Schlagwort-Archive: Kleingedrucktes

Ein teurer Flirt

Den Partner in der Disco kennen lernen, im Café ein bisschen flirten und am Arbeitsplatz die richtige Frau treffen – das ist schon lange nicht mehr angesagt. Heute sucht jeder fünfte deutschsprachige Single den oder die Richtige online. Doch viele tappen bei der Partnersuche in die Kostenfalle.

quelle : abendzeitung.de

via abzocknews.de

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Vermeintlicher Gewinn entpuppt sich als Betrug

Die Luxus-Tagestour entpuppte sich als Kaffeefahrt, statt 5000 Euro Gewinn gab’s ein Rubbel-los mit Niete. Obendrein wurden die Gäste mit Gratis-Reisen geködert, deren Kosten sich im Kleingedruckten versteckten. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet von einem besonders krassen Betrug, der sich vor mehreren Wochen im Saarland ereignete.

quelle : saarbruecker-zeitung.de

via abzocknews.de

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Wie schütze ich mich vor Internetfallen?

Wie schütze ich mich vor Internetfallen?Im Internet locken viele nur scheinbar kostenlose Angebote. Ein Mausklick, und die falschen Gratisangebote entpuppen sich als teure Falle. Lesen Sie deshalb immer das Kleingedruckte! Wenn das Malheur bereits geschehen ist, wehren Sie sich! Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Büro für Konsumentenfragen BFK geben in der Broschüre «Vorsicht vor Internetfallen» praktische Tipps.
Quelle: News.admin.ch / […]
[abzocknews.de]

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Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG


Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden “betrogen” und raten: “Finger weg!”

Geldschneiderische Vorschläge

Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt – wider das Gesetz – lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.

Deutlich höhere Rechnungen

Viele Kunden klagen insbesondere über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber – hintenherum über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine “Handlingsgebühr” für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem wie bezahlt wird (Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte). So kann ein Artikel, im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt, tatsächlich 84,54 Euro kosten.

“Dreistes Abkassieren durch die Hintertür”

Auf die häufige Frage in Internetforen “Wer kann helfen?” hat Thomas Bradler eine Antwort. Der Jurist der Verbraucherzentrale hat das “dreiste Abkassieren durch die Hintertür” abgemahnt. Dazu zählt für Bradler auch die Empfehlung der Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro je Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb “freiwillig” erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort “reibungslos” den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Jurist Bradler rät: “Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht.”

Gutschriften oft unterhalb des Kaufpreises

Abseits des Zulässigen bewegen sich die Teleshop-Trickser auch mit dem Dreh, Kunden beim Widerruf einer Bestellung auf Gutschriften für künftige Order zu verweisen, statt das Geld auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Gutschriften oft deutlich unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Zwar kann der Kunde unter bestimmten Umständen eine so genannte Wertersatzpflicht haben, eine klare Begründung für den Abzug bleibt die Firma jedoch schuldig. Für Verbraucherschützer Bradler steckt dahinter “der Versuch, dem Kunden zu suggerieren, er habe gar kein Widerrufsrecht und solle sich deshalb über die Kulanz freuen”. Der Konter des Juristen: eine weitere Abmahnung und der Rat an die Kunden, “auf Auszahlung des vollen Betrages zu beharren”.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen [antiabzockenet]

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mitfahrliste.de – hier bekommen Opfer ihr Fett weg

Bei den Abzockseiten um nimimit.de ist es zuletzt recht ruhig geworden. Trotzdem ist ein Ende dieser dreisten Masche nicht abzusehen. Immer wieder gibt es Nachahmer, die auf vermeintlichen Mitfahrportalen auf Kundenfang sind. Dazu gehört auch die noch junge Seite:

* mitfahrliste.de

Es ist eigentlich schon überflüssig zu erwähnen, dass keine Kostenhinweise auf der Startseite zu finden sind. Erst im Kleingedruckten der AGB von mitfahrliste.de sind die anfallenden Gebühren aufgeführt.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

gefunden bei : abzocknews.de

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Abo-Abzocke im Internet

Die Abzocke mit vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten nimmt weiter zu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in diesem Jahr bereits 15.000 Anzeigen von Opfern registriert. 2008 waren es noch 6000.

Die Masche der Abzocker ist im Prinzip immer die gleiche: Sie locken ihre Opfer mit Internetseiten, die vermeintlich kostenlose Web-Angebote zur Verfügung stellen. Ob Hausaufgaben, Rezepte oder Virenschutz – es gibt fast kein Thema, das die Fallensteller noch nicht besetzt haben.

Dass die Gratis-Downloads gar nicht kostenlos sind, verschleiern die Betreiber. Hinweise finden sich meist nur versteckt im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft wird dem arglosen Nutzer auch vorgegaukelt, er befinde sich auf einer legalen und oft auch höchst offiziellen Seite. Pünktlich zur Urlaubszeit werden beispielsweise USA-Reisende, die der neuen Online-Meldepflicht nachkommen wollen, auf Seiten gelockt, wo für den kostenlosen Antrag satte 50 Dollar verlangt werden. Besonders beliebt bei den Abzockern sind auch Kinder und Jugendliche. Sie werden mit Hausaufgabenhilfe und Blümchenerotik geködert. Aktuell melden sich vermehrt Opfer, die auf www.mein-erstes-mal.net reingefallen sind.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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