Schlagwort-Archive: Justiz

SchülerVZ soll Hacker Schweigegeld geboten haben

Das geht angeblich aus einem Chatprotokoll hervor. Das Unternehmen weist die Berichte zurück. Der vermeintliche Datendieb hatte Ende Oktober in Untersuchungshaft Selbstmord begangen.

Das soziale Netzwerk SchülerVZ hat dem 20-jährigen Hacker, der Millionen von Datensätzen des Portals gestohlen hatte und in der vorvergangenen Woche Selbstmord beging, angeblich Schweigegeld geboten. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf Chatprotokolle.

Der Technikchef der VZ-Gruppe – die Firma VZnet Netzwerke betreibt SchülerVZ, StudiVZ und meinVZ – habe den Hacker, der unter dem Pseudonym “Exit” auftrat, am 17. Oktober über das Internet kontaktiert, so das Blatt. In dem stundenlangen Dialog habe das Unternehmen mehrmals das Thema Geld angesprochen.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um dne vollen Artikel zu lesen.

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Augsburg: Geldstrafe für dubiosen Verbraucherschützer

Dubiose Geschäfte statt Verbraucherschutz: Der Vorstand des Augsburger “Verbraucherschutz Internet Vereins” ist im Visier der Justiz.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen Beihilfe zur strafbaren Werbung und strafbare Kennzeichenverletzung vor. Seine mutmaßliche Komplizin, eine 26-Jährige aus Nürnberg, soll sich wegen strafbarer Werbung verantworten.

Die Frau bot den Ermittlungen zufolge unter dem Namen “GlobalFX” über das Internet Heimarbeit an, mit der man 3.500 Euro und mehr im Monat verdienen könne. Die Entsendung von entsprechenden Schulungsunterlagen wurde vom Kauf zweier E-Books zum Preis von 40 Euro abhängig gemacht.

In den Schulungsunterlagen wurde erklärt, wie man die zuvor gekauften E-Books bewirbt und weiterverkauft, so dass eine Vertriebspyramide entsteht. Problem dabei: Mit Fortschreiten des “Verkaufsmodells” würden die Absatzchancen allerdings immer geringer, so die Ermittler.

quelle : augsburger-allgemeine.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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StA Flensburg: Rückgewinnungs-hilfeverfahren gegen Betreiber der Abofalle tricky.at

Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, Tim Owesen aus Harrislee bei Flensburg, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

“In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte Tim Owesen, geb. am 23.12.1985 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben.

Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen.

Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten.

Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.”

Quelle: kanzlei-richter.com.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs

Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine “vollständige Verhinderung” einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine “technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen”. Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden “abschließend zu prüfen”. Dies läge auch daran, dass die “Bedarfsträgern” unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

…..

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die “Massenbeschwerde” in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto “Freiheit statt Angst” finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

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Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

Die französische Justiz hat einen Filesharing-Nutzer verurteilt, dessen umfangreiche Sammlung illegaler Kopien durch einen so genannten Zufallsfund aufflog.

Im Gegensatz zu den USA, wo eine Filesharing-Nutzerin wegen nur 24 Songs zu einer Millionenstrafe verurteilt wurde, beließen es die Richter in Frankreich bei einer Geldstrafe in Höhe von 33.000 Dollar. Allerdings kam noch eine zweimonatige Gefängnisstrafe hinzu, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

quelle: winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Bande wegen Internetbetrugs verurteilt

Nach einer Reihe von Internet-Betrügereien ist am Montag ein 25-Jähriger vom Landgericht Amberg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte mit Komplizen über eine Verkaufsplattform Edelmetalle wie Goldmünzen und Silberbarren angeboten, den Käufern nach Bezahlung aber keine Artikel geliefert.
Allein der Haupttäter habe einen Schaden von etwas mehr als 300.000 Euro angerichtet, berichtete ein Justizsprecher.

quelle. heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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Fon-Hotspots bei Privatnutzern rechtswidrig

Das WLAN-Angebot des Unternehmens Fon ist rechtswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte damit ein früheres Urteil aus einer niedrigeren Instanz.

Fon bietet Nutzern WLAN-Router an, in die sich auch anderen Anwender einwählen können. Wer selbst auch solch einen Fon-Hotspot betreibt, kann dies kostenlos tun. Andere können sich gegen Zahlung einer Gebühr einloggen, die Fon sich mit dem jeweiligen Aufsteller des Routers teilt.

Ein DSL-Anbieter reichte vor einiger Zeit eine Unterlassungsklage gegen einen seiner Kunden ein, der einen solchen Fon-Hotspot betreibt.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Akte 09 – Gerichtliche Schlappe für Internetabzocker ( Video )

Opendownload ist immer wieder und ueberall im Munde, aber nicht im Positiven sinne sondern ganz im gegenteil, den dieses Portal zockt langer zeit Internet User ab und zwar mit eigentlich kostenloser Software, Stattdessen soll der Kunde für den reinen Download-Service zahlen. Die Falle schnappt auf zahlreichen Lockvogelseiten zu, bei denen sich die Nutzer registrieren. Der Preis ist nur fuer den zu erkennen, der sorgfaeltig im Kleingedruckten stoebert.
Jetzt hat das Landgericht Mannheim die Praktiken des Abofallen-Betreibers für unrechtmaessig erklaert!

Akte Berichtet :

quelle: youtube

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