import einer überschreibenden Assets.txt-Datei.
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Das Rückgängigmachen der Modifikation eines Terrainobjektes macht nun auch damit zusammenhängende Terrainveränderungen rückgängig.
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Der Editor zeigt nun Dokumenttexte einer anderen Sprachversion an, falls für die aktive Sprachversion kein Text existiert.
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Beim Kopieren eines Punktes mit benutzerdefinierten Modellen wird das Modell am eingefügten Punkt ordnungsgemäß angezeigt.
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Es ist nicht länger möglich, mehrere Standardspielvarianten im Spielvariantendialog zu haben.
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Die Symbolunterstützung für Attribut- und Variantendefinitionen wurde entfernt, da Battle.net diese nicht anzeigt.
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Es wurde ein Fehler bezüglich ungültiger Kartengrenzen beim Erstellen von Karten der Größe 32x32 behoben.
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Es wurde ein Fehler bezüglich schwacher Leistung im Terrain-Editor behoben, wenn Scroll-Leisten sichtbar waren.
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Es wurde ein Fehler bezüglich Drag-and-Drop bei deaktivierter Verfolgung im Auslöser-Editor behoben.
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Es wurde ein Fehler behoben, der zum Absturz führte, wenn mehrere Einheitenformen zu viele Fähigkeiten hatten.
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Es wurde ein Fehler bezüglich temporärer Veröffentlichungsnamen im Veröffentlichungsdialog behoben, wenn der Originalname noch überprüft wurde.
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Es wurde ein Fehler mit dem Auslöser "Einheit manipuliert Inventar" behoben.
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Zu starke Verzögerungen auf manchen Systemen bei der Speicherung von Dateien unter Verwendung der Option "Kleinere Dateien" und beim Veröffentlichen von gesperrten Dateien wurden behoben.
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Fehler in der Vorschauansicht der Terrain-Editorpalette wurden behoben.
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Leistungsprobleme im Terrain-Editor beim Modifizieren von Terrain mit vielen Straßenkacheln auf der Karte wurden behoben.
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Die Anzeige der Variablen im Debug-Fenster für Auslöser wurde korrigiert.
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Das generierte Skript für eingebaute Attributwerte, auf welche nicht ordnungsgemäß zugegriffen werden konnte, wurde korrigiert.
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Es wurde ein Fehler in der Aktionsliste behoben, wenn eine Aktion in einem benutzerdefinierten Skript ohne aktivierte Unteransichten modifiziert wurde.
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Das Laden der Kartenabhängigkeitsdaten wurde korrigiert.
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Es wurde ein Fehler behoben, der durch das Laden komplexer Datenbankdateien eine Trennung des Clients vom Battle.net verursachte.

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Technische Probleme
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Es wurde ein Fehler behoben, bei dem das Ausstöpseln von Kopfhörern dazu führen konnte, dass das Spiel einfriert.
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Es wurde ein Problem behoben, bei dem XP-Systeme mit aktivierten Unicode-Zeichen Spieler davon abhalten konnten, ein Mehrspielerspiel zu starten.

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Lokalisierung
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Der Anzeigetext der Soundoptionen für 5.1- und 7.1-Surroundsound wurde korrigiert.
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Die Tooltips der Upgrades von Zerg-Fernkampfbodeneinheiten wurden präzisiert.
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Editor
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Kontextuelle Unstimmigkeiten sowie Beschreibungen von Editorelementen wurden korrigiert.
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Überlappungen und abgeschnittene Texte im Benutzerinterface wurden korrigiert.
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Die Übersetzungen im Editor werden auch zukünftig weiter überarbeitet werden. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess.
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Es wurden kleinere Fehler in der Kampagne, im Mehrspielermodus, im Editor und im Battle.net-Interface behoben.

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IPv4-Adressen reichen nicht einmal mehr ein Jahr

Nicht einmal ein Jahr wird es noch dauern, bis keine neuen IP-Adressen für das Internet-Protokoll in Version 4 (IPv4) an Betreiber von Diensten im Netz mehr vergeben werden können.

Aktuell stünden noch 232 Millionen freie Adressen zur Verfügung. Gemessen am aktuellen Bedarf werden diese in 340 Tagen aufgebraucht sein. Das berichtete der ‘Sydney Morning Herold’ unter Berufung auf die APNIC, das für die Vergabe der Adressen im asiatisch-pazifischen Raum zuständig ist.

