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Wann sind meine eingegebenen Daten übertragen? Phishing

Auf einer netten Anfrage vom Blog Betreiber Ein Blog für Rödermark moechte ich hier nachkommnen, und den Interessanten Bericht ueber Phishing und Datenklau ein kleinen Artikel Ausschnitt hier veroeffentlichen :

04.06.2010 (KOD) – Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal auf die Problematik im Zusammenhang mit JavaScript aufmerksam machen. Der gegebene Anlass war dieser Bericht. Was da auf der Strasse möglich ist, habe ich einfach einmal auf eine etwas andere Art für das Internet umgesetzt.

Ich wollte eine Phishing-Seite der feinsten Sorte als abschreckendes Beispiel zur Verfügung stellen. Diese Seite habe ich zunächst als Test über Email (natürlich nicht über die eigene Adresse) Bekannten zugespielt. Ich war erschrocken wie freizügig diese Informationen rausrücken und dieser Phishing-Aktion aufgesessen sind. Ich hätte einiges an Zugangsdaten zu Online-Banking. Der Bericht “UNGLAUBLICH. Da kann man nur fassungslos sein.” entspricht der Realität. Aus diesem Grund werde ich eine solche Seite nicht, auch nicht als abschreckendes Beispiel, zur Verfügung stellen. Eine völlig harmlose Seite, die aber zum Nachdenken angregen sollte, finden Sie in dem Beispiel.

ICH KANN IMMER WIEDER NUR JEDEM EMPFEHLEN. SCHALTET JAVASCRIPT AB.

Quelle : wordpress.patchworkmarkt.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Was ist Phishing ? Die Antwort gibt es Hier bei wikipedia.

Wie unvorsichtig Leute mit ihren Daten umgehen koennen sie hier noch einmal nachlesen bzw. den Bericht anschauen :
Vorsicht Kunde! Der c’t magazin Datensammler horcht Passanten aus ( Video )

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Hacker muss 20 Jahre in den Knast

Hacker muss 20 Jahre in den KnastJetzt ist so ein Hacker (im allgemeinen Sprachgebrauch, ein Cracker im Fachjargon) in den USA zu 20 Jahren Haft verurteilt worden: Der 28 Jahre alte Albert Gonzalez ist 2006 mit zwei russischen Komplizen in die Systeme führender Online-Händler eingedrungen und hat dort Kreditkarten- und Bankdaten von mehr als 130 Millionen Kunden geklaut. Einer der größten […] [abzocknews.de]

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Lücke im SSL-Protokoll ermöglicht Passwort-Klau

Der Student Anil Kurmus hat es geschafft, die kürzlich entdeckte Sicherheitslücke im SSL/TLS-Protokoll praktisch für Angriffe zu nutzen. Augenscheinlich ist es ihm gelungen, Passwörter von Twitter auszulesen.

Bei diesen Versuchen hat er eine Man-in-the-Middle-Attacke durchgeführt und letztlich unter Beweis gestellt, dass die Lücke zwar exotisch sei, in der Praxis aber durchaus relevant sein kann. In technischer Hinsicht hatte Kurmus an den verschlüsselten HTTPS-Request eine eigene Twitter-Nachricht angehängt.

Wegen der TLS-Renegotiation-Schwachstelle erhielt Kurmus den vollständigen HTTP-Request des Opfers in Form von einem Tweet.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Google zum Rechtsstreit um Nutzungsbedingungen

In Form von einer Stellungsnahme hat sich Google zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil über die hauseigenen Nutzungsbedingungen ausgelassen. Das Unternehmen will nun rechtliche Schritte gegen den Urteilsspruch prüfen.

Google selbst sieht den besagten Rechtsstreit als überflüssig an. Immerhin drehte sich das Verfahren um Nutzungsbedingungen, welche schon seit Längerem nicht mehr zum Einsatz kamen, hieß es. Im weiteren räumte Google ein, dass einige Klauseln in der Tat unglücklich formuliert wurden. Aus diesem Grund habe man sich aber ebenfalls vor geraumer Zeit für eine Umformulierung entschieden.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Kündigung nach Verstoß gegen eBay-Grundsätze rechtens

Der Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einer mündlichen Verhandlung die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss, für wirksam erachtet. Mit einer solchen Kündigung nütze eBay nicht missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung aus, denn eine derartige Stellung komme eBay als Anbieter von Internet-Verkaufsplätzen nicht (mehr) zu.

eBay sperrt immer wieder Konten von Händlern, die regelmäßig schlecht bewertet werden oder gegen die Grundsätze der Online-Auktionen verstoßen. Nicht selten klagen die Betroffenen dann gegen die Kündigung. Im vom Kartellsenat verhandelten Fall erfolgte diese fristlos, aber nicht ohne Grund: Über das Mitgliedskonto eines Computershops wurde auf Artikel geboten, die dieser Shop unter einem zweiten Konto selbst eingestellt hatte. Dieses sogenannte Shill Bidding ist nach den eBay-Grundsätzen verboten.

Der Kartellsenat wies die dagegen eingelegte Beschwerde nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 17. Juni 2009 zurück (Az. Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig

quelle:  heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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