Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de/Zum Artikel
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de/Zum Artikel
Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Landgericht Düsseldorf hatte am 19. Juli 2013 in einem Urteil (38 O 45/13) festgestellt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte den Telekommunikationskonzern, die Werbung zu unterlassen.
Quelle und vollstaendiger Artikel : golem.de /Zum Artikel
24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.
Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig
Quelle : vzbv.de
Nach einer weiteren Anklage hat sich der als Spam-König bekannte Sanford Wallace dem FBI gestellt. Angeblich drang der 43-Jährige in Facebook-Accounts ein und versendete darüber 27 Millionen Spam-Mails.
Insgesamt soll der Spam-König zwischen November 2008 und März 2009 mehr als 500.000 Konten auf Facebook übernommen haben. Ursprünglich untersagte ein US-amerikanisches Bezirksgericht dem Spam-König den Zugang zu Facebook. Diese Tatsache hat ihn allerdings kaum beeindruckt. Noch in diesem Jahr soll er einen Account unter einem falschen Namen genutzt haben, schreibt ‘PCWorld’.
Schon im Oktober 2009 wurde er zur Zahlung von über 700 Millionen US-Dollar an die Betreiber des weltgrößten Social Networks Facebook verurteilt. Dazu hat sich der zuständige Richter entschieden, weil Sanford Wallace gegen das als Can-Spam Act bezeichnete Gesetz verstoßen haben soll. Dieses Gesetz untersagt elektronische Post mit irreführender oder falscher Werbung.
Quelle : winfuture.de
Die Firma BDAV (Betriebsdaten Archiv UG) verschickt zur Zeit Rechnungen mit dem irreführenden Betreff „Veröffentlichung Patent Anmeldung“ und einer Liste von Patentinformationszentren (PIZen). Die Patentinformationszentren weisen daraufhin, dass kein Bezug zu diesem Unternehmen oder der Rechnung besteht. Die Rechnung bezieht sich auf die Aufnahme in eine BDAV-Datenbank und steht auch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Quelle: TU-Darmstadt.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2: abzocknews.de
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.
Quelle: Dpma.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Nach einem Urteil dürfen Händler nur dann mit durchgestrichenen Preisen werben, wenn deutlich wird, wie lange diese gelten und ab wann der höhere Normalpreis fällig wird. Die Werbung sei sonst irreführend.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Quelle : zdnet.de
Anbieter, die abzocken, drohen mit Kontopfändung und Inkassobüros. Verbraucherschützer in Hamburg raten: Nicht bezahlen!
Als Katharina Krämer (42) den Umschlag öffnete, bekam sie einen Schreck. “Letzte Mahnung vor Übergabe der Forderung an das Inkassobüro”, stand fett unterstrichen auf dem Brief. Eine Rechnung über 103,50 Euro sollte sie innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein Konto der Sparkasse im Schwarzwald überweisen. Andernfalls drohte der Absender – eine Nachrichten & Medien GmbH mit Postfach im hessischen Hanau – mit “hohen Inkasso-, Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Kontopfändung”. Angeblich soll die Hamburgerin im Internet Dienste der “Win-loads.net” genutzt und mehrere Rechnungen per Mails ignoriert haben, erzählt Krämer dem Abendblatt.
Die Verbraucherzentrale rät sogar eindeutig vom Bezahlen solcher “Mahnungen” und “Rech-nungen” ab: “Wer zahlt, schadet sich nur selber. Sie tragen dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Solange sich das Verfahren für die irreführenden Internetanbieter lohnt, hört der Spuk mit den Abofallen nicht auf. Das System muss ausgetrocknet werden.”
quelle : abendblatt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden ueber : abzocknews.de