Der Adress-Pool werde damit schneller leer sein, als bisher erwartet, erklärte Geoff Huston, Leitender Wissenschaftler des APNIC. Verantwortlich dafür sei unter anderem der unerwartet starke Erfolg von Smartphones und anderen mobilen Internet-Geräten. Die Entwicklung war vor einigen Jahren in diesem Ausmaß noch nicht absehbar.

quelle : winfuture.de

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The Pirate Bay: 4 Millionen Nutzerdatensätze abgegriffen

Ein argentinischer Hacker hat vier Millionen Datensätze des umstrittenen Torrent-Trackers The Pirate Bay abgegriffen. Laut dem renommierten Security-Journalisten Brian Krebs enthalten die Daten Login-Namen, E-Mail-Adressen, Passwort-Hashes, IP-Adressen und hochgeladene Torrents von registrierten Nutzern. Der 23-jährige Argentinier “Ch Russo” konnte gegenüber Krebs glaubhaft belegen, dass er tatsächlich im Besitz von Login-Daten ist.

An die Nutzerdatenbank sei Russo durch eine Reihe von SQL-Sicherheitslücken gelangt. Auf dem Weg verschaffte er sich offenbar auch Zugriff auf das Admin-Interface von The Pirate Bay.

quelle und voller Bericht : heise.de

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Premium Content GmbH: Von wegen gerichtliches Mahnverfahren

Die Premium Content GmbH will mit ihrer Seite my-downloads.de nochmal Kasse machen. Die Firma verschickt jetzt Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”. Betroffene können trotzdem gelassen bleiben.

Die Betreiber von my-downloads.de haben die nächste Stufe des Inkasso-Stalkings gestartet. Internetnutzer, die auf der Seite my-downloads.de im Glauben an kostenlose Software ihre Daten angegeben haben, erhalten von der Premium Content GmbH Briefe mit dem Titel “Gerichtliches Mahnverfahren”.

Auf vier Seiten werfen die Absender in ihren Briefen mit Paragrafen um sich, zitieren ihnen genehme Gerichtsurteile, drohen – zumindest indirekt – mit einem negativen Schufa-Eintrag und geben auch sonst ziemlich viel heiße Luft von sich.

So behauptet die Premium Content GmbH doch allen Ernstes, man habe “zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung” eine IP-Adresse gespeichert. Dabei sollte mittlerweile wirklich jeder das Märchen von der IP-Adresse kennen – und wissen, dass IP-Adressen eben nicht dazu taugen, einen Vertragsschluss zu beweisen.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Einzelne Bande war für zwei Drittel aller Phishing-Angriffe verantwortlich

Die während des zweiten Halbjahres 2009 registrierten Phishing-Angriffe (126.000) gingen nach Angaben der Anti Phishing Working Group (APWG) zu rund zwei Drittel auf das Konto einer einzelnen Phishing-Bande. Nach Meinung der APWG könnte es sich bei der “Avalanche” (engl. Lawine) genannten Gruppe um einen direkten Nachfolger der Gruppe “Rock Phish” handeln.

Rock Phish hatte besonderes in den Jahren 2006 und 2007 von sich reden gemacht, weil deren Mitglieder unter anderem ein spezielles, leicht bedienbares Phishing-Toolkit einsetzten. Das Toolkit unterstützte als Erstes auch Fast-Flux-Netze, bei denen die Domain-Namen zu Phishing-Seiten konstant bleiben, während die IP-Adressen ständig wechseln und auf infizierte (Heim-)PCs mit Phishing-Seiten zeigen. Damit versuchen die Phisher, ihre Spuren zu verwischen und ihre Infrastruktur zuverlässiger zu machen, weil kein Hosting-Provider darin eingreifen kann. Einzig der Registrar kann die benutzte Domain sperren.

quelle : heise.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Breite Attacke auf WordPress

Nach übereinstimmenden Meldungen wurden in den vergangenen Tagen gleich reihenweise mit WordPress erstellte Websites gehackt. Schien sich die Attacke zunächst nur gegen Websites zu richten, die von dem US-Unternehmen DreamHost gehostet werden, ist mittlerweile klar, dass auch Blogs auf GoDaddy, Bluehost und Media Temple betroffen sind. Zudem seien nach unbestätigten Aussagen von WPSecurityLock auch andere PHP-basierte Management-Systeme wie die eCommerce-Lösung Zen Cart von dem Angriff betroffen.

