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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Kino.to: SPD erhofft eine Abschreckungswirkung

Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krüger-Leißner sieht in der Schließung des Video-Portals Kino.to durch die Polizei und die Verhaftung einer Reihe von Betreibern eine gute Gelegenheit, um dem “mangelnden Unrechtsbewusstsein besonders auf Seiten der jugendlichen Nutzer entgegenzuwirken”.

Sie sei davon überzeugt, das der Vorgang eine breite psychologische Abschreckungswirkung entfalten wird. “Der Vorgang ist eine ideale Vorlage für alle Lehrer für Medienkompetenz. Ich würde mir wünschen, dass die Schulen dies zum Anlass nehmen, im Rahmen der Medienerziehung mehr Sensibilität für die Bedeutung geistigen Eigentums bei den jungen Menschen zu schaffen”, erklärte sie.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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Kino.to: Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.

“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat”, sagte er.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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Kino.to von der Kripo beschlagnahmt, internationale Durchsuchungen und 13 Festnahmen

Tja, was soll man da noch Großartiges schreiben – ist ja das ”Thema des Tages“. Eine gute Übersicht relevanter Meldungen und Hinweise findet man bspw. auf dem lawblog und im Blog von Claus Frickemeier. Nun, jedenfalls camman hierbei wieder einmal sehen, wie schnell es manchmal, quasi Schlag auf Schlag, gehen kann – ich bin jedenfalls sehr gespannt, wo die Abzockangebote (wie Firstload von Valentin Fritzmann) künftig beworben werden.

Quelle : abzocknews.de

 

Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite

Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to. Bei Razzien in mehreren europäischen Ländern wurden 13 Personen verhaftet. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Hamburg – Die Polizei hat zum Schlag gegen kino.to ausgeholt: In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden haben Ermittler am Dienstag zahlreiche Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber des Verzeichnisses und angeschlossener Streaming-Dienste dingfest zu machen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) mit. Demnach haben in Deutschland zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, unterstützt von 17 Computerexperten.

 

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, seien 13 Personen verhaftet worden, zwölf in Deutschland und eine in Spanien. Insgesamt seien 14 Haftbefehle ausgestellt worden, nach einer Person werde derzeit gefahndet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Website, auf der widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkt waren, rund vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen siebenstellige Gewinne damit erzielt haben.

Quelle : spiegel.de

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Telekabel Wien: Kino.to seit Mitternacht gesperrt

Die von einem Wiener Gericht vorläufig angeordnete Sperre der Linksammlung kino.to im Netz von Telekabel Wien ist seit Mitternacht aktiv. ergangen Andere Netze des Telekabel-Eigentümers UPC Austria sind nicht betroffen. Die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien war zwar schon vergangene Woche ergangen. Der Kläger, ein von der Filmindustrie finanzierter Verein für Anti-Piraterie (VAP), hat die erforderliche Sicherheitsleistung von 50.000 Euro aber erst Ende dieser Woche bei Gericht hinterlegt.

 

Quelle: heise.de

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Kino.to für UPC-Kunden gesperrt

Der österreichische Internet-Provider UPC ist gerichtlich dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugriff auf die Streaming-Plattform kino.to zu sperren. Das teilte der Verein für Antipiraterie (VAP) mit. Er ist Ende 2010 zusammen mit Filmproduzenten aus Österreich und Deutschland gegen UPC vor das Handelsgericht Wien gezogen und hat dort nun eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Klage stützt der VAP nach eigenen Angaben auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht genannte Unterlassungspflicht der Provider.

Quelle : heise.de

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US-Behörden verlangen Haftstrafe für Streaming-Portal-Betreiber

US-amerikanische Behörden kämpfen mit immer härteren Bandagen gegen die beliebten Web-Angebote von illegalen Videostreams. Auf Antrag des US-Ministerium für Heimatsicherheit (DHS) wurde nun erstmals der Betreiber eines Streaming-Portals inhaftiert. Brian McCarthy verschaffte auf seiner Website channelsurfing.net Zugang zu externen Streams, ähnlich wie es beispielsweise das deutschsprachige Angebot kino.to tut.

Bei Click auf einen Link öffnete sich ein neues Fenster mit dem Stream, rundherum hatte McCarthy meist Werbung eingeblendet. Die Webstreams zeigten meist urheberrechtlich geschützte Inhalte, wurden aber von Dritten bereitgestellt, nicht von McCarthy. Die Werbung soll McCarthy in sechs Jahren über 90.000 US-Dollar (aktuell rund 65.000 Euro) eingebracht haben. Seit einer Woche sitzt er in Untersuchungshaft, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Quelle : heise.de

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Filesharing: Chaos Computer Club startet BitTorrent-Tracker

Hackerclub hilft Raubkopierern: Der Chaos Computer Club hat einen populären BitTorrent-Tracker wiederbelebt. Informationen zu mehr als 58.000 Dateien werden über den Server bereits zur Verfügung gestellt, darunter sind auch Links auf aktuelle Kinofilme und Musik-alben.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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