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Verbraucherschützer weisen GMX.at in die Schranken

Der E-Mail-Anbieter GMX muss gegenüber österreichischen Kunden zahlreiche in Österreich rechtswidrige Vertragsbestimmungen streichen und einige unzulässige Geschäftspraktiken einstellen. Dazu hat sich der Betreiber 1&1 Mail und Media GmbH vor dem Wiener Handelsgericht verpflichtet (Az. 11 Cg 122/10v und 22 Cg 115/10y ). Betroffene Kunden müssen daher bestimmte offene Rechnungen nicht bezahlen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums zwei Verbandsklagen eingereicht, nachdem sich GMX-Kunden beschwert hatten. “Fest steht, dass einige Klauseln nach dem deutschen BGB zulässig sind, jedoch dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) widersprechen”, sagte Ulrike Wolf vom VKI gegenüber heise online, “GMX hat nun die offenbar auf das deutsche Recht zugeschnittenen Bestimmungen neu aufgesetzt und an das KSchG beziehungsweise ABGB angepasst.”

Quelle : heise.de

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