Allen infizierten Seiten scheinen Skripte hinzugefügt worden zu sein, die dem Anwender nicht nur Malware unterschieben, sondern unter anderem auch verhindern, dass etwa auf Googles Safe-Browsing-API beruhende Browser wie Firefox und Google Chrome beim Aufruf der Seite Alarm schlagen. Trifft Googles Search-Bot auf eine so präparierte Seite, liefert diese einfach harmlosen Code aus. Neu sind solche Browser-Weichen nicht, bislang nutzen Entwickler sie jedoch eher, um an den Internet Explorer und Firefox unterschiedlichen Code aufgrund unterschiedlicher Funktionen auszuliefern

quelle : heise.de

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Internet Explorer bleibt Sorgenkind

Microsoft kommt mit dem Internet Explorer nicht zur Ruhe: Auf der kommenden Sicherheitskonferenz Black Hat will der Sicherheitsspezialist Jorge Luis Alvarez Medina von Core Security Schwachstellen vorführen, durch die eine präparierte Webseite beliebige Dateien auf einem Windows-PC auslesen kann.

Das Problem soll eigentlich nicht neu sein und darauf beruhen, dass die Einstellungen der Sicherheitszonen im Internet Explorer nicht immer greifen, wenn eine Pfadangabe im Browser im UNC-Format (Uniform Naming Convention, UNC) angeben ist, beispielsweise \\127.0.0.1\pfad\dateiname. Damit kann ein JavaScript aus der Internet Zone unter bestimmten Umständen auf eine lokal abgelegte Datei zugreifen, obwohl das Zonemodell dies verbietet. Details dazu will Medina erst am 3. Februar auf der Black Hat veröffentlichen.

Core Security hat zwei solcher sogenannten Cross-Domain-Schwachstellen bereits 2008 und 2009 an Microsoft gemeldet (hier und hier ), die dafür auch jeweils Updates bereitgestellt haben. Bislang habe Microsoft immer nur an einer Stelle geflickt, ohne jedoch das eigentliche Problem zu behandeln.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Katzenjens : Vorsicht! Beschiss mit Urheberrechtsabmahnung ( Video )

Diese Nachricht hat einige Youtube User erreicht gehabt :

Verstoß gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG
Guten Tag,

Auf Ihrem Computersystem wurden, mehrere illegal runtergeladene Dateien aus Youtube gefunden. Dazu zählen explizit Musikdateien im Format MP3 und FLV. Weiterhin raten wir davon ab, Medien jeglicher Art illegal zu beziehen.

Sie verstoßen damit gegen das Urheberrecht gemäß §§ 95a ff. UrhG

Dieser Verstoß wird binnen 48 Stunden von unserer Rechtsabteilung zur Anzeige gebracht. Sie haben die Möglichkeit der Anzeige zu entgehen, indem Sie die fällige Gebühr sofort bezahlen.

Möglich ist dies durch das Bezahlen per PaySafeCard, deren 16-Stelligen Code sie an uns per EMail zukommen lassen. Falls dies in der vorgegebenen Frist nicht geschehen sollte, werden sie von uns keine weiteren eMails mehr erhalten. Die Anzeige wird jedoch dann umgehend auf den Weg gebracht.

Folgende Informationen werden der Staatsanwaltschaft in diesem Falle übergeben:

– Ihre IP und ISP
– Anzahl der Dateien
– Ort, Zeit und Datum der Downloads
… mehr

http://www.google.de/support/forum/p/youtube/thread?tid=7a206eb7f1bdfa7e&hl=de

Krass, oder?

Quelle : youtube von Katzenjens

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CDU NRW will Onlinedurchsuchung auf Landesebene

Die nordrhein-westfälische CDU-Landtagsfraktion will die Polizeikräfte des Landes zukünftig auch mit den Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) ausstatten. Das berichtet die ‘Westdeutschen Allgemeinen Zeitung‘ (WAZ).

Diese beruft sich dabei auf den Entwurf eines Positionspapiers namens “Sicher leben in Nordrhein-Westfalen”. Insbesondere das Mittel der Online-Durchsuchung privater Rechner wird dabei wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Hinzu kommen erweiterte Rechte zum Abhören von Telefonaten und dem Mitlesen von SMS.

“Wir sind der Auffassung, dass im digitalen Zeitalter nicht mehr auf diese Instrumente als Mittel der Gefahrenabwehr verzichtet werden kann”, heißt es in dem Dokument, das der Zeitung vorliegt. Auch die Zahl der Beamten, die im Netz verdachtsunabhängig virtuell auf Streife gehen, soll erhöht werden.

Quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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