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Werbung: nuetzliches Smartphone APP gefunden

Smartphone nutzer werden immer mehr, auch APPS gibt es mittlerweile wie Sand am Meer, ob alle immer Sinnvoll sind, darueber laesst sich sicher Streiten, aber ein ganz Interessantes APP haben wir nun gefunden und moechten dieses hier gerne einmal vorstellen und erlaeutern.

Das APP von mehr-tanken.de fuer Iphone und Android ist ein Nuetzliches Tool, was einem die Preise von Tankstellen in seiner naehe anzeigt, hier ist das gute, das man als nutzer auch die aktuellen Preise selbst eintragen kann und es ist im gegensatz zu anderen Tankpreisen APPs “Kostenlos” und der kleine Werbebanner im fuss der APP ist fuer dieses Tolle APP wirklich nicht stoeren ansonsten kann man es gegen eine kleine Spende auch entfernen lassen, ansonsten wie gesagt foellig Kostenlos.

Downloaden und weitere Informationen bekommt man hier : http://mehr-tanken.de/iPhone
fuer Android hier : http://mehr-tanken.de/Android

wir nutzen das APP fuer Iphone und muessen sagen es funktioniert super und es macht spass auch die Preise mit aktuell zu halten den jeder profitiert davon 😉

Quelle : kerkeninfo.blogspot.com

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Geldern: Geldautomat der Commerzbank manipuliert

Einen Fall von Skimming, dem Ausspähen von Bankdaten, meldet die Polizei aus Geldern. In der Zeit von Donnerstag, 18 Uhr, bis Montag, 8 Uhr, manipulierten unbekannte Täter den Geldautomaten der Commerzbank an der Issumer Straße.
 

Kunden sollten Ihre Kontobewegungen überprüfen und bei ungewöhnlichen Buchungen oder Unregelmäßigkeiten ihr Geldinstitut und die Kripo Kalkar unter Tel. 02824-880 informieren.

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Geldern: Trickbetrug-Geld für angebliche Kanalarbeiten bezahlt

Am Donnerstag (10. März 2011) gegen 13.00 Uhr schellte ein unbekannter Mann an der Haustür einer 80-jährigen Frau auf der Wettener Straße. Er gab vor, Juniorchef einer Firma aus Aldekerk zu sein. Diese Firma sei von der Stadt beauftragt worden, das Kanalanschlussystem für Schmutzwasser zu überprüfen. Auf eine sofortige Barzahlung sei ein 10-prozentiger Nachlass möglich.

Die Dame zahlte die vereinbarte Summe und ihre ebenfalls anwesende 78-jährige Schwester zahlte nach dem Gespräch mit dem Mann für die gleiche Leistung an ihrem Haus bereits einen Teil der Summe an. Erst als der Mann das Haus verließ, ohne eine Leistung zu erbringen, wurde die Damen misstrauisch. Das Tiefbauamt der Stadt Geldern bestätigte den beiden Geschädigten, dass derartige Arbeiten am Kanalsystem nicht erforderlich oder geplant seien. Der Mann war ca. 35 Jahre alt, ca. 170 bis 175 cm groß und von schlanker Statur.

Er hatte dunkle kurze hochgegelte Haare und eine schlanke Finger. Er trug einen Ohrstecker mit hellem Glasstein im linken Ohr und sprach akzentfrei deutsch. Bekleidet war er mit einer schwarzen Jeans mit beigen Stoffeinsätzen im Bereich der vorderen Taschen, einer braun-grauen ärmellosen Weste und einem hellen Rollkragenpullover. Er führte DIN A 4-große Unterlagen zur Ansicht mit. Hinweise bitte an die Kripo Geldern unter Telefon 02831/1250.

Quelle : kerkeninfo.blogspot.com

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Geldern: Betrugsvorwurf gegen Obsthändler

kreis Kleve (cat) Der Handel mit Obst und Gemüse hat zwei Kaufleute aus Kleve und Hüls in den Ruin gebracht. Die Beiden mussten sich gestern vor dem Klever Landgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Kreditbetrugs, Bankrotts und Vergehens gegen das GmbH-Gesetz verantworten.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft haben der 45-jährige Hülser und der 52-jährige Klever mehrere neue Firmen gegründet, nachdem ihre alte Firma insolvent war. Dabei seien verschiedene Gläubiger um mehr als 100 000 Euro betrogen worden.

Die beiden Angeklagten gaben von Beginn des Verfahrens an alle Taten zu. Demnach hatte der 45-Jährige 1996 ein Unternehmen mit Sitz in Straelen gegründet, das sein Geld mit dem Einkauf von Obst und Gemüse verdienen sollte. Zuvor war seine Firma, die in der gleichen Branche tätig war, in Konkurs gegangen.

Zur Gründung des neuen Unternehmens bediente sich der Kaufmann eines Strohmanns. Nach fünf Jahren war auch die neue Firma zahlungsunfähig und in Höhe von 2,3 Millionen Euro überschuldet. Obwohl beide Angeklagte sich der Insolvenz ihre Unternehmens bereits im November 2001 bewusst waren, so gaben sie gestern zu, meldeten sie diese erst Ende März 2002 an.

Quelle : rp-online.de

via : kerkeninfo.blogspot.com

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Wachtendonk: Erneute Suche im Fall Mirco

Offenbar ohne Ergebnis verlief gestern eine Suche der Polizei an der L 39. Sie durchkämmte Feld- und Waldgebiete mit Metalldetektoren. Ob eine Tatwaffe gesucht wurde, wollte die Staatsanwaltschaft Krefeld nicht bestätigen.

Hundertschaften der Polizei haben gestern entlang der L 39, an der im Zusammenhang mit dem Mordfall Mirco tagelange Suchmaßnahmen erfolgt waren, erneut gesucht. Bei dem Einsatz, an dem Polizeikräfte aus Bochum, Mönchengladbach und Wuppertal beteiligt waren, wurden auch Metallsuchgeräte verwendet.
Die Sonderkommission Mirco machte keine Angaben zu der Aktion. Sie verwies an die Staatsanwaltschaft Krefeld.
Oberstaatsanwalt Klaus Schreiber,
Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld, bestätigte, dass die Maßnahme am Donnerstag im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall Mirco stehen.
Die eingesetzten Polizeieinheiten suchten nach einem Gegenstand. Diesen wollte Schreiber aber nicht näher bezeichnen. Es gehe bei dieser Suche darum, das Ergebnis im Fall Mirco abzurunden. Polizei und Staatsanwaltschaft wollten sich nicht den Vorwurf machen lassen, etwas übersehen zu haben.
Die Ermittlungen dauerten an, sagte Schreiber. Mit Rücksicht auf Mircos Familie wolle er keine weiteren Angaben machen. Die Suche bleib offenbar ohne Erfolg.

Quelle : rp-online.de

via : kerkeninfo.blogspot.com

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Gelderland: Mirco: Kinder wollen reden

Die Leiche des kleinen Mirco ist zwischen Wachtendonk und Kerken gefunden worden. Die Tat ist in den Schulen der angrenzenden Gemeinden ein Thema, über das Lehrer und Schüler sprechen wollen.

Quelle : rp-online.de

via kerkeninfo.blogspot.com

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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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