Schlagwort-Archive: Kritikpunkt

Windows 8.1 “Rapid Release! Rapid Release!”

Mit Windows 8.1 will Microsoft einige Fehler korrigieren und geht auf viele Kritikpunkte an Windows 8 ein. Auf Microsofts Entwicklerkonferenz Build in San Francisco hat Microsoft-Chef Steve Ballmer die Preview von Windows 8.1 unter Preview.windows.com zum Download über den Windows Store freigegeben. ISO-Dateien mit der Preview von Windows 8.1 sollen morgen folgen.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel :  golem.de /Hier geht es zum Artikel

Zum Download : Preview.windows.com

 

 

 

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Das Schwarze Schaf im März 2011 : routenplaner-service.de

Der schnellste Weg zum Abo

Anbieter: routenplaner-service.de

Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Für viele Autofahrer, die nicht über ein Navigationsgerät verfügen, sind Routenplaner eine gute Möglichkeit, sich vor Fahrtantritt die kürzeste oder schnellste Strecke berechnen und anzeigen zu lassen. Wer jedoch glaubt, dass dieser Dienst immer kostenlos ist, wird auf der Website routenplaner-service.de enttäuscht. Wie Verbraucher berichteten, gaben sie auf der Startseite die gewünschte Route ein, klickten auf den Button „Route berechnen“ und gelangten anschließend zu einem Anmeldeformular, in dem sie ihre persönlichen Daten eingeben mussten. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie schließlich ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen und genau dies ist der Hauptkritikpunkt. Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Der Hinweis auf die Gebühren für das Abo befindet sich erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten, zu der man gelangt, nachdem man bereits seine Route eingegeben hat. Die Kostenangaben stehen rechts neben dem Anmeldeformular und da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebt, sind sie leicht zu übersehen. Zudem wird direkt über dem Hinweis eine Verlosung von Navigationsgeräten angekündigt, wodurch sich manche Besucher der Seite eventuell auch von dem Kostenhinweis ablenken lassen oder vielleicht auch denken, dass die Eingabe ihrer Daten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gedacht ist. Insgesamt ist fraglich, ob der Betreiber der Seite der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Verbraucherverband reicht Klage gegen Facebook ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen das Social Network Facebook eingereicht.

Das Unternehmen habe im Vorfeld nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert, hieß es. Nach Ansicht des VZBV verstoßen verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.

Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern über den so genannten “Freundefinder”. “Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen”, erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Vor allem der Freundefinder ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, auf die Plattform zu importieren, hieß es.

“Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen”, kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des VZBV-Projekts “Verbraucherrechte in der digitalen Welt”.

Quelle : winfuture.de

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Das Schwarze Schaf im Oktober 2010 : planet-hardware.eu

Das Schwarze Schaf im Oktober 2010

Faule Ausreden statt pünktlicher Lieferung

Anbieter: planet-hardware.eu

Vorgang: Unzuverlässigkeit, lange Lieferzeiten oder aber gar keine Lieferung und dazu faule Ausreden des Shop-Betreibers – diese Kritikpunkte, die laut Verbrauchermeldungen auf den Online-Shop planet-hardware.eu zutreffen, veranlassten die Markenschutzexperten von OpSec Security, ihn mit dem Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Oktober auszuzeichnen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Qualität zum kleinen Preis – mit diesem Slogan wirbt der Online-Shop planet-hardware.eu auf seiner Website. Dies ist jedoch nur dann ein schönes Versprechen, wenn der Kunde seine im Voraus bezahlte Ware auch tatsächlich erhält. Dies scheint aber in vielen Fällen nicht der Fall zu sein. So berichtete ein betroffener Verbraucher in diesem Monat an OpSec, dass er bereits im Juli ein Handy auf der Plattform bestellt und das Geld auch umgehend per Kreditkarte bezahlt habe. Als Lieferzeit wurden drei bis sieben Tage angegeben. Daraufhin erhielt er wenige Tage später die Nachricht, dass sich die Lieferung verzögere und erst nach zehn Tagen einträfe. Nachdem diese Frist verstrichen war und der Kunde noch einmal länger warten sollte, stornierte er die Bestellung, doch trotz Mitteilung seiner Bankverbindung wartet er bis heute auf die Rückerstattung seines Geldes. Auch in verschiedenen Online-Foren tauschen sich betroffene Kunden über diesen Online-Shop aus bzw. berichten von ihren negativen Erfahrungen. Diese betreffen ebenfalls die langen Lieferzeiten und die Hinhaltetaktiken – d.h. Kunden erhalten E-Mails, in denen ihnen vorgegaukelt wird, dass sich die Lieferung lediglich verzögern würde. Zudem werden dort auch die Probleme bei der Stornierung geschildert. Wie in dem beschriebenen Fall scheint eine Stornierung zunächst zwar möglich zu sein, jedoch erfolgt – wie etlichen Forenberichten zu entnehmen ist – anschließend keine Zurücküberweisung des Geldes.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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