Schlagwort-Archive: Kaution

Filmportal: Zwei Kino.to-Verdächtige legen Geständnisse ab

Bei den Ermittlungen gegen das illegale Internetfilmportal Kino.to haben zwei Beschuldigte Geständnisse abgelegt. Haftbefehle außer Vollzug gesetzt.

Quelle: Abendblatt.de / Zum Artikel

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Betrug bei der Wohnungssuche

In Immobilienportalen im Internet tummeln sich Betrüger. Sie inserieren Lockangebote, um Wohnungssuchende abzuzocken.

Quelle: Nordbayern.de / Zum Artikel

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Studentin bei Wohnungssuche abgezockt

1000 Euro hat eine 25-jährige Welserin bei ihrer Wohnungssuche in Holland verloren. Der Internetbetrüger ist untergetaucht.

Quelle: Kurier.at / Zum Artikel

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FileSonic schaltet freiwillig ab:Kim Schmitz bleibt hinter Gittern

Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.

Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg “The New Zealand Herald” zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.

Quelle: n-tv.de

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Betrug per Schockanruf

Die Anrufer behaupten in der Muttersprache der Einwanderer – hier auf Russisch –, Angehörige hätten einen schweren Unfall verursacht und bräuchten nun Geld für eine Operation oder für die Gefängnis-Kaution.

Quelle: Echo-online.de / Zum Artikel

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Internetbanden locken mit Billigmieten in Berlin: In diese Wohnungen zieht nur der Betrug ein

Die Anzeige klingt verlockend: 134-Quadratmeter-Wohnung am Kurfürstendamm für nur 500 Euro Kaltmiete, mit Balkon und Einbauküche. Da kann man nicht widerstehen. Aber wer sich um dieses Schnäppchen bewirbt, sitzt Betrügern auf.

Quelle: Bz-berlin.de / Zum Artikel

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Wohlfühl-Reisen abgemahnt von Verbraucherzentrale

Wie Familie K. aus Hohen Neuendorf buchten auch viele andere Brandenburger bei einer Kaffeefahrt des Schweizer Veranstalters Wohlfühl Reisen AG mehrtätige Reisen „für null Euro”. Doch wie meist bei angeblichen Schnäppchen langte der Veranstalter nach Vertragsschluss bei Zusatzkosten wie für Kautionen, Kraftstoff, Kerosin, Maut und Flughafengebühren kräftig zu.

Quelle: VzB.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via 2 : abzocknews.de

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